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Positionspapier des sächsischen Handwerks
Die allgemeine konjunkturelle Abkühlung 2008/2009 infolge der
Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch im Handwerk Spuren
hinterlassen. Das Handwerk erweist sich gerade in dieser schwierigen
Zeit als stabilisierender Faktor, der mit über 58.600 Betrieben
jeden fünften Arbeitsplatz der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen
stellt und eine hohe Ausbildungsleistung vollbringt.
In Zeiten einer Wirtschaftkrise mit einem sich andeutenden
Ende der Rezession sind insbesondere wachstumsfördernde Maßnahmen
notwendig. Der Mittelstand muss entlastet, der Konsum angekurbelt
und Investitionen müssen beschleunigt werden.
Die Erwartungen des Handwerks an die Politik sind:
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Konjunktur stärken, Anreize schaffen
Die Talsohle der Wirtschaftskrise ist durchschritten, für 2010
wird mit einem schwachen Wachstum der Wirtschaft gerechnet. Dennoch
ist der Aufschwung noch nicht selbst tragend, die Politik muss
deshalb die Weichen für ein dauerhaftes Wachstum stellen. Bei den
öffentlichen Haushalten müssen Investitionen Vorrang haben.
Investitionsanreize benötigen auch die Unternehmen und die privaten
Verbraucher, die Binnennachfrage muss insgesamt gestärkt werden.
Reform der Einkommenssteuer, mehr Transparenz und
frühzeitige Abschaffung des Mittelstandsbauches
Die geplante steuerliche Entlastung des Mittelstandes durch die
Bundesregierung wird begrüßt. Der Abbau der kalten Progression im
Einkommenssteuertarif und die Beseitigung des Mittelstandsbauches
sollen im Rahmen der angekündigten Einkommenssteuerstrukturreform
zum 1. Januar 2011 erfolgen. Ein Großteil der überwiegend in
Personengesellschaften organisierten Handwerksbetriebe profitiert
davon, ebenso die Arbeitnehmer im Handwerk. Die
Einkommenssteuerstrukturreform hat oberste Priorität, ist seit
Jahren überfällig und somit unbedingt zum geplanten Termin in Kraft
zu setzen. Gleichfalls bedarf das gesamte Steuerrecht wie auch das
Steuerverfahrensrecht einer Vereinfachung und Transparenz.
Umsatzsteuerreform
Das sächsische Handwerk fordert eine grundlegende Neujustierung
der mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuerten Waren und
Dienstleistungen. Eine grundsätzliche Reform sollte aus Sicht des
arbeitsintensiven Wirtschaftsbereiches Handwerk Schwarzarbeit
zurückdrängen und Investitionen der privaten Haushalte unterstützen.
Eine allgemeine Erhöhung der Mehrwertsteuer lehnen wir strikt ab.
Ausweitung der Grenzen zur Erstellung einer
Einnahme-Überschuss-Rechnung
Das Europäische Parlament hat am 10. März 2010 den Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 78/660/EWG beschlossen. Demnach können alle
Betriebe – auch Kapitalgesellschaften – mit bis zu zehn Mitarbeitern
und einem Jahresumsatz bis zu einer Millionen Euro – von der Pflicht
zur Bilanzierung befreit werden. Es steht jedem Unternehmen jedoch
frei, einen Jahresabschluss zu erstellen. Das bedeutet eine
jährliche Entlastung pro Unternehmen von rund 1.200 Euro
(Bilanzerstellung + elektronische Übermittlung) und zusätzliche
Einsparungen durch die Kosten für die vereinfachte Buchhaltung. Die
schnelle Umsetzung dieses Beschlusses in nationales Recht durch die
Bundesregierung ist nunmehr dringend notwendig.
Steuerbonus für Handwerksleistungen gemäß § 35a Abs. 3
EStG neu justieren
1.200 Euro können Privatkunden maximal für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten im privaten Wohnungseigentum
jedes Jahr geltend machen. Diese Maßnahme dient der Stärkung von
Handwerk und Mittelstand und soll insbesondere den Steuer- und
Abgabenkeil zwischen legaler und illegaler Beschäftigung verringern.
Nicht nur aufgrund der letzten Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent
hat der Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent an Attraktivität
verloren. Zur wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit fordert das
sächsische Handwerk eine Erhöhung des Fördersatzes von 20 Prozent
auf 25 Prozent, die Einräumung eines Vortrags von nicht genutztem
Steuerbonus von einem Kalenderjahr in das folgende Kalenderjahr
sowie die Streichung des Kumulationsverbots im
KfW-Gebäudesanierungsprogramm.
Verlängerung und Anhebung der Ist-Versteuerung
Um die Liquidität arbeitsintensiver Betriebe zu stärken und den
Umsatzsteuerbetrug wirksam zu bekämpfen, fordert das sächsische
Handwerk eine zeitliche Entfristung der IST-Versteuerung über den
31. Dezember 2011 hinaus sowie eine Anhebung der Grenze auf eine
Millionen Euro.
Weitere Entlastung der Wirtschaft im Rahmen der
Gemeindefinanzreform
Auf Bundesebene ist eine Kommission zur Erarbeitung von
Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung eingesetzt.
Vertreter der Wirtschaft sind nicht eingebunden. Ziel der
Gemeindefinanzreform muss die Sicherung der kommunalen Haushalte und
der Investitionsfähigkeit der Kommunen sein. Dies kann
beispielsweise durch eine andere Verteilung der Anteile an der
Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuer erfolgen.
Substanzbesteuernde Elemente (zum Beispiel Hinzurechnungsbesteuerung
von Mieten, Pachten, Zinsen, Leasinggebühren) sind zu vermeiden.
Abschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere
Unternehmen verbessern
Die bis zum 31. Dezember 2010 im Rahmen des Konjunkturpakets I
befristete § 7g EStG- Ansparabschreibung sollte entfristet und
flexibilisiert werden. Innerhalb eines Drei-Jahres- Zeitraums sollte
bei nicht voll genutztem Anschaffungsvolumen der Einsatz für
Anschaffungsvorhaben anderer beweglicher abnutzbarer
Wirtschaftsgüter möglich sein.
Sicherung der bedarfsgerechten Finanzierung von
Unternehmen
Für das Handwerk lassen sich deutliche Beschränkungen im
Kreditangebot konstatieren, der Gesamtkreditbestand von
Handwerksbetrieben ist seit 2008 rückläufig. Bisherige Maßnahmen der
Bundesregierung im Bereich öffentlicher Förderdarlehen (zum Beispiel
KfW-Sonderfonds) in Verbindung mit unterschiedlichen
Willensbekundungen der Kreditinstitute zeigen für
Handwerksunternehmen wenig Wirkung. Um eine drohende
Unterfinanzierung der Betriebe zu vermeiden, müssen deutlichere
Anreize an die Kreditinstitute zur Durchleitung von öffentlichen
Förderdarlehen gesetzt werden. Die Ratingregelungen sind auf den
Prüfstand zu stellen. Weiterhin muss eine schnelle und
zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen erfolgen, die die
Bankenaufsicht stärken und eine Sicherstellung der Kreditversorgung
für Kleine und Mittlere Unternehmen gewährleisten.
Neustruktur der Bankenaufsicht
Wie die Finanzkrise deutlich gezeigt hat, ist die Bankenaufsicht
ihrer zentralen Aufgabe, im Rahmen der staatlichen Aufsicht über den
Finanzmarkt die Tätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen, nicht
nachgekommen. Derzeit teilen sich die oberste Finanzaufsicht BaFin
und die Bundesbank die Banken-Kontrolle. Für Versicherer und den
Wertpapierhandel ist jedoch nur die BaFin zuständig. Eine
Neuordnung/Neustrukturierung ist deshalb im Sinne einer
wirkungsvollen Aufsicht/Kontrolle dringend erforderlich und muss
zügig umgesetzt werden.
Novellierung des Vergaberechts ausdehnen
Im Rahmen der Novellierung des Vergaberechts konnten wichtige
Verbesserungen im Sinne des Handwerks erreicht werden. Positiv zu
bewerten ist insbesondere die neu gefasste Mittelstandsklausel, die
eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in
Fach- und Teillose zur Stärkung des Mittelstandes vorsieht.
Weiterhin konnte auch die geplante Ausweitung der
vergaberechtsfreien Auftragsvergabe bei Kooperationen zwischen
öffentlichen Auftraggebern abgewandt werden. Allerdings gelten die
bislang beschlossenen Neuregelungen des GWB unmittelbar nur für den
so genannten Oberschwellenbereich. In der für das mittelständisch
geprägte Handwerk besonders wichtigen Auftragsvergabe unterhalb der
EU-Schwellenwerte steht eine Umsetzung der Regelungen durch die
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) 2009 noch
aus.
Verbesserung der Zahlungsmoral gegenüber
Handwerksbetrieben
Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene
Bauforderungssicherungsgesetz verbessert für die in der Regel als
Subunternehmen tätigen Handwerksbetriebe die Chancen für einen
Ausgleich ihrer Werkslohnforderungen für erbrachte Bauleistungen
erheblich. Eine angedachte Novellierung dieses Gesetzes, von der
Bauindustrie gefordert, darf nicht zu Lasten des Schutzes der
Subunternehmerinteressen gehen.
Reform des Insolvenzrechts
Das Insolvenzrecht muss stärker auf den Erhalt der gefährdeten
Betriebe ausgerichtet sein. Besser als das bisherige, oft
langwierige und nur auf die Abwicklung eines Betriebes gerichtete
Verfahren, ist ein Verfahren, dass sich stärker auf die Sanierung
konzentriert. Vor diesem Hintergrund ist ein stärkeres Augenmerk dem
Instrument Insolvenzplanverfahren zu widmen. Um die Privilegierung
von Schuldnern und eine Kultur des Wirtschaftens auf Kosten anderer
zu vermeiden, lehnt das sächsische Handwerk eine Halbierung der
Frist zur Restschuldbefreiung auf nur drei Jahre ab.
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Senken der Lohnzusatzkosten / Reform der
Sozialversicherungen
Für eine nachhaltige Entlastung der Betriebe und einer Sicherung
der Arbeitsplätze, fordert das Handwerk eine Senkung der nach wie
vor überhöhten Lohnzusatzkosten. In diesem Zusammenhang sind
grundlegende Strukturreformen der Sozialversicherungen notwendig.
Der Faktor Arbeit sollte entlastet werden, indem die
Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter 40 Prozent gesenkt
werden. Bereits mit der Vervierfachung der Insolvenzgeldumlage zum
1. Januar 2010 wurde die Zusage der Koalition zur Senkung der
Lohnzusatzkosten gebrochen. Auch die Erhebung von Zusatzbeiträgen
verschiedener Krankenkassen ab Februar 2010, in teils beträchtlichem
Umfang stellt eine erhebliche Belastung für Bürger und Unternehmer
dar. Um mehr Effizienz und mehr Wettbewerb zu erzielen, ist zudem
eine zunehmende Eigenverantwortung in den Sozialsystemen notwendig,
das heißt eine schrittweise Abkopplung der Sozialversicherungen vom
Lohn.
Arbeitsmarktpolitischen Instrumente überprüfen und
entschlacken
Eine Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten ist mit
Blick auf die hohe Arbeitslosigkeit lange überfällig. Der derzeitige
Instrumentenkasten umfasst mehr als 80 Instrumente der
Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktförderung, eine Prüfung auf
Praktikabilität und Effizienz ist vor diesem Hintergrund dringend
geboten. Mit Blick auf die Erfahrungen mit „Ich-AG“ und Co. warnt
das sächsische Handwerk allerdings vor Plänen, beispielsweise durch
erneute Ausweitung der Gründungsförderung in Zeiten schlechter
Konjunktur und steigender Arbeitslosenzahlen die Gründungszahlen
künstlich hochzutreiben und damit nicht marktfähige und nicht
nachhaltige Unternehmen zu schaffen.
Infrastruktur- und Energiepolitik
Fortsetzung der Programme des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie „Investitionsoffensive Infrastruktur“
Demografischer Wandel führt mit sinkenden Einwohnerzahlen und
zunehmender Überalterung zu sinkenden kommunalen Einnahmen. Eine
zusätzliche Belastung stellt die zunehmende Aufgabenübertragung des
Bundes an die Länder und somit an die Kommunen dar. Diese
Belastungen führen zu Handlungsunfähigkeit und zunehmender
Verschuldung der Kommunen. Mit dem Investitionsprogramm
„Investitionsoffensive Infrastruktur“ hat der Bund notwendige
öffentliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und in die
Sanierung von Kindergärten, Schulen und Universitäten angeregt. Das
bedeutet für den Mittelstand, dass Investitionen an Lieferanten,
Handwerker und Bauunternehmer weitergeleitet werden. Das sächsische
Handwerk fordert eine Verlängerung der Programme der
„Investitionsoffensive Infrastruktur“ über das offizielle Ende 2010
hinaus. Weiterhin ist eine Föderalismusreform mit ausgeglichener
Abgabenlast für Bund und Länder notwendig.
Keine weiteren kurzfristigen Senkungen der
EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Mit einem Aufschub der Senkung der Einspeisevergütung auf den 1.
Juli 2010 hat die Koalition bereits auf Forderungen des
Mittelstandes reagiert. Dies war notwendig, da zwischen Planung,
Finanzierung und Montage von Photovoltaikanlagen mehrere Monate
vergehen und somit viele, sich in der Realisierung befindliche
Anlagen den ursprünglich diskutierten Kürzungstermin 1. April nicht
hätten einhalten können. Die kurzfristig und nicht geplante
Vergütungsabsenkung hat zu deutlichen Irritationen bei Investoren
und zur Stornierung von Aufträgen geführt. Aus diesem Grund fordert
das sächsische Handwerk zukünftig langfristig planbare
Randbedingungen für die Errichtung von Solaranlagen sicher zu
stellen.
Ausdehnen der Tätigkeit des Handwerks beim Klimaschutz
und der energetischen Gebäudesanierung
Die Bundesregierung stockt im Rahmen unterschiedlicher
KfW-Förderprogramme Mittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren
auf. Damit sollen energieeffiziente Baumaßnahmen gefördert und
Impulse für Wachstum und Beschäftigung gesetzt werden. Das
sächsische Handwerk unterstützt diese Förderprogramme und fordert
eine verlängerte Laufzeit über das Jahr 2010 hinaus. Die Vernetzung
von Gemeinden beim Aufbau dezentraler, alternativer
Energieversorgung sollte staatlich gefördert werden.
Bildungspolitik
Stärkung des dualen Berufsbildungssystems
Das duale System garantiert durch seinen auf berufliche
Handlungsfähigkeit ausgerichteten Erwerb von Wissen und Fertigkeiten
sowie durch bundesweit einheitliche Standards für Lehrpläne und
Prüfungen die Berufsfähigkeit der Absolventen dieses Systems über
die Grenzen Deutschland hinaus. Eine flächendeckende Modularisierung
der Ausbildung würde das internationale Ansehen des dualen Systems
als das Instrument der Wirtschaft zur Sicherung ihres
Fachkräftenachwuchses gefährden und die Vergleichbarkeit von
Bildungsabschlüssen auf europäischer Ebene eher erschweren als
erleichtern.
Fachkräftesicherung ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe
Die demografische Entwicklung, insbesondere in den neuen
Bundesländern, stellt nicht nur die Wirtschaft sondern auch die
Gesellschaft in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen.
Angefangen von der frühkindlichen Bildung als Grundstein für eine
erfolgreiche Bildungskarriere über eine differenzierte Förderung der
persönlichen Ressourcen jedes einzelnen Kindes ist nicht zuletzt
auch für den Bereich der leistungsschwächeren und sozial
benachteiligten Jugendlichen ein bundeseinheitliches Herangehen für
die Entwicklung ihrer Berufsfähigkeit und ihren erfolgreichen
Übergang in den Arbeitsmarkt erforderlich. Die unzähligen Modelle im
Übergangssystem zwischen Schule und Arbeitsleben für diesen
Personenkreis verursachen in Deutschland volkswirtschaftliche
Kosten, die bei gezieltem Einsatz dieser Mittel im frühkindlichen
und schulischen Bereich langfristig gesenkt werden können. (vgl. die
am 26. November 2009 veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung
„Was unzureichende Bildung kostet“)
Sonstige Forderungen
Bürokratieabbau
Das sächsische Handwerk fordert einen Bürokratieabbau, um kleine-
und mittelständische Unternehmen von allen unnötigen bürokratischen
Pflichten zu entlasten. Beispielsweise durch Gesetze und
Verordnungen, in denen eine Verfallsklausel verankert ist.
EU-Richtlinien müssen in der nationalen Umsetzung nicht zusätzlich
verkompliziert, sondern konkret „eins-zu-eins“ umgesetzt werden. Das
elektronische Entgeltnachweisverfahren „ELENA“ gehört auf den
Prüfstand!
Umweltzonen: Wirkungsanalyse und Alternativkonzepte
In Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie wurden in
fast 40 deutschen Städten Umweltzonen eingeführt. Deren Wirksamkeit
ist insgesamt umstritten – Alternativen wie intelligente
Verkehrsführung, Begrünungen, Tempozonen usw. – wurden von den
Kommunen kaum in Betracht gezogen. Das sächsische Handwerk erachtet
die Vornahme einer nachträglichen Wirkungsanalyse von Umweltzonen
für erforderlich. In Umsetzung europäischen und deutschen Rechts ist
eine ex-post Abschätzung der Wirkungen von Maßnahmen unter dem Gebot
der Verhältnismäßigkeit und Verursacherbezogenheit zwingend
erforderlich. Die Einführung von Umweltzonen steht in der
Verantwortung der Länder und Kommunen. Dieser Umstand hat zu einer
unüberschaubaren Regelungsvielfalt, einem extrem hohen prohibitiven
Bürokratieaufwand und zu einer nicht mehr vertretbaren hohen
Gebührenbelastung für Unternehmen und Verbraucher geführt. Vor
diesem Hintergrund sind Vereinfachungen und Vereinheitlichungen zu
prüfen.
Anbindung Sachsen an den Bahnverkehr
Die Abkopplung der Region beziehungsweise der Städte Leipzig und
Dresden aus dem Fernverkehr Berlin–München sowie
Frankfurt–Leipzig–Dresden ist weder verständlich noch akzeptabel.
Die Pläne der Deutschen Bahn AG sind mit einer komplett falschen
Prioritätensetzung verbunden. Sachsen darf nicht zu einem Verlierer
werden. Der Fern- und Nahverkehrknoten Dresden und Leipzig haben
enorme Bedeutung für den gesamten ostdeutschen Raum. Bei
Realisierung der geplanten Änderungen wären die Aufbauaktivitäten
der letzten 20 Jahre ad absurdum geführt. Unter dem Deckmantel
technischer Probleme entstünden dem sächsischen und mitteldeutschen
Raum erhebliche Nachteile. Der dringend notwendige Ausbau der
Bahnverbindung Berlin–Dresden und die Beantragung des europäischen
Verkehrsprojektes TEN 22 (Ausbau der Nord-Süd-Bahnstrecke
Berlin–Dresden–Prag) sollte ohne weitere Verzögerungen durchgeführt
werden.
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