Zum Bildungsfreistellungsgesetz, das im sächsischen Landtag verabschiedet wurde
05.02.2026
„Das Bildungsfreistellungsgesetz ist aus Sicht des sächsischen Handwerks wahrlich kein Meisterstück. Im Landtag hat sich dafür aber eine Mehrheit gefunden. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen – auch wenn die Pille in der derzeitigen konjunkturellen Lage nur schwer zu schlucken ist.
Kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 20 Personen sollen dem Gesetz nach eine Erstattung erhalten, wenn sich ihre Mitarbeiter eine Qualifizierungszeit nehmen. Es muss schnell klar sein, wo und wie die Unternehmen an ihr Geld kommen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es mitunter sehr lange dauert, bis solche Antragsverfahren praktisch umgesetzt werden.
Weiterhin fordern wir, dass das Geld nicht aus dem Haushalt des Wirtschaftsministeriums genommen wird. Das Gesetz hat nichts mit Wirtschaftsförderung im engeren Sinne zu tun. Insofern darf es auch nicht das Budget des SMWA belasten.“
Hintergrund: Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag aktuell mehr als 54.000 Handwerksbetriebe, in denen etwa 280.000 Menschen beschäftigt sind. Sie erwirtschafteten im vergangenen Jahr einen Umsatz von knapp 36 Milliarden Euro.