Position des Handwerks zum Doppelhaushalt

05.10.2026

Schulden begrenzen / Staatsapparat verkleinern

Grundsätze des sächsischen Handwerks für einen tragfähigen Landeshaushalt

Der Freistaat Sachsen plant für 2027 und 2028 einen Doppelhaushalt mit einem Gesamtvolumen von rund 53,5 Mrd. Euro. Davon entfallen rund 26,5 Mrd. Euro auf das Jahr 2027 und rund 27 Mrd. Euro auf das Jahr 2028. Damit erreicht der Landeshaushalt ein neues Rekordniveau. Die Einnahmen des Freistaates liegen ebenfalls so hoch wie noch nie. Trotzdem ist für beide Jahre eine zusätzliche Nettokreditaufnahme von insgesamt rund 1,46 Mrd. Euro vorgesehen.

Damit liegt die zentrale Herausforderung nicht in fehlenden Einnahmen, sondern im starken Wachstum der Ausgaben. Aus Sicht des Handwerks muss der Doppelhaushalt 2027/2028 deshalb strukturelle Veränderungen einleiten. Dazu gehören eine Begrenzung der laufenden Ausgaben, die Überprüfung staatlicher Aufgaben und eine stärkere Priorisierung von Investitionen.

Die vorgesehene Kreditaufnahme für 2027 und 2028 ist zu reduzieren. Ab 2029 sollte der Landeshaushalt ohne neue Kredite auskommen. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts braucht es dafür einen verbindlichen Plan zur Staatsmodernisierung mit konkreten Einsparzielen.

Haushalt stabilisieren und Schulden begrenzen

Für 2027 und 2028 sind jeweils rund 728 Mio. Euro neue Kredite vorgesehen. Diese zusätzliche Verschuldung verschafft dem Freistaat kurzfristig mehr finanziellen Spielraum, erhöht aber die Belastungen künftiger Haushalte. Kritisch wird sie vor allem dann, wenn mit Krediten Ausgaben finanziert werden, die auch in den Folgejahren weiter anfallen.

Neue Schulden sollten deshalb auf Investitionen beschränkt bleiben, die langfristig einen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Nutzen schaffen. Laufende Ausgaben müssen aus den regulären Einnahmen finanziert werden. Bereits im Doppelhaushalt 2027/2028 sind daher Entscheidungen notwendig, die den Finanzierungsbedarf nach 2028 senken.

Staatsapparat verkleinern und Personal abbauen

Die Personalausgaben machen mehr als ein Viertel des Gesamtetats aus und werden insbesondere aufgrund von Tarifsteigerungen weiter wachsen. Für 2027 und 2028 ist ein Abbau von insgesamt 523 Stellen vorgesehen. Das reicht aus Sicht des Handwerks nicht aus. Der Personalbestand muss deutlich stärker und aktiv reduziert werden. Bis 2035 sollte die Zahl der Stellen in der Staatsverwaltung auf 80.000 sinken. Es reicht nicht, allein auf das altersbedingte Ausscheiden von Beschäftigten zu setzen.

Frei werdende Stellen sollten nur dort nachbesetzt werden, wo Aufgaben auch künftig notwendig sind. Darüber hinaus müssen Aufgaben entfallen, Strukturen verschlankt und Zuständigkeiten gebündelt werden, damit Stellen planmäßig abgebaut werden können. Digitalisierung muss Verfahren vereinfachen und nachweisbar zu einem geringeren Personalbedarf führen.

Investitionen schützen statt Zukunft verspielen

Für 2027 und 2028 liegt die Investitionsquote unter Einbeziehung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes bei rund 13,5 Prozent beziehungsweise 13,4 Prozent. Mittelfristig sollte eine Investitions-quote von rund 18 Prozent angestrebt werden. Damit würde sich Sachsen am durchschnittlichen Investitionsniveau der 2010er Jahre orientieren.

Steigende Personal- und sonstige laufende Ausgaben dürfen Investitionen in Verkehrswege, digitale Infrastruktur, Bildungsstätten und kommunale Infrastruktur nicht verdrängen. Auch die Kommunen brauchen ausreichende eigene Mittel, um notwendige Vorhaben umzusetzen und Förderprogramme kofinanzieren zu können.

Berufliche Bildung stärken und Fachkräfte sichern

Die Ausgaben für Bildung und Forschung steigen von rund 8,1 Mrd. Euro im Jahr 2026 auf 8,6 Mrd. Euro im Jahr 2027 und 8,7 Mrd. Euro im Jahr 2028. Von diesem Aufwuchs muss auch die berufliche Bildung profitieren. Berufsschulen, überbetriebliche Bildungsstätten und eine praxisnahe Berufsorientierung brauchen eine verlässliche Finanzierung.

Mittel zur Fachkräftesicherung sollten auf Maßnahmen konzentriert werden, die konkret dazu beitragen, Menschen für Ausbildung und Beschäftigung zu gewinnen und in Beschäftigung zu halten. Instrumente mit nachweisbarer Wirkung sollten fortgeführt werden. Maßnahmen ohne ausreichende Wirkung müssen überprüft und gegebenenfalls beendet werden.

Förderstrukturen vereinfachen und Bürokratie abbauen

Förderprogramme binden nicht nur Haushaltsmittel. Auch Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Nachweisführung verursachen erheblichen Aufwand in Betrieben und Verwaltung. Besonders kleine und mittlere Handwerksbetriebe werden durch komplizierte Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und kleinteilige Anforderungen belastet.

Förderzugänge müssen bürokratiearm ausgestaltet sein. Förderhöhen und Voraussetzungen sollten sich an den Strukturen kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe orientieren und für diese praktikabel bleiben. Eine Bündelung von Programmen darf nicht dazu führen, dass spezifische Bedarfe des Handwerks in allgemeinen Förderstrukturen untergehen.


Was Handwerk und Mittelstand konkret brauchen

  • Annäherung an eine Drittelfinanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung durch Erhöhung der entsprechenden Haushaltsansätze im Einzelplan 07 auf 15,9 Mio. Euro für 2027 und 15,4 Mio. Euro für 2028
  • Ausreichende Mittel für die Modernisierung der Berufsbildungsstätten

  • Angemessene Weiterausgestaltung des Meisterbonus

  • Sicherung der Förderung der organisationseigenen Beratung für kleine und mittlere Handwerksbetriebe

  • Bessere Absicherung selbstständiger Frauen im Mutterschutz

  • Gezielte Unterstützung von Unternehmensnachfolge, Ausbildung und Digitalisierung im ländlichen Raum

  • Einführung einer Praktikumsprämie für freiwillige Ferienpraktika zur Stärkung der Berufsorientierung und zur Gewinnung von Nachwuchs für das Handwerk mit einem eigenständigen Haus-haltsansatz

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