EU-Verpackungsverordnung umgehend aussetzen
24.08.2026
„Die neue EU-Verpackungsverordnung muss sofort ausgesetzt werden. Zudem dürfen die Behörden keine Kontrollen durchführen, solange Unsicherheiten bestehen.
Die Betroffenheit im sächsischen Handwerk ist groß. Bäcker, Holzspielzeugmacher, Tischler, Juweliere: Vor allem bei Handwerksbetrieben, die kleine Mengen oder saisonale Produkte ins Ausland versenden, stehen Aufwand und Kosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr. Sie werden verpflichtet, für jedes EU-Land eigene Registrierungen und Regeln zu beachten und Bevollmächtigte zu finden und zu bezahlen. Das ist Bürokratiewahnsinn.
Die Staatsregierung und die Bundesregierung sind aufgefordert, sich in Brüssel für Veränderungen stark zu machen. Wir brauchen rechtssichere Regeln und Schwellenwerte für kleine und mittelständische Hersteller.“
Hintergrund
Laut Verordnung werden Verpackungshersteller verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen in Umlauf bringen, einen Bevollmächtigten zu ernennen und darüber Bericht zu erstatten, wie sie ihre erweiterte Herstellerverantwortung erfüllen. Zur Umsetzung dieser Regeln fehlt zurzeit noch der Durchführungsrechtsakt zum Herstellerregister. Bis zum 10. September nimmt die EU-Kommission noch Stellungnahmen entgegen.
Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag aktuell mehr als 54.000 Handwerksbetriebe, in denen etwa 280.000 Menschen beschäftigt sind. Sie erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von knapp 36 Milliarden Euro.