Zu den in Aussicht gestellten Härtefallhilfen für energieintensive Betriebe als Brücke bis zum Inkrafttreten der Gas- und Strompreisbremse im März 2023

01.12.2022

Statement von Jörg Dittrich

„Das sächsische Handwerk begrüßt, dass Betriebe und Verbraucher mit der ab März 2023 wirksam werdenden Gas- und Strompreisbremse bei den stark gestiegenen Energiepreisen deutlich entlastet werden.

Wichtig erscheint uns allerdings nunmehr, die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten der Gas- und Strompreisbremse im Blick zu behalten und von der Politik zügig klare Aussagen zur Ausgestaltung diesbezüglicher Härtefallhilfen für energieintensive Betriebe (z.B. Bäckereien, Textilreiniger, Galvaniseure, Kfz-Werkstätten, Lackierereien) zu erhalten.

Für uns vordringlich ist, bei den Härtefallhilfen von vornherein auch jene Handwerksbetriebe zu berücksichtigen, die beim Bezug anderweitiger Energieträger (z.B. Heizöl oder Holzpellets) ebenfalls massiven Preiserhöhungen ausgesetzt sind. Gerade Betriebe im ländlichen Raum, die zumeist mangels anderer Energiequellen auf den Bezug etwa von Heizöl, Pellets oder Kohle angewiesen sind, dürfen beim Entlastungspaket des Staates nicht das Nachsehen haben.

Was die Ausgestaltung der Härtefallhilfen konkret betrifft, richtet sich unser Augenmerk jetzt zuallererst auf die Konferenz der Länder-Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler am 8. Dezember. Dass wir dabei von Sachsens Re-gierungschef Michael Kretschmer (CDU) – wie bisher – in der Sache erneut ein klares Votum erwarten, versteht sich von selbst.

Nicht nur Strom und Gas, sondern auch andere Energieträger am Standort Deutschland müssen auch künftig bezahlbar bleiben!“

« zurück