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Interview: Sachsens
Wirtschaftsminister Martin Gillo
Meisterbrief im Handwerk
zukunftssicher machen
Die politischen
Auseinandersetzungen um die Modernisierung des Handwerksrechts in
Deutschland halten an. Nach einem heftigen Schlagabtausch erteilte der
unionsdominierte Bundesrat noch vor der parlamentarischen Sommerpause
rot-grünen Plänen einer drastischen Deregulierung der Handwerksordnung eine
Abfuhr. Im September wird das Thema Bundestag und Bundesrat allerdings
erneut beschäftigen. – Zur Haltung des Freistaates Sachsen in der auch
öffentlich kontrovers geführten Debatte um die künftige Bedeutung des
Meisterbriefs äußerte sich Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin
Gillo (CDU) in einem Interview für die Handwerkspresse.
Herr Minister, die rot-grüne
Bundesregierung behauptet, mit ihren gesetzgeberischen Initiativen sowohl
das Handwerk als auch den Meisterbrief fit für die Zukunft zu machen. Wie
steht Sachsen dazu?
Die Vorstellungen der
Bundesregierung sind nicht dazu geeignet, den Meisterbrief zukunftssicher zu
machen. Die Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch gefestigt, dass der deutsche
Meisterbrief als Qualitätssiegel wesentlicher Bestandteil der
wirtschaftlichen Ordnung bleibt.
Dieses Siegel bedeutet die Qualifikation als Fachmann in seinem
Handwerk, als Ausbilder des handwerklichen Nachwuchses und als
selbstständiger Unternehmer. Nicht umsonst finden ein Drittel aller
Auszubildenden den Einstieg ins Berufsleben im Handwerk, obwohl in diesem
Wirtschaftssektor nur 14 Prozent der Gesamtzahl aller Beschäftigten tätig
sind. Auch ist die Insolvenzquote im Vergleich zu anderen Branchen
ausgesprochen niedrig.
Zugleich sage ich: Um den Meisterbrief für die Zukunft zu sichern,
müssen dessen Voraussetzungen konstruktiv-kritisch überprüft werden. 65 von
94 Handwerksberufen von der Meisterpflicht zu entbinden, geht allerdings
viel zu weit.
Die ausschließliche
Beschränkung auf „Gefahrgeneigtheit“ als Kriterium für eine Beibehaltung der
Meisterpflicht ist Ihnen also zu heftig?
Ja, denn auch die
Ausbildungsleistung sowie der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter wie
Verbraucher- und Umweltschutz müssen Berücksichtigung finden. Nur in Fällen,
in denen diese drei Kriterien nicht vorliegen, ist begründbar, von einer
generellen Meisterpflicht abzurücken und es dem mündigen Bürger zu
überlassen, ob er einen Betrieb mit dem zusätzlichen Qualitätssiegel
„Meisterbetrieb“ wählt oder nicht. Hier sollte ein fakultativer Meisterbrief
eingeführt werden.
Mit dieser Einschätzung
unterstützen Sie stark die Linie des Handwerks, zumal die
Ausbildungsleistung als Messlatte für die Meisterpflicht bei Rot-Grün
überhaupt keine Rolle spielt…
Hohe Ausbildungsleistung und –bereitschaft
sind Markenzeichen des Handwerks. Eine fundierte Ausbildung ist nicht nur
Voraussetzung für Qualität und Bestand der beruflichen Laufbahn, sondern
auch dafür, dass Unternehmen einen festen Platz am Markt entwickeln können.
Dies zu erhalten, schulden wir den Nachkommen und dem Wirtschaftsstandort
Deutschland.
Hinzu kommt: Das duale Ausbildungssystem ist als Standortvorteil
Deutschland anerkannt und würde bei einer massiven Beschneidung des
Meisterbriefs aufs Spiel gesetzt. Wenn es kaum noch Bedarf an Ausbildung
gibt, weil Berufe „ausbildungsfrei“ ausgeübt werden können, wird die
Ausbildungsbereitschaft automatisch sinken. Dies wäre die logische Folge,
wenn die Handwerksordnung so reformiert wird wie von der Bundesregierung
beabsichtigt.
Worin sieht Sachsen
Reformbedarf im Handwerks- und Gewerberecht?
Unbestritten ist, dass sich das Handwerk
ebenso wie andere Wirtschaftsbereiche strukturellen Entwicklungen stellen
und Lösungen für den besten eigenen Weg finden muss. Und das Handwerk hat ja
auch selbst Reformvorschläge gemacht. Einige Beispiele: So ist etwa das
bisher geltende Inhaberprinzip, wonach der Betriebsinhaber Meister sein
muss, nicht mehr zeitgemäß. Oder: Die dreijährige Wartezeit vor Beginn eines
Meisterkurses sollte abgeschafft werden. Denn nicht auf Wartezeiten kommt es
an, sondern darauf, ob der Absolvent über die erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügt, die er letztlich in der Meisterprüfung unter Beweis
stellen muss.
Prinzipiell sollte die Handwerksordnung daraufhin durchforstet
werden, wo Verfahren vereinfacht werden können.
Letzte Frage: Bayern hat
kürzlich in den Bundesrat einen Gegenentwurf für eine neue Handwerksordnung
eingebracht. Reformvorschläge des Handwerks wurden berücksichtigt. Geht
Sachsen den bayerischen Weg mit?
Es ist ein guter Schritt in die
richtige Richtung, den ich grundsätzlich unterstütze. Der bayerische Entwurf
ist auch die tragfähige Basis für ein Alternativkonzept der Bundesländer in
Abstimmung mit dem Handwerk. In den Bundesratsausschüssen wird es nun um die
Feinabstimmung gehen.
(Gespräch: Frank Wetzel)
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