|
Interview:
Sachsens Justizminister Jürgen Martens
Der Zahlungsmoral weiter
„auf die Sprünge“ helfen
Auf anhaltenden Druck des Handwerks sind in den vergangenen
Jahren mehrere Gesetze zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsalltag
in Kraft getreten. Trotzdem sind damit nicht alle Forderungen des Handwerks
berücksichtigt. – In einem Interview mit der Handwerkspresse zieht Sachsens
neuer Staatsminister der Justiz und für Europa, Jürgen Martens (FDP), eine
Zwischenbilanz und gibt einen Ausblick auf geplante Aktivitäten.
Das
Thema „Zahlungsmoral“ ist ein Dauerbrenner im Handwerk. Bereits Ende der
1990-er Jahre rief die Landesregierung hierzu eine Arbeitsgruppe ins Leben,
um konkrete Vorschlägen für eine Verbesserung der Situation zu erhalten. So
richtig Erfolg versprechende Gesetze – zumindest aus Handwerkssicht – wurden
aber erst in jüngster Zeit verabschiedet. Warum dauert alles so lange?
Ich kann Unzufriedenheit und Ungeduld von Handwerkern verstehen,
die mit zahlungsunwilligen Schuldnern wiederholt schlechte Erfahrungen
gemacht haben. Und doch kann Sachsen diesbezüglich nur etwas bewegen, wenn
auch auf Bundesebene politische Mehrheiten zustande kommen. Ein Teil der
ursprünglichen Forderungen Sachsens hatte eben nicht die Chance, im
Bundesrat eine Ländermehrheit zu bekommen, so dass diese letztlich auch den
Bundestag nicht erreicht haben.
Also: Nicht jeder Aspekt, der fürs Handwerk zweifellos vorteilhaft
wäre, ist bundesweit mehrheitsfähig. Man denke nur an den von Teilen des
Handwerks seit Jahren geforderten Eigentumsvorbehalt an in Häusern
eingebauten Sachen. Oder an eine immer wieder geforderte gesetzliche
Regelung, dass der Bauherr stets Vorkasse zu leisten habe. Es ist nun mal
gegenüber Verbrauchern nicht durchsetzbar, eine Vorleistung für Bauherren
ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) einzuführen.
Gleichwohl ist es gelungen, etliche Anliegen aus Sachsen zur
Stärkung der Zahlungsmoral in Bundesrecht „zu überführen“.
Richtig, es gibt gute erste Ergebnisse. Mit dem
Forderungssicherungsgesetz, mit dem Bauforderungssicherungsgesetz und mit
der Novelle zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG) haben Bauhandwerker nun durchaus Instrumente in die
Hand bekommen, um wirksamer gegen säumige Zahler vorzugehen.
Verbesserungen im Forderungssicherungsgesetz betreffen vor allem
die Rahmenbedingungen im BGB-Baurecht für kleine und mittlere Unternehmen,
die häufig als Subunternehmer tätig sind. Deren Position haben wir gerade
gegenüber Generalunternehmern und gewerblichen Bauherren gestärkt, etwa
durch einen Anspruch auf Abschlagszahlungen bei nachgewiesenen
Teilleistungen, aber auch durch weitere Maßnahmen.
Novelliert wurde in diesem Zuge auch das
Bauforderungssicherungsgesetz…
Hier gab es wegen des Forderungssicherungsgesetzes zwei
Änderungen: Erstens wurde der Anwendungsbereich des Begriffs des Baugelds
erweitert auf alle Gelder, die zur Errichtung eines Bauwerks zum Einsatz
kommen.
Zweitens gilt jetzt endlich eine umgekehrte Beweislast: Der
Empfänger von Geld hat den Nachweis zu führen, dass er das Baugeld
zweckentsprechend verwendet hat oder dass es sich bei empfan-genem Geld
nicht um Baugeld handelt. Dies erschwert natürlich so manches
Geschäftsmodell, bei dem mit dem Geld aus dem einen Bauvorhaben die
Rechnungen aus dem anderen beglichen werden. Aber das war ja ein wichtiges
Anliegen unseres sächsischen Vorstoßes.
Trotz der nun geltenden Gesetze – die Forderungsausfälle im
Handwerk sind nach wie vor immens. Dürfen Bau- und Ausbauhandwerker auf
weitere Gesetzesänderungen zur Stärkung der Zahlungsmoral hoffen?
Selbstverständlich. Um die Auskunftsrechte von Gläubigern zu
stärken, tritt 2013 das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung der
Zwangsvollstreckung“ in Kraft. Der Gläubiger kann – sofern er Anlass hat, an
Angaben des Schuldners zu zweifeln – dann den Gerichtsvollzieher
beauftragen, Auskünfte bei staatlichen Stellen über Kfz-Zulassungen,
Rentenansprüche und Arbeitgeber einzuholen. Damit verbessern sich die
Chancen, unehrlichen Schuldnern auf die Schliche zu kommen.
Darüber hinaus wird es ab Januar 2013 ein elektronisches,
bundesweites Schuldnerverzeichnis geben. Dessen Inhalt wird über das
Internet abrufbar sein. Mit einer einzigen elektronischen Abfrage kann ein
Mittelständler künftig feststellen, ob ein möglicher Auftraggeber bereits
als Schuldner registriert ist. Und er kann gegebenenfalls vom
Vertragsabschluss Abstand nehmen, sofern ihm nicht andere Sicherheiten
gestellt werden.
Und was weitere, noch nicht umgesetzte Vorschläge, zum
Beispiel zum Teil- und Vorbehaltsurteil, angeht…
…auch die bleiben auf der Tagesordnung. Das
Bundesjustizministerium wird eine Expertenkommission einberufen, die weitere
Änderungen rund um das Baurecht eingehend prüfen wird. Zur Diskussion stehen
zudem bestimmte Formen außergerichtlicher Streitbeilegung.
Ich halte die Expertenkommission beim Bund für den richtigen Ort,
weitere Änderungen im Baurecht zu diskutieren. Weil es zudem um Bundesrecht
geht, scheint mir dies bei Gesetzesnovellierungen ohnehin der effektivere
Weg zu sein, als den steinigen Weg über eine Landesinitiative zu
beschreiten. Ganz sicher wird in der Bundesjustizressort-Kommission auch ein
kompetenter Fachmann aus Sachsen vertreten sein.
Bleibt es bei der Zusage Ihres Amtsvorgängers Geert Mackenroth
(CDU), die bisher verabschiedeten „Zahlungsmoral-Gesetze“ zu gegebener Zeit
auf den Prüfstand zu stellen?
Ja, daran halte ich fest. Wenn aufgrund mangelnder
Praktikabilität Gesetze angepasst werden müssen, wird Sachsen sich dem nicht
verschließen. Nur müssen die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zunächst
einmal über einen bestimmten Zeitraum beobachtet werden, hinreichend
Erfahrungen vorliegen.
(Interview: Frank Wetzel) |