27.06.2025
„Diese Entscheidung tut den sächsischen Handwerksunternehmern weh. Die von der Kommission vorgeschlagene Anhebung des Mindestlohnes von momentan 12,82 Euro auf zunächst 13,90 Euro und im weiteren Schritt auf 14,60 Euro wird für die Handwerksunternehmen nur schwer zu stemmen sein.
Die Handwerksunternehmen im Freistaat plagen ohnehin schon große konjunkturelle Sorgen. In dieser herausfordernden Situation wird mit der Anhebung des Mindestlohns auch das gesamte Lohngefüge in den Betrieben angepasst werden müssen. Diese Kostensteigerung ist insbesondere für Handwerksbetriebe im ländlichen Raum und in Grenznähe nur schwer verkraftbar. Zudem wird sich die Steigerung des Mindestlohns in höheren Verbraucherpreisen niederschlagen.
Das sächsische Handwerk erwartet nunmehr von den Regierenden, die Entscheidung dieses unabhängigen, überparteilichen Gremiums zu respektieren und nicht durch neuerliche, parteipolitisch motivierte Attacken zu belasten. Es geht schließlich auch darum, die gesetzlich verbriefte Tarifautonomie zu verteidigen.“