Wichtige Entscheidung vom Bundesrat zur Vergabebeschleunigung
08.05.2026
„Der Bundesrat hat dem Vergabebeschleunigungsgesetz zugestimmt und entschieden, dass größere öffentliche Aufträge mit Ausnahmen auch weiterhin auf mehrere Firmen aufgeteilt werden. Das ist eine gute Entscheidung, weil der Grundsatz der Teillosbildung zentrales Element des Vergaberechts bleibt. Er ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb. Ein Dank geht an die sächsische Landesregierung für die Unterstützung im Bundesrat.
Gerade in der momentanen wirtschaftlichen Lage ist es wichtig, dass die sächsischen Bau- und Ausbaubetriebe bei Aufträgen in der Region zum Zuge kommen. Die Modernisierung des Landes geht nur mit dem regional verankerten Handwerk.
Gegen erhebliche Widerstände war es auf Bundesebene gelungen, den Losgrundsatz zu erhalten und insbesondere die von kommunaler Seite geforderten Abweichungsmöglichkeiten eng einzugrenzen. Das ist für das Handwerk ein gerade noch tragfähiger Kompromiss. Jede weitere Aufweichung wäre schädlich gewesen und würde zu einer strukturellen Benachteiligung der regional ansässigen Unternehmen bei der Beteiligung an Infrastrukturvorhaben führen.“
Hintergrund
Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag aktuell mehr als 54.000 Handwerksbetriebe, in denen etwa 280.000 Menschen beschäftigt sind. Sie erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von knapp 36 Milliarden Euro.