Sachsens Justizminister de Maizière zu neuer Zahlungsmoral-Gesetzesinitiative

In die Debatte um wirksamere gesetzliche Schritte gegen die anhaltend miese Zahlungsmoral kommt Bewegung. Nachdem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 22. April 2004 erneut auf ein bereits Ende 2003 von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstelltes Papier Bezug genommen hat, will Sachsen – im Verbund mit Thüringen und Sachsen-Anhalt – im Mai 2004 mit einem Vorstoß im Bundesrat den Handlungsdruck erhöhen. Justizminister Thomas de Maizière (CDU) stellte sich dazu in einem Interview den Fragen der Handwerkspresse zu der ursprünglich von Sachsen ausgehenden Initiative eines Forderungssicherungsgesetzes.

Das Interview wird in der Ausgabe Nr. 8/2004 des „Deutschen Handwerksblatts“ am Donnerstag, 29. April 2004, veröffentlicht.

Wir dokumentieren den Wortlaut des Interviewtextes:

Interview: Sachsens Justizminister Thomas de Maizière

Der Zahlungsmoral auf die
Sprünge helfen

   Forderungen des Handwerks nach einem wirksamen Rechtsrahmen gegen miese Zahlungsmoral im Geschäftsalltag gibt es – vor allem im Osten Deutschlands – seit Jahren. Das 2000 in Kraft getretene „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ erwies sich allerdings als kaum praktikabel und blieb weitgehend wirkungslos. 2002 starteten Sachsen und Thüringen im Bundesrat mit dem Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes einen neuen Anlauf. Erst seit kurzem steht dieses Thema wieder auf der Tagesordnung. – Zu Ursachen dafür sowie zu Inhalten und Zielen des Vorhabens gab Sachsens Justizminister Thomas de Maizière (CDU) in einem Interview mit dem Deutschen Handwerksblatt Auskunft.

   Wieso, Herr Minister, war es politisch so lange still um die Initiative? Inzwischen schien es, als habe sich Sachsen von seiner einstigen Vorreiterrolle verabschiedet...

   Nein. Sachsen ist beim Thema Zahlungsmoral nach wie vor tonangebend. Nur: Ein guter Vorreiter muss auch darauf achten, dass die anderen ihm folgen. Um unsere Vorstellungen zur Beschleunigung fälliger Zahlungen durchzusetzen, brauchen wir Mehrheiten. Im Bundestag müssen wir auch Abgeordnete der Regierungsparteien überzeugen. Nach den ausführlichen Beratungen ist die Zeit für Entscheidungen jetzt aber reif. Wir wollen nun den inzwischen gemeinsamen Gesetzentwurf im Bundesrat zügig zur Abstimmung bringen.

   Ende 2003 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zahlungsmoral“ beim Bundesjustizministerium bereits einen Entwurf für ein Forderungssicherungsgesetz vorgelegt. Trotzdem will Sachsen mit Thüringen und Sachsen-Anhalt im Mai 2004 im Bundesrat erneut selbst aktiv werden. Warum?

   Der Arbeitsgruppen-Entwurf, zu dem Sachsen maßgeblich beigetragen hat, ist in weiten Teilen ein guter Kompromiss. Unser Entwurf ist jetzt die Grundlage für die Änderungen, die in der Arbeitsgruppe entwickelt wurden. Damit beschleunigen wir das Gesetzgebungsverfahren. Denn der Bundesrat kann bei der Behandlung unseres Entwurfs, der bereits die Ausschüsse durchlaufen hat, die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gleich einarbeiten. Andernfalls müsste die Vorlage der Arbeitsgruppe erst umständlich in den Bundesrat eingebracht werden und den langwierigen Weg durch die Ausschüsse antreten.

   Auf welche inhaltlichen Aspekte legt Sachsen besonders Wert?

   Viele Gerichtsverfahren, gerade auch Bauprozesse, ziehen sich durch umfangreiche Beweisaufnahmen sehr in die Länge. Mit der Möglichkeit einer vorläufigen Zahlungsanordnung durch das Gericht wollen wir verhindern, dass zahlungsunwillige Schuldner Verfahren bewusst verschleppen, um ihre Gläubiger unter Druck zu setzen. Das ist nur eines – nach unserer Ansicht aber ein besonders wirkungsvolles – von zahlreichen Mitteln, die wir zur Beschleunigung fälliger Zahlungen durchsetzen wollen.

   Wie aus Berlin verlautet, tun sich im Bundesrat sogar unionsregierte Länder schwer mit dem sächsischen Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes. Worin bestehen vor allem Differenzen?

   Aufgrund des engagierten Einsatzes Sachsens zur Verbesserung der Zahlungsmoral gibt es inzwischen eine lebhafte und weitreichende Diskussion darüber, wie zahlungsunwilligen Schuldnern am wirksamsten beizukommen ist. Dass in dieser Diskussion ganz unterschiedliche Meinungen vertreten werden, ist nicht verwunderlich. Dabei geht es beispielsweise um den von uns ursprünglich vorgeschlagenen Eigentumsvorbehalt an eingebauten Sachen.

   Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch zur Unterstützung von Gläubigern, deren Schuldner untergetaucht sind. Dabei kann ich mir behördliche Hilfe bei der Auffindung solcher Schuldner, etwa über das Melderegister, gut vorstellen. Der Datenschutz muss natürlich angemessen berücksichtigt werden. Aber wir sollten unseriösen Schuldenmachern nicht auch noch helfen, sich zu verstecken.

   Wie bewerten Sie insgesamt die Erfolgsaussichten für die sächsischen Vorschläge?

   Wir haben sowohl die Bundesregierung als auch die Länder stets in die Beratungen einbezogen und damit für unser Vorhaben, wie ich hoffe, ein positives Klima geschaffen. Wenn wir auch damit rechnen müssen, dass die Vorstellungen Sachsens nicht in allen Punkten übernommen werden, so erwarten wir dennoch eine deutliche Verbesserung der jetzigen Rechtslage.

   Sind nicht dennoch überzogene Erwartungen fehl am Platz, sollte das vom Bauhandwerk ersehnte Gesetz eines Tages da sein?

   Ja, denn auch das Forderungssicherungsgesetz ist kein Wundermittel, schon gar nicht gegen die angespannte Wirtschaftslage und die ungleiche Machtverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei vielen Vertragsverhandlungen. Die Justiz kann aber durch zügige und effektive Verfahren dazu beitragen, die Folgen schlechter Zahlungsmoral zu mildern. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, ihr dazu die notwendigen gesetzlichen Grundlagen an die Hand zu geben. Diesem Ziel dient unser Gesetzgebungsvorhaben.

(Gespräch: Frank Wetzel)

Hintergrund: Zahlungsmoral / Der Gesetzesvorschlag im Einzelnen

  • Gerichte dürfen Voraburteile zur vorläufigen Zahlung aussprechen, wenn sie den Ausgang eines Bauprozesses aufgrund von Gutachten abschätzen können.
     
  • Auftragnehmer dürfen bei erbrachter Leistung häufiger Abschlagszahlungen einfordern. Zahlung kann vom Auftraggeber durch unwesentliche Mängel nicht verweigert werden.
     
  • Besserer Schutz für Subunternehmer. Zahlung des Werklohns wird mit Abnahme des Werks durch den Generalunternehmer fällig.
     
  • Nicht mehr der Bauhandwerker, sondern der Bauherr muss zweckgemäße Verwendung von Baugeld nachweisen.
     
  • Einführung eines Eigentumsvorbehalts für eingebaute Sachen.