E-Rechnungspflicht aufgrund technischer Probleme um ein Jahr auf 2028 verschieben
14.10.2026
Ab dem 1. Januar 2027 werden alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger verpflichtet. Aufgrund anhaltender technischer und rechtlicher Probleme setzt sich der Sächsische Handwerkstag (SHT) für eine Verschiebung auf 2028 ein.
„Wir unterstützen das Ziel, Rechnungsprozesse effizienter, verlässlicher und digitaler zu gestalten. Damit diese Umstellung für die Betriebe gelingt, benötigen sowohl die Betriebe als auch die Softwarehersteller rechtliche und technische Vorgaben, die rechtzeitig feststehen und in der Praxis zuverlässig funktionieren“, sagt SHT-Präsident Uwe Nostitz. Diese Voraussetzungen seien derzeit noch nicht gegeben. Das führe zu vielfältigen Problemen beim E-Rechnungsaustausch und damit zu unnötigem Frust in Betrieben.
Eine Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zeigt, dass rund zwei Drittel der befragten Handwerksbetriebe Probleme mit dem Empfang von E-Rechnungen haben. Typische Schwierigkeiten sind nicht validierbare, das heißt nicht der Norm entsprechende, E-Rechnungen, unterschiedliche Validierungsergebnisse auf Sender- und Empfängerseite, Schwierigkeiten beim Auslesen und Zuordnen der Rechnungsangaben und Abweichungen zwischen Datensatz und PDF-Datei bei hybriden (Zug-FERD-) Rechnungen (sog. Brutto-Netto-Problem).
„Betriebe müssen fehlerhafte Rechnungen zurückweisen beziehungsweise abgewiesene Rechnungen erneut prüfen und sich mit ihrem Geschäftspartner langwierig abstimmen. Das kostet Zeit, verzögert Zahlungen und kann zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen. Damit würde ein rein technisches Umsetzungsproblem unmittelbar zu einem steuerlichen Risiko für die Betriebe werden“, so der Diplom-Bauingenieur.
Zudem gibt es derzeit noch keinen E-rechnungsfähigen Korrekturprozess für Baurechnungen. Betriebe des Bauhandwerks befürchten deshalb aufwändige Korrekturprozesse, Zahlungsverzögerungen und Liquiditätseinbußen. Aufgrund des hohen Materialeinsatzes im Bauhandwerk sind hiervon ab dem 1. Januar 2027 auch bereits kleine Betriebe betroffen.
Hintergrund:
Der Sächsische Handwerkstag vertritt mehr als 54.000 Handwerksbetriebe, in denen etwa 280.000 Menschen beschäftigt sind. Sie erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von knapp 36 Milliarden Euro.