In einem Interview für die Handwerkspresse - die Sachsen-Ausgaben von "Deutschem Handwerksblatt" (14. Januar 2010) und "Deutscher Handwerks Zeitung" (22. Januar 2010) - zieht Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) eine Zwischenbilanz zu bisherigen gesetzgeberischen Aktivitäten zur Thematik "Zahlungsmoral - Handwerk/Mittelstand". Zudem gibt er einen Ausblick auf künftige politische Initiativen.
Wir dokumentieren den Wortlaut des Interviewtextes:
 

Interview: Sachsens Justizminister Jürgen Martens

Der Zahlungsmoral weiter

„auf die Sprünge“ helfen

   Auf anhaltenden Druck des Handwerks sind in den vergangenen Jahren mehrere Gesetze zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsalltag in Kraft getreten. Trotzdem sind damit nicht alle Forderungen des Handwerks berücksichtigt. – In einem Interview mit der Handwerkspresse zieht Sachsens neuer Staatsminister der Justiz und für Europa, Jürgen Martens (FDP), eine Zwischenbilanz und gibt einen Ausblick auf geplante Aktivitäten.
Das Thema „Zahlungsmoral“ ist ein Dauerbrenner im Handwerk. Bereits Ende der 1990-er Jahre rief die Landesregierung hierzu eine Arbeitsgruppe ins Leben, um konkrete Vorschlägen für eine Verbesserung der Situation zu erhalten. So richtig Erfolg versprechende Gesetze – zumindest aus Handwerkssicht – wurden aber erst in jüngster Zeit verabschiedet. Warum dauert alles so lange?
   Ich kann Unzufriedenheit und Ungeduld von Handwerkern verstehen, die mit zahlungsunwilligen Schuldnern wiederholt schlechte Erfahrungen gemacht haben. Und doch kann Sachsen diesbezüglich nur etwas bewegen, wenn auch auf Bundesebene politische Mehrheiten zustande kommen. Ein Teil der ursprünglichen Forderungen Sachsens hatte eben nicht die Chance, im Bundesrat eine Ländermehrheit zu bekommen, so dass diese letztlich auch den Bundestag nicht erreicht haben.
   Also: Nicht jeder Aspekt, der fürs Handwerk zweifellos vorteilhaft wäre, ist bundesweit mehrheitsfähig. Man denke nur an den von Teilen des Handwerks seit Jahren geforderten Eigentumsvorbehalt an in Häusern eingebauten Sachen. Oder an eine immer wieder geforderte gesetzliche Regelung, dass der Bauherr stets Vorkasse zu leisten habe. Es ist nun mal gegenüber Verbrauchern nicht durchsetzbar, eine Vorleistung für Bauherren ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) einzuführen.
   Gleichwohl ist es gelungen, etliche Anliegen aus Sachsen zur Stärkung der Zahlungsmoral in Bundesrecht „zu überführen“.
  
Richtig, es gibt gute erste Ergebnisse. Mit dem Forderungssicherungsgesetz, mit dem Bauforderungssicherungsgesetz und mit der Novelle zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) haben Bauhandwerker nun durchaus Instrumente in die Hand bekommen, um wirksamer gegen säumige Zahler vorzugehen.
   Verbesserungen im Forderungssicherungsgesetz betreffen vor allem die Rahmenbedingungen im BGB-Baurecht für kleine und mittlere Unternehmen, die häufig als Subunternehmer tätig sind. Deren Position haben wir gerade gegenüber Generalunternehmern und gewerblichen Bauherren gestärkt, etwa durch einen Anspruch auf Abschlagszahlungen bei nachgewiesenen Teilleistungen, aber auch durch weitere Maßnahmen.
   Novelliert wurde in diesem Zuge auch das Bauforderungssicherungsgesetz…
  
Hier gab es wegen des Forderungssicherungsgesetzes zwei Änderungen: Erstens wurde der Anwendungsbereich des Begriffs des Baugelds erweitert auf alle Gelder, die zur Errichtung eines Bauwerks zum Einsatz kommen.
   Zweitens gilt jetzt endlich eine umgekehrte Beweislast: Der Empfänger von Geld hat den Nachweis zu führen, dass er das Baugeld zweckentsprechend verwendet hat oder dass es sich bei empfan-genem Geld nicht um Baugeld handelt. Dies erschwert natürlich so manches Geschäftsmodell, bei dem mit dem Geld aus dem einen Bauvorhaben die Rechnungen aus dem anderen beglichen werden. Aber das war ja ein wichtiges Anliegen unseres sächsischen Vorstoßes.
   Trotz der nun geltenden Gesetze – die Forderungsausfälle im Handwerk sind nach wie vor immens. Dürfen Bau- und Ausbauhandwerker auf weitere Gesetzesänderungen zur Stärkung der Zahlungsmoral hoffen?
  
Selbstverständlich. Um die Auskunftsrechte von Gläubigern zu stärken, tritt 2013 das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung der Zwangsvollstreckung“ in Kraft. Der Gläubiger kann – sofern er Anlass hat, an Angaben des Schuldners zu zweifeln – dann den Gerichtsvollzieher beauftragen, Auskünfte bei staatlichen Stellen über Kfz-Zulassungen, Rentenansprüche und Arbeitgeber einzuholen. Damit verbessern sich die Chancen, unehrlichen Schuldnern auf die Schliche zu kommen.
   Darüber hinaus wird es ab Januar 2013 ein elektronisches, bundesweites Schuldnerverzeichnis geben. Dessen Inhalt wird über das Internet abrufbar sein. Mit einer einzigen elektronischen Abfrage kann ein Mittelständler künftig feststellen, ob ein möglicher Auftraggeber bereits als Schuldner registriert ist. Und er kann gegebenenfalls vom Vertragsabschluss Abstand nehmen, sofern ihm nicht andere Sicherheiten gestellt werden.
   Und was weitere, noch nicht umgesetzte Vorschläge, zum Beispiel zum Teil- und Vorbehaltsurteil, angeht…
  
…auch die bleiben auf der Tagesordnung. Das Bundesjustizministerium wird eine Expertenkommission einberufen, die weitere Änderungen rund um das Baurecht eingehend prüfen wird. Zur Diskussion stehen zudem bestimmte Formen außergerichtlicher Streitbeilegung.
   Ich halte die Expertenkommission beim Bund für den richtigen Ort, weitere Änderungen im Baurecht zu diskutieren. Weil es zudem um Bundesrecht geht, scheint mir dies bei Gesetzesnovellierungen ohnehin der effektivere Weg zu sein, als den steinigen Weg über eine Landesinitiative zu beschreiten. Ganz sicher wird in der Bundesjustizressort-Kommission auch ein kompetenter Fachmann aus Sachsen vertreten sein.
   Bleibt es bei der Zusage Ihres Amtsvorgängers Geert Mackenroth (CDU), die bisher verabschiedeten „Zahlungsmoral-Gesetze“ zu gegebener Zeit auf den Prüfstand zu stellen?
  
Ja, daran halte ich fest. Wenn aufgrund mangelnder Praktikabilität Gesetze angepasst werden müssen, wird Sachsen sich dem nicht verschließen. Nur müssen die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zunächst einmal über einen bestimmten Zeitraum beobachtet werden, hinreichend Erfahrungen vorliegen.


(Interview: Frank Wetzel)