Forderungen des Sächsischen Handwerkstages anlässlich der
Wahlen 2009 von Bundestag und Sächsischem Landtag

In mehr als 58.000 Handwerksbetrieben beschäftigt das sächsische Handwerk rund 330.000 Mitarbeiter und über 22.000 Lehrlinge, damit also fast ein Fünftel aller Erwerbstätigen im Freistaat. Das vorrangig binnenmarktorientierte Handwerk ist – um stabilisierend auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie auf soziale Ausgewogenheit in der Gesellschaft einwirken zu können – gerade auch in schwierigen Zeiten auf die Wirtschaft belebende politische Rahmenbedingungen angewiesen. Unsere Forderungen an die Bundes- und Landespolitik:

Wirtschafts- und Finanzpolitik

n Erforderliche Maßnahmen auf Bundesebene

Gerade in Krisenzeiten müssen eine Stärkung des Binnenmarktes und Konjunktur stabilisierende Maßnahmen Priorität haben. Das Steuerrecht muss umfassend reformiert und auf Transparenz ausgerichtet werden. Dabei spielt die Umsatzsteuerreform mit der dauerhaften Etablierung einer wirtschaftsfreundlichen Ist-Besteuerung für alle mittelständischen Unternehmen eine vordringliche Rolle. Durch Einführung eines spürbar ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen müssen Auftragspotenziale für das Handwerk erschlossen werden, um somit Schwarzarbeit zurückzudrängen.

Die Unternehmensteuerreform muss dringend nachgebessert werden, damit Instrumente zur Eigenkapitalbildung und Liquiditätserhöhung auch tatsächlich wirken können. Dazu gehört zwingend eine Umgestaltung der Thesaurierungsrücklage.

Die Einkommensteuer ist von der sogenannten „kalten Progression“ zu befreien, sodass auf Steuermehreinnahmen aus dem reinen jährlichen Kaufkraftausgleich verzichtet wird. Das Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Unternehmen darf nicht unnötig durch Gebühren und Abgaben belastet werden. Alle derartigen Regelungen müssen daraufhin überprüft werden, inwiefern sich die Gesamtabgabenlast reduzieren lässt.

Zu sichern ist eine bedarfsgerechte Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Fremdkapital (kleinteilige Kredite, bezahlbare Zinssätze). Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitaldecke im Mittelstand sind nötig.

Notwendig ist eine Fortsetzung des Bürokratieabbaus, die auch die Fülle an Dokumentations- und Nachweispflichten für kleine und mittlere Unternehmen kritisch unter die Lupe nimmt. So sollten Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer wieder auf den ursprünglichen Regelungsbereich des Fernverkehrs beschränkt werden. Subsidiarität muss zum Prinzip jeder Aufgabenerfüllung gemacht werden. Privatwirtschaftlichen Unternehmungen muss Vorrang vor öffentlichen Beteiligungen und Beschäftigungsformen eingeräumt werden.

Der für die Gesellschaft schädlichen Zahlungsunmoral ist durch weitere Änderungen im Forderungssicherungsgesetz der Boden zu entziehen Die Diskussion über die Verbesserung der prozessualen Rahmenbedingungen zur Durchsetzung berechtigter Forderungen ist fortzusetzen und das Forderungssicherungsgesetz um prozessuale Erleichterungen wie die vorläufige Zahlungsanordnung zu ergänzen.

Wirtschaftliche Akteure setzen dringend auf eine solide, berechenbare und verlässliche Gesetzgebung. Rückwirkende Inkraftsetzungen und ständige Abänderungen von Vorschriften tragen eher zur Verunsicherung bei.

Grundsätze des Small Business Act der EU-Kommission müssen in vollem Umfang angewandt werden. Im europäischen Binnenmarkt muss es auch für Handwerker Chancengleichheit geben (Beratung, Messe-, Außenwirtschaftsförderung). Notwendig ist daher, die deutsche Außen- und Entwicklungshilfepolitik stärker am Mittelstand zu orientieren und diesen in entsprechende Programme und Projekte besser einzubeziehen.

n Erforderliche Maßnahmen im Freistaat Sachsen

Das Handwerk erwartet mehr Beachtung und Würdigung der eigenen Leistungen sowie seines sozialen Engagements. Die Finanzkraft der Kommunen muss weiter gestärkt werden, um Infrastrukturausbauten und damit Auftragspotenziale für den Mittelstand zu sichern. Dabei sollten aber Erhöhungen kommunaler und staatlicher Gebühren und Abgaben vermieden werden. Gesichert werden sollte eine hohe Investitionsquote im Landeshaushalt. Unnötige konsumtive Ausgaben sind weiter zurückzufahren.

Wettbewerbsverzerrende wirtschaftliche Betätigungen der öffentlichen Hand und ihrer Beteiligungen müssen konsequent verhindert werden. Analysiert und offensiv genutzt werden sollten Privatisierungspotenziale bei öffentlichen Institutionen und Beteiligungen. „Vorfahrt für kleine und mittlere Unternehmen“ muss das Ziel sein. Das Vergaberecht muss von allen Vergabestellen konsequent angewandt werden, damit das wirtschaftlichste Angebot eine Chance hat.

Die Mitarbeiter der Vergabestellen sind zu schulen Kosten und Gebühren für die Bereitstellung von Ausschreibungsunterlagen sind zu vereinheitlichen, dabei nur tatsächlich angefallene Kosten zu berechnen. Im Kampf gegen Schwarzarbeit sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Die zuständigen Behörden müssen über Datenvernetzung besser zusammenarbeiten. Die Bußgelder müssen entsprechend der Ordnungswidrigkeit angemessen sein und durchgesetzt werden. Den Ordnungsbehörden sind die gleichen Rechte wie der FKS einzuräumen.

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

n Erforderliche Maßnahmen auf Bundesebene

Vordringlich bleibt, die Lohnnebenkosten zu senken und damit den Faktor Arbeit durch grundlegende strukturelle Reformen zu entlasten. Das Handwerk plädiert für eine Herabsetzung/Abschaffung des Solidaritätsbeitrages sowie kurzfristig für eine Reduzierung des Arbeitgeberanteils zur Pflegeversicherung.

Zu überprüfen sind die bisherigen Auswirkungen des Gesundheitsfonds und dessen weitere Entwicklung. Sozialbeiträge sollten mittelfristig vom Lohn abgekoppelt und über Pauschalprämien finanziert werden. Geringverdiener sollten durch einen steuerfinanzierten Ausgleich abgesichert werden.

Für die gesamte Pflegeabsicherung sollten mittelfristig die Versicherten selbst eigenverantwortlich sein und die Finanzierung übernehmen. Um Eigenverantwortung und ein kostenbewusstes Verhalten der Versicherten zu erreichen, sollten höhere Zuzahlungen, Selbstbehalte, Kostenerstattungen und Bonusregelungen, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie (Gesundheitsprämie statt Gesundheitsfonds) in Betracht gezogen werden.

Umgehend abgeschafft werden sollte der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit an den Bund. Auf diese Weise sollte damit die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus dem Versichertenhaushalt der Bundesagentur gestoppt werden.

Exzessiver Kündigungsschutz und generelle gesetzliche Mindestlohnregelungen verhindern den Aufbau neuer Arbeitsplätze. Deshalb sollte das Kündigungsschutzgesetz erst in Betrieben Anwendung finden, die mehr als 19 Beschäftigte haben. Auf einen gesetzlichen Mindestlohn muss verzichtet werden.

n Erforderliche Maßnahmen im Freistaat Sachsen

Sämtliche kommunalen Beschäftigungsformen sind streng zu überprüfen und möglichst im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zu beschränken.

Bildungspolitik

n Erforderliche Maßnahmen auf Bundesebene

Dringend gefordert sind länderübergreifende Bildungsstandards, die für alle allgemeinbildenden Schulen mit bundeseinheitlichen Prüfungen bis zum Abitur gelten. Ermöglicht werden muss die Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit im gesamten Bildungssystem, um so allgemeine und berufliche Bildung auf eine gleiche Stufe zu stellen.

Berufe mit drei- beziehungsweise dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer müssen Niveau 4 eines Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens zugeordnet werden; die Handwerksmeisterqualifizierung gehört zum Niveau 6 eines solchen Qualifikationsrahmens.

Geboten ist eine allgemeine Verbesserung des Bildungsstandards durch Ausbau der frühkindlicher Bildung, Ganztagsbetreuung und -schulen sowie bedarfsorientierten Förderunterricht.

Um die Quote der beruflich Qualifizierten an Hochschulen zu erhöhen, sind mehr duale Studiengänge zu etablieren.

n Erforderliche Maßnahmen im Freistaat Sachsen

Um qualifizierten Nachwuchs für das Handwerk zu sichern, muss die Ausbildungsreife der Schulabgänger dringend verbessert, die Quote der Schulabbrecher mindestens halbiert werden. Die praxisorientierte Weiterbildung der Lehrkräfte ist ein Baustein für diese Zielstellung. Eine qualifizierte Ganztages-Kinderbetreuung ab Kindergartenalter bis zum Schulabschluss ist zu gewährleisten.

Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung sind zu verstärken und verbindlich im gesamten Freistaat einzuführen. Dabei ist die Vernetzung von Schulen und Wirtschaft zu fördern und zu begleiten. Das im Schulunterricht bislang vermittelte Unternehmerbild ist umfassend zu reformieren. Selbständigkeit und Unternehmertum sind tragende Säulen der sozialen Marktwirtschaft und damit unserer Demokratie.

Zu stärken ist das bewährte System der dualen Berufsausbildung. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – als fester Bestandteil dieses bewährten Ausbildungssystems – muss weiterhin Priorität genießen.

Weiterbildung und Qualifizierung für Berufstätige als Formen lebenslangen Lernen müssen weiterhin finanziell gefördert werden.

Infrastruktur und Energieversorgung

n Erforderliche Maßnahmen auf Bundesebene

Unter Beachtung aller Energiearten müssen die Versorgungssicherheit Deutschlands gewährleistet, die Stromnetze kontinuierlich modernisiert werden.

Regenerative Energien, Klimaschutz und dezentrale Verfahren der Energieversorgung müssen stärker in den Fokus gerückt werden. Hierzu gehört auch eine Forcierung der Forschung und Entwicklung auf diesen Gebieten.

Eine effizientere Energieausnutzung durch Gebäudeenergieberatung, energetische Haus- und Heizungssanierung sowie durch weitere geeignete Maßnahmen müssen verstärkt gefördert und intensiver vermarktet werden.

Schaffung von Investitionsanreizen für Vermieter zur energetischen Sanierung im Mietwohnungsbereich.

Vorzugsregelungen für Großunternehmen bei der Ökosteuer müssen auch auf kleine und mittlere Unternehmen Anwendung finden. Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis ist schnellstens aufzuheben.

n Erforderliche Maßnahmen im Freistaat Sachsen

Sachsen braucht eine maßgeschneiderte und zielgenaue Mittelstands- und Handwerksförderung, welche auch das Handwerk und Gewerbe im ländlichen Raum mehr berücksichtigt.

Die sächsischen Verkehrsprojekte müssen zügig umgesetzt und die grenzüberschreitenden Projekte schnellstmöglich ausgeführt werden. Die bessere Anbindung ländlicher Regionen an die Ballungsräume mit einer flächendeckenden Breitbandversorgung ist dringend erforderlich.

Bei der Einführung von Umweltzonen in Städten und Gemeinden ist auf sachsenweit einheitliche Regelungen und wirtschaftsfreundliche einheitliche Ausnahmetatbestände zu achten. Geboten ist ein Landeskonzept für die mittel- und langfristige sächsische Energieversorgung und -sicherheit.

Die allgemein anerkannte Vorbildfunktion sächsischer Handwerksbetriebe in den Bereichen regenerative Energien, Klimaschutz und Energieeffizienz muss durch entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote gesichert werden. Fördermittel für die Forschung in diesem Bereich sollten aufgestockt werden.