Sachsens Wirtschaftsminister Gillo gegen Entwertung des Meisterbriefs

Im dem seit Monaten anhaltenden politischen Streit um die Reform des Handwerksrechts in Deutschland hat sich jetzt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Gillo (CDU) gegen die von Rot-Grün geplante drastische Entwertung des Meisterbriefs ausgesprochen. In einem Interview für die Sachsen-Ausgaben von „Deutscher Handwerks Zeitung“ (Ausgabe Nr. 15/16 vom 1. August 2003) sowie „Deutschem Handwerksblatt“ (Ausgabe Nr. 15 vom 7. August 2003) bezieht der Politiker zum Thema öffentlich erstmals ausführlich Position.

Wir dokumentieren den Wortlaut des Interviewtextes:


Interview: Sachsens Wirtschaftsminister Martin Gillo

Meisterbrief im Handwerk
zukunftssicher machen

   Die politischen Auseinandersetzungen um die Modernisierung des Handwerksrechts in Deutschland halten an. Nach einem heftigen Schlagabtausch erteilte der unionsdominierte Bundesrat noch vor der parlamentarischen Sommerpause rot-grünen Plänen einer drastischen Deregulierung der Handwerksordnung eine Abfuhr. Im September wird das Thema Bundestag und Bundesrat allerdings erneut beschäftigen. – Zur Haltung des Freistaates Sachsen in der auch öffentlich kontrovers geführten Debatte um die künftige Bedeutung des Meisterbriefs äußerte sich Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Gillo (CDU) in einem Interview für die Handwerkspresse.

   Herr Minister, die rot-grüne Bundesregierung behauptet, mit ihren gesetzgeberischen Initiativen sowohl das Handwerk als auch den Meisterbrief fit für die Zukunft zu machen. Wie steht Sachsen dazu?

   Die Vorstellungen der Bundesregierung sind nicht dazu geeignet, den Meisterbrief zukunftssicher zu machen. Die Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch gefestigt, dass der deutsche Meisterbrief als Qualitätssiegel wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Ordnung bleibt.
   Dieses Siegel bedeutet die Qualifikation als Fachmann in seinem Handwerk, als Ausbilder des handwerklichen Nachwuchses und als selbstständiger Unternehmer. Nicht umsonst finden ein Drittel aller Auszubildenden den Einstieg ins Berufsleben im Handwerk, obwohl in diesem Wirtschaftssektor nur 14 Prozent der Gesamtzahl aller Beschäftigten tätig sind. Auch ist die Insolvenzquote im Vergleich zu anderen Branchen ausgesprochen niedrig.
   Zugleich sage ich: Um den Meisterbrief für die Zukunft zu sichern, müssen dessen Voraussetzungen konstruktiv-kritisch überprüft werden. 65 von 94 Handwerksberufen von der Meisterpflicht zu entbinden, geht allerdings viel zu weit.

   Die ausschließliche Beschränkung auf „Gefahrgeneigtheit“ als Kriterium für eine Beibehaltung der Meisterpflicht ist Ihnen also zu heftig?

   Ja, denn auch die Ausbildungsleistung sowie der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter wie Verbraucher- und Umweltschutz müssen Berücksichtigung finden. Nur in Fällen, in denen diese drei Kriterien nicht vorliegen, ist begründbar, von einer generellen Meisterpflicht abzurücken und es dem mündigen Bürger zu überlassen, ob er einen Betrieb mit dem zusätzlichen Qualitätssiegel „Meisterbetrieb“ wählt oder nicht. Hier sollte ein fakultativer Meisterbrief eingeführt werden.

   Mit dieser Einschätzung unterstützen Sie stark die Linie des Handwerks, zumal die Ausbildungsleistung als Messlatte für die Meisterpflicht bei Rot-Grün überhaupt keine Rolle spielt…

   Hohe Ausbildungsleistung und –bereitschaft sind Markenzeichen des Handwerks. Eine fundierte Ausbildung ist nicht nur Voraussetzung für Qualität und Bestand der beruflichen Laufbahn, sondern auch dafür, dass Unternehmen einen festen Platz am Markt entwickeln können. Dies zu erhalten, schulden wir den Nachkommen und dem Wirtschaftsstandort Deutschland.
   Hinzu kommt: Das duale Ausbildungssystem ist als Standortvorteil Deutschland anerkannt und würde bei einer massiven Beschneidung des Meisterbriefs aufs Spiel gesetzt. Wenn es kaum noch Bedarf an Ausbildung gibt, weil Berufe „ausbildungsfrei“ ausgeübt werden können, wird die Ausbildungsbereitschaft automatisch sinken. Dies wäre die logische Folge, wenn die Handwerksordnung so reformiert wird wie von der Bundesregierung beabsichtigt.

   Worin sieht Sachsen Reformbedarf im Handwerks- und Gewerberecht?

Unbestritten ist, dass sich das Handwerk ebenso wie andere Wirtschaftsbereiche strukturellen Entwicklungen stellen und Lösungen für den besten eigenen Weg finden muss. Und das Handwerk hat ja auch selbst Reformvorschläge gemacht. Einige Beispiele: So ist etwa das bisher geltende Inhaberprinzip, wonach der Betriebsinhaber Meister sein muss, nicht mehr zeitgemäß. Oder: Die dreijährige Wartezeit vor Beginn eines Meisterkurses sollte abgeschafft werden. Denn nicht auf Wartezeiten kommt es an, sondern darauf, ob der Absolvent über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die er letztlich in der Meisterprüfung unter Beweis stellen muss.
   Prinzipiell sollte die Handwerksordnung daraufhin durchforstet werden, wo Verfahren vereinfacht werden können.

   Letzte Frage: Bayern hat kürzlich in den Bundesrat einen Gegenentwurf für eine neue Handwerksordnung eingebracht. Reformvorschläge des Handwerks wurden berücksichtigt. Geht Sachsen den bayerischen Weg mit?

   Es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, den ich grundsätzlich unterstütze. Der bayerische Entwurf ist auch die tragfähige Basis für ein Alternativkonzept der Bundesländer in Abstimmung mit dem Handwerk. In den Bundesratsausschüssen wird es nun um die Feinabstimmung gehen.
(Gespräch: Frank Wetzel)