Preisgleitklauseln sollten zum Regelfall werden
21.07.2026
„Preisgleitklauseln sollten bei langfristigen Bauvorhaben grundsätzlich vorgesehen und im Freistaat einheitlich angewendet werden“, sagt Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstages (SHT). Der Diplom-Bauingenieur fordert einen Perspektivwechsel in den Vergabestellen. Solche Klauseln seien kein bürokratischer Mehraufwand, sondern ein notwendiges Instrument der Risikoverteilung.
Die sächsische Bauwirtschaft arbeitet mit vergleichsweise langfristigen Verträgen. Zwischen Ausschreibung, Zuschlag und Fertigstellung können Monate oder sogar Jahre liegen. In dieser Zeit können sich Material-, Energie- und Lohnkosten erheblich verändern. Aktuelles Beispiel ist die fragile Situation im Nahen Osten. Das sorgt dafür, dass Baustoffe wie Bitumen, Dachlatten, Metalle und Flachglas nach wie vor preisintensiv sind.
Das macht es für die rund 5.670 Bauunternehmen im Freistaat Sachsen sehr schwer, kalkulierbare Angebote für neue Projekte abzugeben. „Zum Teil lehnen Betriebe Aufträge ab, weil sie Liefertermine und Preise von Baustoffen nicht garantieren können. Die Vertragsstrafen sind hoch und wären für die Unternehmen eine große wirtschaftliche Gefahr“, so Uwe Nostitz. Mit Preisgleitklauseln ließen sich diese Risiken senken. „Das schafft Planungssicherheit für Auftraggeber und Unternehmen, fördert den Wettbewerb und verhindert unnötige Mehrkosten für die öffentliche Hand.“
Mit den Formblättern 225 und 225a im Vergabe- und Vertragshandbuch haben öffentliche Auftraggeber von sich aus die Möglichkeit, auf bestimmte Preisentwicklungen bei Baustoffen zu reagieren. „Ich setze darauf, dass davon auch zunehmend Gebrauch gemacht wird. Die Unternehmen brauchen in diesen schwierigen Zeiten dringend Wachstumsimpulse, die das Baugeschehen in dem für den Freistaat so wichtigen Wirtschaftszweig wieder ankurbeln“, sagt Uwe Nostitz.
Der sächsische Baugewerbeverband (SBV) steht den Kommunen beratend und unterstützend zur Seite – mit Formulierungshilfen, Hintergrundinformationen, Fachexpertise usw.
Ansprechpartnerin: SBV-Hauptgeschäftsführerin Dipl.-Ing. (FH) Dorit Gangfuß, Telefon: 0351 211960.
Hintergrund:
Der Bund hatte im März 2022 – im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg - mit einem Erlass zur erleichterten Anwendung einer Preisgleitklausel eine praxistaugliche Lösung gefunden. Damit sollte verhindert werden, dass Unternehmen bei unerwarteten Preissprüngen von Bau- und Betriebsstoffen auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Der Sächsische Handwerkstag vertritt mehr als 54.000 Handwerksbetriebe, in denen etwa 280.000 Menschen beschäftigt sind. Sie erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von knapp 36 Milliarden Euro.