Wiedereinführung der Meisterpflicht im Jahr 2020 war richtig

05.01.2026

Evaluierung der zwölf Handwerke, die zulassungspflichtig wurden, zeigt positive Effekte / Azubizahlen steigen / Sachverständige melden weniger Schäden

Die Novellierung der Handwerksordnung (HwO) 2004 war für das Handwerk ein harter Schlag in die Magengrube. Damals wurde in 53 Gewerken die Zulassungspflicht (Anlage A) abgeschafft. Am 14. Februar 2020 wurde für zwölf Berufe das Rad wieder zurückgedreht. „Das war eine richtige Entscheidung“, sagt Andreas Heinzel, Obermeister der Innung des Rollladen- und Jalousiebauhandwerks für den Freistaat Sachsen.

Sein Gewerk ist seit fünf Jahren wieder zulassungspflichtig. „Unsere Markisen und Jalousien hängen in Fußgängerzonen, an hohen Gebäuden und so weiter. Wer Sonnenschutz anbaut, muss wissen, was er tut, ansonsten bringt er andere in Gefahr“, sagt der Unternehmer aus Kirchberg (Landkreis Zwickau) und bringt es auf den Punkt: „Wir sind ein gefahrengeneigter Beruf.“

Das aber sah der Gesetzgeber vor 22 Jahren anders und liberalisierte die Branche. Ziel der damaligen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder war es, neue Impulse für Unternehmensgründungen, für Beschäftigung und Ausbildung zu geben.

„Das war ein richtiger Wildwuchs zwischen 2004 und 2020“, erzählt Andreas Heinzel. Firmen seien aus dem Boden geschossen. Die Preise kamen unter Druck, das Image der Branche habe unter der zum Teil fragwürdigen Qualität. gelitten. Das belegen die Zahlen.

Zwischen 2020 und 2024 sank laut einer repräsentativen Sachverständigen-Umfrage des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz der Anteil von Schadensfällen in Meisterbetrieben erheblich, während Betriebe ohne einschlägige Qualifikation weiterhin rund 70 bis 80 Prozent aller Schadensfälle verursachten. Schäden in Meisterbetrieben betrafen oft geringe Summen, Betriebe ohne Meistertitel verursachten hingegen regelmäßig Schäden von über 10.000 Euro, wie es im Evaluierungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums heißt. 

„Wie sich heute zeigt, war die Entscheidung 2004 falsch“, sagt Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstages. „Zwar stieg die Zahl der neu gegründeten Unternehmen in den betroffenen Gewerken. In Sachsen zum Beispiel boomte der Fliesenleger. Allerdings waren es hauptsächlich Soloselbstständige, die sich damals auf den Weg machten. Ausbildung, Beschäftigung und auch die Qualität der Arbeit blieben auf der Strecke.

Seit 2020 entwickeln sich die Zahlen positiv. Zwar sank die Zahl der Fliesenlegerbetriebe von 4.513 auf 3.045 (minus 33 Prozent). Zugleich stiegen die Beschäftigtenzahlen in den Unternehmen. Größere Betriebe sind Statistiken zufolge länger am Markt tätig, als Soloselbstständige. Zudem steigt die Ausbildungsleistung. Wurden sachsenweit im Jahr 2018 (ohne Meisterpflicht) 76 Lehrlinge zu Fliesenlegern ausgebildet, waren es Ende 2023 130. Das ist ein Plus von 71 Prozent. Auch in anderen betroffenen Gewerken legten die Azubizahlen tendenziell zu – mit Wachstumsraten von 14 bis 50 Prozent.

Bestatter wollen Meisterpflicht

Der Beruf des Bestatters hat noch keine Zugangsvoraussetzung. Derzeit reicht ein einfacher Gewerbeschein aus, um ohne jegliche Ausbildung als Bestatter tätig zu sein. „Eine würdige Bestattung ist ein Menschenrecht und erfordert entsprechende Qualifikationen“, heißt es beim Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Mit der Kampagne „Ja zur Meisterpflicht“ will die Branche in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen werden. Die Landesinnung der Bestatter Sachsen unterstützt die Kampagne.

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass das Bestattungsgewerbe als Teil der Gefahrenabwehr und kritischen Infrastruktur eine wichtige Rolle spielt. Die hygienische Totenversorgung ist in Krisenzeiten unverzichtbar für die Sicherheit der Bevölkerung und die öffentliche Gesundheit. „Insgesamt können die Meisterpflicht im Bestatterhandwerk einen positiven Beitrag zur Gefahrenabwehr, zum Vertrauen der Öffentlichkeit und zur Wahrung kultureller Werte leisten“, so der Bundesverband.

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Hintergrund:

Im Rahmen der Novellierung der Handwerksordnung 2004 wurden 53 meisterpflichtige Gewerke als zulassungsfreie Gewerke gestaltet, die zur Eintragung keinerlei Qualifikation benötigen. Mit der Begründung der Gefahrengeneigtheit und Kulturgüterschutz wurden 2020 zwölf Gewerke wieder meisterpflichtig. Das waren Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer.

Ausgewählte Lehrlingszahlen Sachsen (seit 2018)

Fliesenleger: 716
Parkettleger: 194

Ausgewählte Meisterzahlen Sachsen (seit 2018):

Rollladen- und Sonnenschutztechniker: 10
Raumausstatter: 56

Ausgewählte Betriebszahlen Sachsen:

Fliesenleger:                 2018: 4513      2021: 3852       2025: 3045
Parkettleger:                2018: 355         2021: 355         2025: 309
Raumausstatter:          2018: 1141       2021: 1077       2025: 903

Als größte Landeshandwerksorganisation im Osten Deutschlands vertritt der Sächsische Handwerkstag aktuell mehr als 54.000 Handwerksbetriebe, in denen etwa 280.000 Menschen beschäftigt sind. Sie erwirtschafteten im  vergangenen Jahr einen Umsatz von knapp 36 Milliarden Euro.

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