Zur Entscheidung des Robert-Koch-Instituts (RKI), als Genesenenstatus nach einer überstandenen Corona-Infektion nur noch drei Monate gelten zu lassen

19.01.2022

Statement von Jörg Dittrich

„Weil Wiederansteckungen bei der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante schon nach drei Monaten vorkommen können, gelten nunmehr Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, nur noch für drei statt bisher sechs Monate als genesen. Festgelegt hat dies das RKI, das die Fristverkürzung mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet.

Bei allem Verständnis für notwendige Anpassungen von Corona-Bestimmungen an sich ändernde Rahmenbedingungen durch Gesundheitsbehörden: Es kann aus Sicht des Handwerks nicht sein, dass derartige Entscheidungen durch den Gesundheitsminister nicht zugleich auch aktiv gesteuert werden! Denn: Von Übergangsfristen, die es Menschen ermöglichen, sich auf die neue Situation einzustellen – keine Spur!

Wie sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in dem jetzt geltenden Regelungs-Wirrwarr noch zurechtfinden?

Was gilt eigentlich nunmehr bezüglich Quarantäne und Beschäftigungsmöglichkeiten? Müssen sich Genesene nach drei Monaten wieder wie Ungeimpfte behandeln lassen? Inwiefern werden zusätzliche Tests fällig? Und schließlich: Wer kommt kostenseitig für den zusätzlich veranlassten Bürokratieaufwand auf?

Statt Hoppla-Entscheidungen im Corona-Krisenmanagement brauchen wir Maßnahmen, die sowohl praktikabel sind als auch Akzeptanz in der Öffentlichkeit finden.“


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Sächsischer Handwerkstag
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