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Forderungen des Sächsischen Handwerkstages anlässlich der
Wahlen 2009 von Bundestag und Sächsischem Landtag
In mehr als 58.000 Handwerksbetrieben beschäftigt das
sächsische Handwerk rund 330.000 Mitarbeiter und über 22.000
Lehrlinge, damit also fast ein Fünftel aller Erwerbstätigen im
Freistaat. Das vorrangig binnenmarktorientierte Handwerk ist – um
stabilisierend auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie auf
soziale Ausgewogenheit in der Gesellschaft einwirken zu können –
gerade auch in schwierigen Zeiten auf die Wirtschaft belebende
politische Rahmenbedingungen angewiesen. Unsere Forderungen an die
Bundes- und Landespolitik:
Wirtschafts- und Finanzpolitik
n Erforderliche Maßnahmen auf
Bundesebene
Gerade in Krisenzeiten müssen eine Stärkung des Binnenmarktes und
Konjunktur stabilisierende Maßnahmen Priorität haben. Das
Steuerrecht muss umfassend reformiert und auf Transparenz
ausgerichtet werden. Dabei spielt die Umsatzsteuerreform mit der
dauerhaften Etablierung einer wirtschaftsfreundlichen
Ist-Besteuerung für alle mittelständischen Unternehmen eine
vordringliche Rolle. Durch Einführung eines spürbar ermäßigten
Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen müssen
Auftragspotenziale für das Handwerk erschlossen werden, um somit
Schwarzarbeit zurückzudrängen.
Die Unternehmensteuerreform muss dringend nachgebessert werden,
damit Instrumente zur Eigenkapitalbildung und Liquiditätserhöhung
auch tatsächlich wirken können. Dazu gehört zwingend eine
Umgestaltung der Thesaurierungsrücklage.
Die Einkommensteuer ist von der sogenannten „kalten Progression“
zu befreien, sodass auf Steuermehreinnahmen aus dem reinen
jährlichen Kaufkraftausgleich verzichtet wird. Das Betriebsvermögen
von kleinen und mittleren Unternehmen darf nicht unnötig durch
Gebühren und Abgaben belastet werden. Alle derartigen Regelungen
müssen daraufhin überprüft werden, inwiefern sich die
Gesamtabgabenlast reduzieren lässt.
Zu sichern ist eine bedarfsgerechte Versorgung kleiner und
mittlerer Unternehmen mit Fremdkapital (kleinteilige Kredite,
bezahlbare Zinssätze). Weitere Maßnahmen zur Stärkung der
Eigenkapitaldecke im Mittelstand sind nötig.
Notwendig ist eine Fortsetzung des Bürokratieabbaus, die auch die
Fülle an Dokumentations- und Nachweispflichten für kleine und
mittlere Unternehmen kritisch unter die Lupe nimmt. So sollten
Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer wieder auf den
ursprünglichen Regelungsbereich des Fernverkehrs beschränkt werden.
Subsidiarität muss zum Prinzip jeder Aufgabenerfüllung gemacht
werden. Privatwirtschaftlichen Unternehmungen muss Vorrang vor
öffentlichen Beteiligungen und Beschäftigungsformen eingeräumt
werden.
Der für die Gesellschaft schädlichen Zahlungsunmoral ist durch
weitere Änderungen im Forderungssicherungsgesetz der Boden zu
entziehen Die Diskussion über die Verbesserung der prozessualen
Rahmenbedingungen zur Durchsetzung berechtigter Forderungen ist
fortzusetzen und das Forderungssicherungsgesetz um prozessuale
Erleichterungen wie die vorläufige Zahlungsanordnung zu ergänzen.
Wirtschaftliche Akteure setzen dringend auf eine solide,
berechenbare und verlässliche Gesetzgebung. Rückwirkende
Inkraftsetzungen und ständige Abänderungen von Vorschriften tragen
eher zur Verunsicherung bei.
Grundsätze des Small Business Act der EU-Kommission müssen in
vollem Umfang angewandt werden. Im europäischen Binnenmarkt muss es
auch für Handwerker Chancengleichheit geben (Beratung, Messe-,
Außenwirtschaftsförderung). Notwendig ist daher, die deutsche Außen-
und Entwicklungshilfepolitik stärker am Mittelstand zu orientieren
und diesen in entsprechende Programme und Projekte besser
einzubeziehen.
n Erforderliche Maßnahmen im
Freistaat Sachsen
Das Handwerk erwartet mehr Beachtung und Würdigung der eigenen
Leistungen sowie seines sozialen Engagements. Die Finanzkraft der
Kommunen muss weiter gestärkt werden, um Infrastrukturausbauten und
damit Auftragspotenziale für den Mittelstand zu sichern. Dabei
sollten aber Erhöhungen kommunaler und staatlicher Gebühren und
Abgaben vermieden werden. Gesichert werden sollte eine hohe
Investitionsquote im Landeshaushalt. Unnötige konsumtive Ausgaben
sind weiter zurückzufahren.
Wettbewerbsverzerrende wirtschaftliche Betätigungen der
öffentlichen Hand und ihrer Beteiligungen müssen konsequent
verhindert werden. Analysiert und offensiv genutzt werden sollten
Privatisierungspotenziale bei öffentlichen Institutionen und
Beteiligungen. „Vorfahrt für kleine und mittlere Unternehmen“ muss
das Ziel sein. Das Vergaberecht muss von allen Vergabestellen
konsequent angewandt werden, damit das wirtschaftlichste Angebot
eine Chance hat.
Die Mitarbeiter der Vergabestellen sind zu schulen Kosten und
Gebühren für die Bereitstellung von Ausschreibungsunterlagen sind zu
vereinheitlichen, dabei nur tatsächlich angefallene Kosten zu
berechnen. Im Kampf gegen Schwarzarbeit sind regelmäßige Kontrollen
notwendig. Die zuständigen Behörden müssen über Datenvernetzung
besser zusammenarbeiten. Die Bußgelder müssen entsprechend der
Ordnungswidrigkeit angemessen sein und durchgesetzt werden. Den
Ordnungsbehörden sind die gleichen Rechte wie der FKS einzuräumen.
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
n Erforderliche Maßnahmen auf
Bundesebene
Vordringlich bleibt, die Lohnnebenkosten zu senken und damit den
Faktor Arbeit durch grundlegende strukturelle Reformen zu entlasten.
Das Handwerk plädiert für eine Herabsetzung/Abschaffung des
Solidaritätsbeitrages sowie kurzfristig für eine Reduzierung des
Arbeitgeberanteils zur Pflegeversicherung.
Zu überprüfen sind die bisherigen Auswirkungen des
Gesundheitsfonds und dessen weitere Entwicklung. Sozialbeiträge
sollten mittelfristig vom Lohn abgekoppelt und über Pauschalprämien
finanziert werden. Geringverdiener sollten durch einen
steuerfinanzierten Ausgleich abgesichert werden.
Für die gesamte Pflegeabsicherung sollten mittelfristig die
Versicherten selbst eigenverantwortlich sein und die Finanzierung
übernehmen. Um Eigenverantwortung und ein kostenbewusstes Verhalten
der Versicherten zu erreichen, sollten höhere Zuzahlungen,
Selbstbehalte, Kostenerstattungen und Bonusregelungen, mehr
Wettbewerb, weniger Bürokratie (Gesundheitsprämie statt
Gesundheitsfonds) in Betracht gezogen werden.
Umgehend abgeschafft werden sollte der Eingliederungsbeitrag der
Bundesagentur für Arbeit an den Bund. Auf diese Weise sollte damit
die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus dem
Versichertenhaushalt der Bundesagentur gestoppt werden.
Exzessiver Kündigungsschutz und generelle gesetzliche
Mindestlohnregelungen verhindern den Aufbau neuer Arbeitsplätze.
Deshalb sollte das Kündigungsschutzgesetz erst in Betrieben
Anwendung finden, die mehr als 19 Beschäftigte haben. Auf einen
gesetzlichen Mindestlohn muss verzichtet werden.
n Erforderliche Maßnahmen im
Freistaat Sachsen
Sämtliche kommunalen Beschäftigungsformen sind streng zu
überprüfen und möglichst im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zu
beschränken.
Bildungspolitik
n Erforderliche Maßnahmen auf
Bundesebene
Dringend gefordert sind länderübergreifende Bildungsstandards,
die für alle allgemeinbildenden Schulen mit bundeseinheitlichen
Prüfungen bis zum Abitur gelten. Ermöglicht werden muss die
Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit im gesamten Bildungssystem, um
so allgemeine und berufliche Bildung auf eine gleiche Stufe zu
stellen.
Berufe mit drei- beziehungsweise dreieinhalbjähriger
Ausbildungsdauer müssen Niveau 4 eines Deutschen und Europäischen
Qualifikationsrahmens zugeordnet werden; die
Handwerksmeisterqualifizierung gehört zum Niveau 6 eines solchen
Qualifikationsrahmens.
Geboten ist eine allgemeine Verbesserung des Bildungsstandards
durch Ausbau der frühkindlicher Bildung, Ganztagsbetreuung und
-schulen sowie bedarfsorientierten Förderunterricht.
Um die Quote der beruflich Qualifizierten an Hochschulen zu
erhöhen, sind mehr duale Studiengänge zu etablieren.
n Erforderliche Maßnahmen im
Freistaat Sachsen
Um qualifizierten Nachwuchs für das Handwerk zu sichern, muss die
Ausbildungsreife der Schulabgänger dringend verbessert, die Quote
der Schulabbrecher mindestens halbiert werden. Die praxisorientierte
Weiterbildung der Lehrkräfte ist ein Baustein für diese
Zielstellung. Eine qualifizierte Ganztages-Kinderbetreuung ab
Kindergartenalter bis zum Schulabschluss ist zu gewährleisten.
Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung sind zu verstärken
und verbindlich im gesamten Freistaat einzuführen. Dabei ist die
Vernetzung von Schulen und Wirtschaft zu fördern und zu begleiten.
Das im Schulunterricht bislang vermittelte Unternehmerbild ist
umfassend zu reformieren. Selbständigkeit und Unternehmertum sind
tragende Säulen der sozialen Marktwirtschaft und damit unserer
Demokratie.
Zu stärken ist das bewährte System der dualen Berufsausbildung.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – als fester Bestandteil
dieses bewährten Ausbildungssystems – muss weiterhin Priorität
genießen.
Weiterbildung und Qualifizierung für Berufstätige als Formen
lebenslangen Lernen müssen weiterhin finanziell gefördert werden.
Infrastruktur und Energieversorgung
n Erforderliche Maßnahmen
auf Bundesebene
Unter Beachtung aller Energiearten müssen die
Versorgungssicherheit Deutschlands gewährleistet, die Stromnetze
kontinuierlich modernisiert werden.
Regenerative Energien, Klimaschutz und dezentrale Verfahren der
Energieversorgung müssen stärker in den Fokus gerückt werden. Hierzu
gehört auch eine Forcierung der Forschung und Entwicklung auf diesen
Gebieten.
Eine effizientere Energieausnutzung durch Gebäudeenergieberatung,
energetische Haus- und Heizungssanierung sowie durch weitere
geeignete Maßnahmen müssen verstärkt gefördert und intensiver
vermarktet werden.
Schaffung von Investitionsanreizen für Vermieter zur
energetischen Sanierung im Mietwohnungsbereich.
Vorzugsregelungen für Großunternehmen bei der Ökosteuer müssen
auch auf kleine und mittlere Unternehmen Anwendung finden. Die
Bindung des Gaspreises an den Ölpreis ist schnellstens aufzuheben.
n Erforderliche Maßnahmen im
Freistaat Sachsen
Sachsen braucht eine maßgeschneiderte und zielgenaue
Mittelstands- und Handwerksförderung, welche auch das Handwerk und
Gewerbe im ländlichen Raum mehr berücksichtigt.
Die sächsischen Verkehrsprojekte müssen zügig umgesetzt und die
grenzüberschreitenden Projekte schnellstmöglich ausgeführt werden.
Die bessere Anbindung ländlicher Regionen an die Ballungsräume mit
einer flächendeckenden Breitbandversorgung ist dringend
erforderlich.
Bei der Einführung von Umweltzonen in Städten und Gemeinden ist
auf sachsenweit einheitliche Regelungen und wirtschaftsfreundliche
einheitliche Ausnahmetatbestände zu achten. Geboten ist ein
Landeskonzept für die mittel- und langfristige sächsische
Energieversorgung und -sicherheit.
Die allgemein anerkannte Vorbildfunktion sächsischer
Handwerksbetriebe in den Bereichen regenerative Energien,
Klimaschutz und Energieeffizienz muss durch entsprechende Beratungs-
und Unterstützungsangebote gesichert werden. Fördermittel für die
Forschung in diesem Bereich sollten aufgestockt werden. |