Positionspapier des sächsischen Handwerks

Die allgemeine konjunkturelle Abkühlung 2008/2009 infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch im Handwerk Spuren hinterlassen. Das Handwerk erweist sich gerade in dieser schwierigen Zeit als stabilisierender Faktor, der mit über 58.600 Betrieben jeden fünften Arbeitsplatz der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen stellt und eine hohe Ausbildungsleistung vollbringt.

In Zeiten einer Wirtschaftkrise mit einem sich andeutenden Ende der Rezession sind insbesondere wachstumsfördernde Maßnahmen notwendig. Der Mittelstand muss entlastet, der Konsum angekurbelt und Investitionen müssen beschleunigt werden.

Die Erwartungen des Handwerks an die Politik sind:

Wirtschafts- und Finanzpolitik

Konjunktur stärken, Anreize schaffen

Die Talsohle der Wirtschaftskrise ist durchschritten, für 2010 wird mit einem schwachen Wachstum der Wirtschaft gerechnet. Dennoch ist der Aufschwung noch nicht selbst tragend, die Politik muss deshalb die Weichen für ein dauerhaftes Wachstum stellen. Bei den öffentlichen Haushalten müssen Investitionen Vorrang haben. Investitionsanreize benötigen auch die Unternehmen und die privaten Verbraucher, die Binnennachfrage muss insgesamt gestärkt werden.

Reform der Einkommenssteuer, mehr Transparenz und frühzeitige Abschaffung des Mittelstandsbauches

Die geplante steuerliche Entlastung des Mittelstandes durch die Bundesregierung wird begrüßt. Der Abbau der kalten Progression im Einkommenssteuertarif und die Beseitigung des Mittelstandsbauches sollen im Rahmen der angekündigten Einkommenssteuerstrukturreform zum 1. Januar 2011 erfolgen. Ein Großteil der überwiegend in Personengesellschaften organisierten Handwerksbetriebe profitiert davon, ebenso die Arbeitnehmer im Handwerk. Die Einkommenssteuerstrukturreform hat oberste Priorität, ist seit Jahren überfällig und somit unbedingt zum geplanten Termin in Kraft zu setzen. Gleichfalls bedarf das gesamte Steuerrecht wie auch das Steuerverfahrensrecht einer Vereinfachung und Transparenz.

Umsatzsteuerreform

Das sächsische Handwerk fordert eine grundlegende Neujustierung der mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuerten Waren und Dienstleistungen. Eine grundsätzliche Reform sollte aus Sicht des arbeitsintensiven Wirtschaftsbereiches Handwerk Schwarzarbeit zurückdrängen und Investitionen der privaten Haushalte unterstützen. Eine allgemeine Erhöhung der Mehrwertsteuer lehnen wir strikt ab.

Ausweitung der Grenzen zur Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung

Das Europäische Parlament hat am 10. März 2010 den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG beschlossen. Demnach können alle Betriebe – auch Kapitalgesellschaften – mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu einer Millionen Euro – von der Pflicht zur Bilanzierung befreit werden. Es steht jedem Unternehmen jedoch frei, einen Jahresabschluss zu erstellen. Das bedeutet eine jährliche Entlastung pro Unternehmen von rund 1.200 Euro (Bilanzerstellung + elektronische Übermittlung) und zusätzliche Einsparungen durch die Kosten für die vereinfachte Buchhaltung. Die schnelle Umsetzung dieses Beschlusses in nationales Recht durch die Bundesregierung ist nunmehr dringend notwendig.

Steuerbonus für Handwerksleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG neu justieren

1.200 Euro können Privatkunden maximal für Renovierungs-, Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten im privaten Wohnungseigentum jedes Jahr geltend machen. Diese Maßnahme dient der Stärkung von Handwerk und Mittelstand und soll insbesondere den Steuer- und Abgabenkeil zwischen legaler und illegaler Beschäftigung verringern. Nicht nur aufgrund der letzten Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent hat der Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent an Attraktivität verloren. Zur wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit fordert das sächsische Handwerk eine Erhöhung des Fördersatzes von 20 Prozent auf 25 Prozent, die Einräumung eines Vortrags von nicht genutztem Steuerbonus von einem Kalenderjahr in das folgende Kalenderjahr sowie die Streichung des Kumulationsverbots im KfW-Gebäudesanierungsprogramm.

Verlängerung und Anhebung der Ist-Versteuerung

Um die Liquidität arbeitsintensiver Betriebe zu stärken und den Umsatzsteuerbetrug wirksam zu bekämpfen, fordert das sächsische Handwerk eine zeitliche Entfristung der IST-Versteuerung über den 31. Dezember 2011 hinaus sowie eine Anhebung der Grenze auf eine Millionen Euro.

Weitere Entlastung der Wirtschaft im Rahmen der Gemeindefinanzreform

Auf Bundesebene ist eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung eingesetzt. Vertreter der Wirtschaft sind nicht eingebunden. Ziel der Gemeindefinanzreform muss die Sicherung der kommunalen Haushalte und der Investitionsfähigkeit der Kommunen sein. Dies kann beispielsweise durch eine andere Verteilung der Anteile an der Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuer erfolgen. Substanzbesteuernde Elemente (zum Beispiel Hinzurechnungsbesteuerung von Mieten, Pachten, Zinsen, Leasinggebühren) sind zu vermeiden.

Abschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen verbessern

Die bis zum 31. Dezember 2010 im Rahmen des Konjunkturpakets I befristete § 7g EStG- Ansparabschreibung sollte entfristet und flexibilisiert werden. Innerhalb eines Drei-Jahres- Zeitraums sollte bei nicht voll genutztem Anschaffungsvolumen der Einsatz für Anschaffungsvorhaben anderer beweglicher abnutzbarer Wirtschaftsgüter möglich sein.

Sicherung der bedarfsgerechten Finanzierung von Unternehmen

Für das Handwerk lassen sich deutliche Beschränkungen im Kreditangebot konstatieren, der Gesamtkreditbestand von Handwerksbetrieben ist seit 2008 rückläufig. Bisherige Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich öffentlicher Förderdarlehen (zum Beispiel KfW-Sonderfonds) in Verbindung mit unterschiedlichen Willensbekundungen der Kreditinstitute zeigen für Handwerksunternehmen wenig Wirkung. Um eine drohende Unterfinanzierung der Betriebe zu vermeiden, müssen deutlichere Anreize an die Kreditinstitute zur Durchleitung von öffentlichen Förderdarlehen gesetzt werden. Die Ratingregelungen sind auf den Prüfstand zu stellen. Weiterhin muss eine schnelle und zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen erfolgen, die die Bankenaufsicht stärken und eine Sicherstellung der Kreditversorgung für Kleine und Mittlere Unternehmen gewährleisten.

Neustruktur der Bankenaufsicht

Wie die Finanzkrise deutlich gezeigt hat, ist die Bankenaufsicht ihrer zentralen Aufgabe, im Rahmen der staatlichen Aufsicht über den Finanzmarkt die Tätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen, nicht nachgekommen. Derzeit teilen sich die oberste Finanzaufsicht BaFin und die Bundesbank die Banken-Kontrolle. Für Versicherer und den Wertpapierhandel ist jedoch nur die BaFin zuständig. Eine Neuordnung/Neustrukturierung ist deshalb im Sinne einer wirkungsvollen Aufsicht/Kontrolle dringend erforderlich und muss zügig umgesetzt werden.

Novellierung des Vergaberechts ausdehnen

Im Rahmen der Novellierung des Vergaberechts konnten wichtige Verbesserungen im Sinne des Handwerks erreicht werden. Positiv zu bewerten ist insbesondere die neu gefasste Mittelstandsklausel, die eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Fach- und Teillose zur Stärkung des Mittelstandes vorsieht. Weiterhin konnte auch die geplante Ausweitung der vergaberechtsfreien Auftragsvergabe bei Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern abgewandt werden. Allerdings gelten die bislang beschlossenen Neuregelungen des GWB unmittelbar nur für den so genannten Oberschwellenbereich. In der für das mittelständisch geprägte Handwerk besonders wichtigen Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte steht eine Umsetzung der Regelungen durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) 2009 noch aus.

Verbesserung der Zahlungsmoral gegenüber Handwerksbetrieben

Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Bauforderungssicherungsgesetz verbessert für die in der Regel als Subunternehmen tätigen Handwerksbetriebe die Chancen für einen Ausgleich ihrer Werkslohnforderungen für erbrachte Bauleistungen erheblich. Eine angedachte Novellierung dieses Gesetzes, von der Bauindustrie gefordert, darf nicht zu Lasten des Schutzes der Subunternehmerinteressen gehen.

Reform des Insolvenzrechts

Das Insolvenzrecht muss stärker auf den Erhalt der gefährdeten Betriebe ausgerichtet sein. Besser als das bisherige, oft langwierige und nur auf die Abwicklung eines Betriebes gerichtete Verfahren, ist ein Verfahren, dass sich stärker auf die Sanierung konzentriert. Vor diesem Hintergrund ist ein stärkeres Augenmerk dem Instrument Insolvenzplanverfahren zu widmen. Um die Privilegierung von Schuldnern und eine Kultur des Wirtschaftens auf Kosten anderer zu vermeiden, lehnt das sächsische Handwerk eine Halbierung der Frist zur Restschuldbefreiung auf nur drei Jahre ab.

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Senken der Lohnzusatzkosten / Reform der Sozialversicherungen

Für eine nachhaltige Entlastung der Betriebe und einer Sicherung der Arbeitsplätze, fordert das Handwerk eine Senkung der nach wie vor überhöhten Lohnzusatzkosten. In diesem Zusammenhang sind grundlegende Strukturreformen der Sozialversicherungen notwendig. Der Faktor Arbeit sollte entlastet werden, indem die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter 40 Prozent gesenkt werden. Bereits mit der Vervierfachung der Insolvenzgeldumlage zum 1. Januar 2010 wurde die Zusage der Koalition zur Senkung der Lohnzusatzkosten gebrochen. Auch die Erhebung von Zusatzbeiträgen verschiedener Krankenkassen ab Februar 2010, in teils beträchtlichem Umfang stellt eine erhebliche Belastung für Bürger und Unternehmer dar. Um mehr Effizienz und mehr Wettbewerb zu erzielen, ist zudem eine zunehmende Eigenverantwortung in den Sozialsystemen notwendig, das heißt eine schrittweise Abkopplung der Sozialversicherungen vom Lohn.

Arbeitsmarktpolitischen Instrumente überprüfen und entschlacken

Eine Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten ist mit Blick auf die hohe Arbeitslosigkeit lange überfällig. Der derzeitige Instrumentenkasten umfasst mehr als 80 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktförderung, eine Prüfung auf Praktikabilität und Effizienz ist vor diesem Hintergrund dringend geboten. Mit Blick auf die Erfahrungen mit „Ich-AG“ und Co. warnt das sächsische Handwerk allerdings vor Plänen, beispielsweise durch erneute Ausweitung der Gründungsförderung in Zeiten schlechter Konjunktur und steigender Arbeitslosenzahlen die Gründungszahlen künstlich hochzutreiben und damit nicht marktfähige und nicht nachhaltige Unternehmen zu schaffen.

Infrastruktur- und Energiepolitik

Fortsetzung der Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Investitionsoffensive Infrastruktur“

Demografischer Wandel führt mit sinkenden Einwohnerzahlen und zunehmender Überalterung zu sinkenden kommunalen Einnahmen. Eine zusätzliche Belastung stellt die zunehmende Aufgabenübertragung des Bundes an die Länder und somit an die Kommunen dar. Diese Belastungen führen zu Handlungsunfähigkeit und zunehmender Verschuldung der Kommunen. Mit dem Investitionsprogramm „Investitionsoffensive Infrastruktur“ hat der Bund notwendige öffentliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und in die Sanierung von Kindergärten, Schulen und Universitäten angeregt. Das bedeutet für den Mittelstand, dass Investitionen an Lieferanten, Handwerker und Bauunternehmer weitergeleitet werden. Das sächsische Handwerk fordert eine Verlängerung der Programme der „Investitionsoffensive Infrastruktur“ über das offizielle Ende 2010 hinaus. Weiterhin ist eine Föderalismusreform mit ausgeglichener Abgabenlast für Bund und Länder notwendig.

Keine weiteren kurzfristigen Senkungen der EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Mit einem Aufschub der Senkung der Einspeisevergütung auf den 1. Juli 2010 hat die Koalition bereits auf Forderungen des Mittelstandes reagiert. Dies war notwendig, da zwischen Planung, Finanzierung und Montage von Photovoltaikanlagen mehrere Monate vergehen und somit viele, sich in der Realisierung befindliche Anlagen den ursprünglich diskutierten Kürzungstermin 1. April nicht hätten einhalten können. Die kurzfristig und nicht geplante Vergütungsabsenkung hat zu deutlichen Irritationen bei Investoren und zur Stornierung von Aufträgen geführt. Aus diesem Grund fordert das sächsische Handwerk zukünftig langfristig planbare Randbedingungen für die Errichtung von Solaranlagen sicher zu stellen.

Ausdehnen der Tätigkeit des Handwerks beim Klimaschutz und der energetischen Gebäudesanierung

Die Bundesregierung stockt im Rahmen unterschiedlicher KfW-Förderprogramme Mittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren auf. Damit sollen energieeffiziente Baumaßnahmen gefördert und Impulse für Wachstum und Beschäftigung gesetzt werden. Das sächsische Handwerk unterstützt diese Förderprogramme und fordert eine verlängerte Laufzeit über das Jahr 2010 hinaus. Die Vernetzung von Gemeinden beim Aufbau dezentraler, alternativer Energieversorgung sollte staatlich gefördert werden.

Bildungspolitik

Stärkung des dualen Berufsbildungssystems

Das duale System garantiert durch seinen auf berufliche Handlungsfähigkeit ausgerichteten Erwerb von Wissen und Fertigkeiten sowie durch bundesweit einheitliche Standards für Lehrpläne und Prüfungen die Berufsfähigkeit der Absolventen dieses Systems über die Grenzen Deutschland hinaus. Eine flächendeckende Modularisierung der Ausbildung würde das internationale Ansehen des dualen Systems als das Instrument der Wirtschaft zur Sicherung ihres Fachkräftenachwuchses gefährden und die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen auf europäischer Ebene eher erschweren als erleichtern.

Fachkräftesicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die demografische Entwicklung, insbesondere in den neuen Bundesländern, stellt nicht nur die Wirtschaft sondern auch die Gesellschaft in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen. Angefangen von der frühkindlichen Bildung als Grundstein für eine erfolgreiche Bildungskarriere über eine differenzierte Förderung der persönlichen Ressourcen jedes einzelnen Kindes ist nicht zuletzt auch für den Bereich der leistungsschwächeren und sozial benachteiligten Jugendlichen ein bundeseinheitliches Herangehen für die Entwicklung ihrer Berufsfähigkeit und ihren erfolgreichen Übergang in den Arbeitsmarkt erforderlich. Die unzähligen Modelle im Übergangssystem zwischen Schule und Arbeitsleben für diesen Personenkreis verursachen in Deutschland volkswirtschaftliche Kosten, die bei gezieltem Einsatz dieser Mittel im frühkindlichen und schulischen Bereich langfristig gesenkt werden können. (vgl. die am 26. November 2009 veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung „Was unzureichende Bildung kostet“)

Sonstige Forderungen

Bürokratieabbau

Das sächsische Handwerk fordert einen Bürokratieabbau, um kleine- und mittelständische Unternehmen von allen unnötigen bürokratischen Pflichten zu entlasten. Beispielsweise durch Gesetze und Verordnungen, in denen eine Verfallsklausel verankert ist. EU-Richtlinien müssen in der nationalen Umsetzung nicht zusätzlich verkompliziert, sondern konkret „eins-zu-eins“ umgesetzt werden. Das elektronische Entgeltnachweisverfahren „ELENA“ gehört auf den Prüfstand!

Umweltzonen: Wirkungsanalyse und Alternativkonzepte

In Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie wurden in fast 40 deutschen Städten Umweltzonen eingeführt. Deren Wirksamkeit ist insgesamt umstritten – Alternativen wie intelligente Verkehrsführung, Begrünungen, Tempozonen usw. – wurden von den Kommunen kaum in Betracht gezogen. Das sächsische Handwerk erachtet die Vornahme einer nachträglichen Wirkungsanalyse von Umweltzonen für erforderlich. In Umsetzung europäischen und deutschen Rechts ist eine ex-post Abschätzung der Wirkungen von Maßnahmen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und Verursacherbezogenheit zwingend erforderlich. Die Einführung von Umweltzonen steht in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Dieser Umstand hat zu einer unüberschaubaren Regelungsvielfalt, einem extrem hohen prohibitiven Bürokratieaufwand und zu einer nicht mehr vertretbaren hohen Gebührenbelastung für Unternehmen und Verbraucher geführt. Vor diesem Hintergrund sind Vereinfachungen und Vereinheitlichungen zu prüfen.

Anbindung Sachsen an den Bahnverkehr

Die Abkopplung der Region beziehungsweise der Städte Leipzig und Dresden aus dem Fernverkehr Berlin–München sowie Frankfurt–Leipzig–Dresden ist weder verständlich noch akzeptabel. Die Pläne der Deutschen Bahn AG sind mit einer komplett falschen Prioritätensetzung verbunden. Sachsen darf nicht zu einem Verlierer werden. Der Fern- und Nahverkehrknoten Dresden und Leipzig haben enorme Bedeutung für den gesamten ostdeutschen Raum. Bei Realisierung der geplanten Änderungen wären die Aufbauaktivitäten der letzten 20 Jahre ad absurdum geführt. Unter dem Deckmantel technischer Probleme entstünden dem sächsischen und mitteldeutschen Raum erhebliche Nachteile. Der dringend notwendige Ausbau der Bahnverbindung Berlin–Dresden und die Beantragung des europäischen Verkehrsprojektes TEN 22 (Ausbau der Nord-Süd-Bahnstrecke Berlin–Dresden–Prag) sollte ohne weitere Verzögerungen durchgeführt werden.