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Interview: Sachsens
Justizminister Thomas de Maizière
Der Zahlungsmoral auf die
Sprünge helfen
Forderungen des Handwerks nach
einem wirksamen Rechtsrahmen gegen miese Zahlungsmoral im Geschäftsalltag
gibt es – vor allem im Osten Deutschlands – seit Jahren. Das 2000 in Kraft
getretene „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ erwies sich
allerdings als kaum praktikabel und blieb weitgehend wirkungslos. 2002
starteten Sachsen und Thüringen im Bundesrat mit dem Entwurf eines
Forderungssicherungsgesetzes einen neuen Anlauf. Erst seit kurzem steht
dieses Thema wieder auf der Tagesordnung. – Zu Ursachen dafür sowie zu
Inhalten und Zielen des Vorhabens gab Sachsens Justizminister Thomas de
Maizière (CDU) in einem Interview mit dem Deutschen Handwerksblatt Auskunft.
Wieso, Herr Minister, war es
politisch so lange still um die Initiative? Inzwischen schien es, als habe
sich Sachsen von seiner einstigen Vorreiterrolle verabschiedet...
Nein. Sachsen ist beim Thema
Zahlungsmoral nach wie vor tonangebend. Nur: Ein guter Vorreiter muss auch
darauf achten, dass die anderen ihm folgen. Um unsere Vorstellungen zur
Beschleunigung fälliger Zahlungen durchzusetzen, brauchen wir Mehrheiten. Im
Bundestag müssen wir auch Abgeordnete der Regierungsparteien überzeugen.
Nach den ausführlichen Beratungen ist die Zeit für Entscheidungen jetzt aber
reif. Wir wollen nun den inzwischen gemeinsamen Gesetzentwurf im Bundesrat
zügig zur Abstimmung bringen.
Ende 2003 hat die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zahlungsmoral“ beim Bundesjustizministerium
bereits einen Entwurf für ein Forderungssicherungsgesetz vorgelegt. Trotzdem
will Sachsen mit Thüringen und Sachsen-Anhalt im Mai 2004 im Bundesrat
erneut selbst aktiv werden. Warum?
Der Arbeitsgruppen-Entwurf, zu
dem Sachsen maßgeblich beigetragen hat, ist in weiten Teilen ein guter
Kompromiss. Unser Entwurf ist jetzt die Grundlage für die Änderungen, die in
der Arbeitsgruppe entwickelt wurden. Damit beschleunigen wir das
Gesetzgebungsverfahren. Denn der Bundesrat kann bei der Behandlung unseres
Entwurfs, der bereits die Ausschüsse durchlaufen hat, die Ergebnisse der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe gleich einarbeiten. Andernfalls müsste die Vorlage
der Arbeitsgruppe erst umständlich in den Bundesrat eingebracht werden und
den langwierigen Weg durch die Ausschüsse antreten.
Auf welche inhaltlichen
Aspekte legt Sachsen besonders Wert?
Viele Gerichtsverfahren, gerade
auch Bauprozesse, ziehen sich durch umfangreiche Beweisaufnahmen sehr in die
Länge. Mit der Möglichkeit einer vorläufigen Zahlungsanordnung durch das
Gericht wollen wir verhindern, dass zahlungsunwillige Schuldner Verfahren
bewusst verschleppen, um ihre Gläubiger unter Druck zu setzen. Das ist nur
eines – nach unserer Ansicht aber ein besonders wirkungsvolles – von
zahlreichen Mitteln, die wir zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
durchsetzen wollen.
Wie aus Berlin verlautet, tun
sich im Bundesrat sogar unionsregierte Länder schwer mit dem sächsischen
Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes. Worin bestehen vor allem
Differenzen?
Aufgrund des engagierten
Einsatzes Sachsens zur Verbesserung der Zahlungsmoral gibt es inzwischen
eine lebhafte und weitreichende Diskussion darüber, wie zahlungsunwilligen
Schuldnern am wirksamsten beizukommen ist. Dass in dieser Diskussion ganz
unterschiedliche Meinungen vertreten werden, ist nicht verwunderlich. Dabei
geht es beispielsweise um den von uns ursprünglich vorgeschlagenen
Eigentumsvorbehalt an eingebauten Sachen.
Unterschiedliche Auffassungen
gibt es auch zur Unterstützung von Gläubigern, deren Schuldner untergetaucht
sind. Dabei kann ich mir behördliche Hilfe bei der Auffindung solcher
Schuldner, etwa über das Melderegister, gut vorstellen. Der Datenschutz muss
natürlich angemessen berücksichtigt werden. Aber wir sollten unseriösen
Schuldenmachern nicht auch noch helfen, sich zu verstecken.
Wie bewerten Sie insgesamt
die Erfolgsaussichten für die sächsischen Vorschläge?
Wir haben sowohl die
Bundesregierung als auch die Länder stets in die Beratungen einbezogen und
damit für unser Vorhaben, wie ich hoffe, ein positives Klima geschaffen.
Wenn wir auch damit rechnen müssen, dass die Vorstellungen Sachsens nicht in
allen Punkten übernommen werden, so erwarten wir dennoch eine deutliche
Verbesserung der jetzigen Rechtslage.
Sind nicht dennoch überzogene
Erwartungen fehl am Platz, sollte das vom Bauhandwerk ersehnte Gesetz eines
Tages da sein?
Ja, denn auch das
Forderungssicherungsgesetz ist kein Wundermittel, schon gar nicht gegen die
angespannte Wirtschaftslage und die ungleiche Machtverteilung zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer bei vielen Vertragsverhandlungen. Die Justiz
kann aber durch zügige und effektive Verfahren dazu beitragen, die Folgen
schlechter Zahlungsmoral zu mildern. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, ihr
dazu die notwendigen gesetzlichen Grundlagen an die Hand zu geben. Diesem
Ziel dient unser Gesetzgebungsvorhaben.
(Gespräch: Frank Wetzel)
Hintergrund: Zahlungsmoral / Der
Gesetzesvorschlag im Einzelnen
- Gerichte dürfen Voraburteile zur
vorläufigen Zahlung aussprechen, wenn sie den Ausgang eines Bauprozesses
aufgrund von Gutachten abschätzen können.
- Auftragnehmer dürfen bei erbrachter
Leistung häufiger Abschlagszahlungen einfordern. Zahlung kann vom
Auftraggeber durch unwesentliche Mängel nicht verweigert werden.
- Besserer Schutz für Subunternehmer.
Zahlung des Werklohns wird mit Abnahme des Werks durch den
Generalunternehmer fällig.
- Nicht mehr der Bauhandwerker, sondern der
Bauherr muss zweckgemäße Verwendung von Baugeld nachweisen.
- Einführung eines Eigentumsvorbehalts für
eingebaute Sachen.
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