Positionspapier des sächsischen Handwerks für die Landtagsabgeordneten des Freistaates Sachsen

anlässlich des
Parlamentarischen Abends
am 31. August 2010 in Dresden

Sachsen spart - was bleibt fürs Handwerk?

Mit 59.000 Betrieben, 420.000 Arbeitsplätzen und 18.300 Lehrlingen im Freistaat Sachsen ist „Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von Nebenan.“. Mit seiner breiten Palette an Berufen, den hochqualifizierten Beschäftigten und der starken Ausrichtung auf Aus- und Weiterbildung ist das Handwerk ein großer, verlässlicher und zugleich regional verankerter Wirtschaftspartner. Die Auswirkungen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise und der demografischen Entwicklung haben für die Zukunft einen starken Einfluss auf die politische und wirtschaftliche Lage des Freistaates.

Sachsen spart - was bleibt im Portemonnaie?

Stichwort: Steuern und Abgaben. Unternehmer und Arbeitnehmer sind durch hohe Steuern und Abgaben belastet. Das Handwerk ist durch die steile Progression im unteren und mittleren Einkommensbereich („Mittelstandsbauch“) besonders betroffen. Darüber hin-aus belasten steigende Sozialabgaben Betriebe und Arbeitnehmer gleichermaßen. Die Einführung des Gesundheitsfonds hat vor allem in Sachsen zu einer starken Erhöhung der Krankenkassenbeiträge geführt. Die hohen Steuern und Sozialversicherungsabgaben wirken sich negativ auf den Arbeitsmarkt und die Kaufkraftentwicklung aus. Weiter steigende Lohnnebenkosten begünstigen Schwarzarbeit und schmälern die Kaufkraft.

Das Handwerk fordert eine Beseitigung der steilen Progression im unteren und mittleren Einkommensbereich sowie eine Absenkung der Abgaben für die Sozialversicherungszweige auf deutlich unter 35 %.

Stichwort: Rundfunkgebühren. Die aktuelle Finanzie-rung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine gerätebezogene Gebühr ist veraltet und führt schon heute zu Ungerechtigkeiten. Die aktuellen Pläne zur Reform der Rundfunkgebühren verschärfen diese Situation noch. Die vorgesehenen Beitragsstaffelungen nach Beschäftigten pro Betrieb und die Gebührenpflicht für alle Betriebsstätten eines Unternehmens führen zu massiver Mehrbelastung im Handwerk.

Das Handwerk fordert eine faire Rundfunkgebühr. Eine überproportionale Belastung vor allem für kleine Handwerksbetriebe sowie bei Firmenfahrzeugen und Vorführwagen muss verhindert werden.

Sachsen spart - was bleibt an Fachkräften?

Stichwort: Duale Ausbildung. Die Anforderungen der Arbeitswelt an die Menschen steigen. Für den Wertschöpfungsprozess eines Unternehmens sind qualifizierte Mitarbeiter von großer Bedeutung. Die Ausbildung in der Wirtschaft ist die Basis für eine nachhaltige Fachkräfteentwicklung. Das Lernen in beruflichen Situationen ermöglicht die schnellsten Lernfortschritte und fördert eine Identität mit dem Beruf. Teamarbeit, der Umgang mit den Kunden und das Kennenlernen modernster Techniken sind zwingende Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerksberufes. Dies alles kann nur durch die duale Ausbildung geleistet werden.

Das Handwerk fordert die Stärkung der dualen Ausbildung mit den Lernorten Schule und Betrieb einschließlich der überbetrieblichen Lehrlingsunter-weisung.

Stichwort: Ausbildungsreife. Die Klagen von Betrieben und Ausbildern über mangelnde Ausbildungsreife unserer jungen Menschen nehmen deutlich zu. Immer mehr Jugendlichen fehlen erforderliche Basiskompe-tenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen, bei Pünktlichkeit, Respekt und Toleranz.

Das Handwerk fordert einen wirtschaftsnahen Unterricht in Schulen, differenzierte Förderangebote sowohl für leistungsschwächere als auch für leistungsstarke Schüler sowie das frühzeitige Kennenlernen der Arbeitswelt im Rahmen einer praxisnahen Berufsorientierung. Das Übergangssystem von der Schule in die Ausbildung mit einer unübersehbaren Fülle an Maßnahmen muss auf weniger, dafür aber passgenauere Maßnahmen reduziert werden.

Sachsen spart - was bleibt an Fördermitteln?

Stichwort: Mittelstandsrichtlinien. Im Februar 2010 hat das Sächsische Wirtschaftsministerium die Fördersätze im Bereich der Mittelstandsförderung reduziert. Derzeit befinden sich die zum Jahresende 2010 auslaufenden Mittelstandsrichtlinien in Überarbeitung. Im Rahmen der sächsischen Mittelstandsförderung wurde und wird eine erhebliche Hebelwirkung zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU erzielt, weil diese unmittelbar und direkt den Unternehmen zugutekommt.

Das Handwerk fordert die konsequente Beachtung der Kleinteiligkeit sowie der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit des sächsischen Handwerks bei der Ausgestaltung der Programme der sächsischen Mittelstandsförderung. Die geplanten Veränderungen sind im Vorfeld mit der Wirtschaft abzustimmen. Die Förderung von Handwerksbetrieben bei Messeteilnahmen im Inland, die Förderung der Kurzberatungen durch organisationseigene Be-triebsberater bei Kammern und Verbänden sowie die Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung bleiben unverzichtbar. Die notwendige Finanzierung durch den Freistaat Sachsen muss sichergestellt werden.

Stichwort: EU-Strukturfondsförderung ab 2014. Im aktuellen Förderzeitraum bis 2013 erhält der Freistaat Sachsen 4 Milliarden Euro aus den Strukturfonds der Europäischen Union. „Mehr Wachstum und Beschäftigung für Sachsen“ lautet die Überschrift für den Einsatz dieser umfangreichen Mittel. Mit der Förderung sollen die Bereiche gestärkt werden, in denen die größtmöglichen Effekte für Wachstum und Beschäftigung erzielt werden können.

Das Handwerk fordert für die nächste EU-Strukturfonds-Förderperiode ab 2014 die Weiterführung der Förderung und eine stärkere Berücksichtigung des Bedarfs der Handwerksbetriebe ein. Die EU-Mittel müssen für die Förderung der Wirtschaftsentwicklung genutzt werden.

Sachsen spart - was bleibt an Aufträgen?

Stichwort: Kommunalfinanzen. Die Finanzsituation der sächsischen Kommunen und Landkreise entwickelt sich dramatisch. Gleichwohl besteht in vielen Städten und Gemeinden ein erheblicher Investitions- und Sanierungsstau. Eine steigende Zahl von nicht genehmigungsfähigen Haushalten, Auflagen durch die Landesdirektionen und stark sinkende öffentliche Investitionen sind an der Tagesordnung. Diese Entwicklungen setzen viele qualifizierte Arbeitsplätze im Handwerk aufs Spiel und beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit von Kommunen.

Das Handwerk fordert die nachhaltige Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen. Dazu sind eine Reform der Gemeindefinanzierung, ein intelligenter Fördermitteleinsatz sowie eine echte Privatisierung kommunaler Unternehmen und Leistungen, die nicht unmittelbar der Daseinsvorsorge dienen, erforderlich.

Stichwort: Verkehrsinfrastruktur. Für die wirtschaftliche Entwicklung sind leistungsfähige Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrsverbindungen notwendig. Die sächsischen Metropolen und die Regionen müssen noch besser mit den anderen deutschen und europäischen Regionen verbunden werden, das gilt auch für die verkehrliche Erschließung in den ländlichen Räumen.

Das Handwerk fordert den weiteren Ausbau der sächsischen Verkehrsinfrastruktur. Ausreichende Mittel für Instandhaltung, Sanierung und Beseitigung von Schäden an Straßen sind bereitzustellen.

Sachsen spart - was bleibt an Sicherheit?

Stichwort: Sicherheit. Eine steigende Zahl von Eigentumsdelikten (Diebstahl, Einbruch) in den Grenzregionen verunsichert nicht nur die Menschen in Grenznähe zu Tschechien und Polen und verursacht hohe finanzielle Schäden. Durch diese Situation entsteht bei den Hand-werksbetrieben ein erheblicher Mehraufwand für den Schutz gegen Kriminalität.

Das Handwerk fordert, die Sicherheit im Freistaat nachhaltig zu verbessern. Die Politik ist gefordert, insbesondere die Kommunikation zwischen deutscher und polnischer/tschechischer Seite zu verbessern und ein wirksames Agieren der Polizei zu sichern.

Sachsen spart - was bleibt an Gerechtigkeit?

Stichwort: Bauforderungssicherungsgesetz. Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) steht wieder verstärkt in der Diskussion. Vor allem die Bauindustrie drängt auf eine Abschaffung gerade derjenigen Regelungen, die zum Schutze der Subunternehmer und damit der kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe eingeführt wurden. Der nun vorliegende Entwurf des Bundesbauministeriums schwächt vor allem den Schutz von Handwerksunternehmen. Darüber hinaus sind wichtige Verbesserungen bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen (erleichterter Erlass eines Teil- und Vorbehaltsurteils) noch nicht in Kraft gesetzt worden, obwohl es hierzu allgemein anerkannte Vorschläge gibt. Das Handwerk fordert die Beibehaltung des Bauforderungssicherungsgesetzes sowie die Änderung des Prozessrechts, mit dem der Erlass von Teil- und Vorbehalts-urteilen erleichtert wird.

Das Handwerk fordert außerdem die Einberufung der Arbeitsgruppe „Zahlungsmoral“ beim Sächsischen Justizminister.

Dresden, 31. August 2010