Positionspapier des sächsischen Handwerks für die Bundestagsabgeordneten des Freistaates Sachsen

anlässlich des
Parlamentarischen Abends
am 25. April 2007 in Berlin

Forderungen des sächsischen Handwerks an die Bundestagsabgeordneten des Freistaates Sachsen

Im Freistaat Sachsen sind 57.000 Handwerksbetriebe tätig. Der Wirtschaftsbereich beschäftigt 330.000 Menschen, also ein Sechstel aller sächsischen Erwerbstätigen. Trotz günstiger konjunktureller Rahmenbedingungen bestehen nach wie vor strukturelle Probleme, die nur teilweise gelöst sind. Um die Leistungsfähigkeit des Handwerks zu erhalten bzw. zu verbessern, bedarf es konkreter politischer Aktivitäten. Unternehmens- und Erbschaftsteuerreform, Bürokratieabbau oder Gesundheitsreform: Wir haben es mit einem breiten Spektrum an Reformmaßnahmen zu tun, die teilweise die Perspektiven für das sächsische Handwerk verbessern, teilweise aber auch – mangels konkreter Umsetzung oder einfach falscher Ausrichtung – verschlechtern. Deshalb fordert der Sächsische Handwerkstag erneut die Bundestagsabgeordneten des Freistaates auf, die Forderungen von Handwerk und Mittelstand in der praktischen Politik zu berücksichtigen.

Steuerpolitik mittelstandsfreundlich gestalten!

Das sächsische Handwerk unterstützt entschieden die Unternehmenssteuerreform und benötigt sowohl kurzfristige als auch nachhaltige Impulse. Maßgeblich sind dabei die Teilregelungen:

  • Einbehaltene Unternehmensgewinne, die investiert werden, sollten ermäßigt besteuert werden, um Investitionen und Eigenkapitalbildung zu stärken.
  • Aber: Diese Regelung muss für alle sinnvoll sein. Insbesondere bei der Thesaurierungsrücklage besteht die Gefahr, dass die Belastung für kleine Unternehmen durch die hohe Nachbesteuerung im Entnahmefall sogar noch steigt!
  • Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen sollte angehoben werden. Dies trägt nicht zuletzt der höheren Mehrwertsteuerbelastung für Handwerkerleistungen Rechnung und führt zu einer Verringerung von Schwarzarbeit!
  • Klarheit bei der Erbschaftsteuer: Für eine mittelstandsfreundliche Regelung wird ein transparentes Bewertungsrecht sowie eine Stundungsklausel benötigt, die die Steuerlast für die Unternehmen im Falle der Betriebsübergabe signifikant reduziert.

Struktur- und Investitionsförderung sichern!

Sachsens Handwerk und Mittelstand benötigen im Hinblick auf geografische Lage und strukturelle Defizite ein Investitionen anregendes Wirtschaftsklima.

  • Das Kernstück der Investitionsförderung – die einzelbetriebliche Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe – ist auf höchstmöglichem Niveau fortzuschreiben.
  • Die Bundesförderung sollte die europäische Förderkulisse verstärken und sinnvoll ergänzen! Dies gilt insbesondere für solche Regionen, die seit 2007 eine geringere Förderung aus EU-Mitteln erhalten!
  • Fördermittel sollten stärker in diejenige Länder fließen, die – wie Sachsen – ein hohes Kofinanzierungspotenzial besitzen. Auf diese Weise wird eine effiziente Mittelnutzung gewährleistet.

Lohnnebenkosten deutlich senken!

Die hohen Lohnnebenkosten müssen weiter verringert werden. Die jüngsten Senkungen des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung können nicht über die misslungene Gesundheitsreform hinwegtäuschen, die zu einer tendenziellen Erhöhung der Kosten des Faktors Arbeit führt. Eine Reform der sozialen Sicherungssysteme muss darüber hinaus umfassend sein:

  • Beitragssenkungen in einem Bereich (Arbeitslosenversicherung) sollten nicht durch strukturell bedingte Steigerungen in anderen Bereichen (Krankenkassenbeiträge) konterkariert werden!
  • Die Krankenversicherungsbeiträge müssen von der Lohnhöhe entkoppelt werden. In Anbetracht der nun beschlossenen, aber als völlig unzureichenden Gesundheitsreform wird diese Entkopplung nicht geleistet. Der Anpassungsdruck bleibt folglich bestehen.
  • Der Leistungskatalog der Gesetzliche Krankenversicherung ist stärker auf Basisleistungen auszurichten.
  • Die Private Krankenversicherung darf nicht geschwächt, insbesondere Neuzugänge dürfen nicht erschwert werden!
  • Die Pflegeversicherung ist umzustellen auf ein kapitalgedecktes System und in die individuelle Verantwortung des Einzelnen zu geben.
  • Die Reform der Berufsgenossenschaften ist zügig umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Unfallversicherung. Hier kommt es auch auf konkrete inhaltliche Regelungen an: Der Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung muss beschränkt werden: So sollten Wegeunfälle aus der Versicherung gänzlich herausgenommen werden

Bürokratie konsequent abbauen!

Bürokratielasten stellen einen wesentlichen Kostenfaktor für das Handwerk dar – sowohl in monetärer als auch zeitlicher Hinsicht. Schätzungen gehen von bis zu 50 Mrd. Euro volkswirtschaftlichem Verlust jährlich aus. Hier ist großes Einsparpotenzial vorhanden, welches jedoch durch Gesetze entsprechend verankert werden muss:

  • Mit Hilfe des Standardkostenmodells wird das Einsparpotenzial im Bereich Bürokratie auf 25 Prozent geschätzt: Ausfindig zu machen sind weitere Einsparmöglichkeiten, die über einfache Informationspflichten hinausgehen und die gesamte Bandbreite bürokratischer Kostenfaktoren ins Visier nehmen.
  • Das zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II), zu Maßnahmen im Bürokratieabbau (im Wesentlichen in den Bereichen Auskunfts- und Berichtspflichten) ist zu begrüßen. Dennoch kann dies für nachhaltigen Bürokratieabbau nur der erste Schritt sein!
  • Sämtliche Maßnahmen sollten auf EU-Ebene zusammengeführt und auch von dort konsequent weiterentwickelt werden.

Infrastruktur zügig verbessern!

Die geographische Lage Sachsens als Standortvorteil zu nutzen bedarf einer erstklassigen Infrastruktur:

  • Sachsen darf bei Verkehrsprojekten nicht das Nachsehen haben! Hier ist insbesondere die vom Bundesverkehrsminister geplante Mittelkürzung für dingend benötigte Verkehrsprojekte nicht hinnehmbar. Die Qualität der Infrastruktur ist essenziell für die Entwicklung einer Region.
  • Die Finanzierung der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen nach Böhmen und Niederschlesien ist zügig sicherzustellen.
  • Die A72 zwischen Chemnitz und Leipzig ist aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung zügig fertig zu stellen.

Arbeitsmarkt flexibel gestalten!

Das Arbeitsrecht bedarf einer raschen Flexibilisierung:

  • Das Kündigungsschutzgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz sollten in Kleinbetrieben (weniger als 20 Mitarbeiter) keine Anwendung finden.
  • Mindestlöhne sind keine Lösung: sie gefährden Arbeitsplätze und sollten nicht Grundlage einer sozialpolitisch motivierten Arbeitsmarktpolitik sein!
  • Handwerk ist gegen einen Dritten Arbeitsmarkt! Die geringen Vermittlungserfolge des Zweiten Arbeitsmarktes sprechen diesem Ansatz jede Legitimität ab. Eher wären weitere Verdrängungseffekte zu erwarten. Hauptziel arbeitspolitisch motivierter Maßnahmen muss die Integration in den ersten Arbeitsmarkt bleiben!

Zahlungsmoral verbessern – Liquidität sichern!

Die schlechte Zahlungsmoral und Insolvenzen von Auftraggebern bedrohen die Existenz von Unternehmen des Handwerks.

  • Ein wirksames und praktikables Forderungssicherungsgesetz, das Auftraggeber und Auftragnehmer auf gleicher Augenhöhe behandelt, ist endlich in Kraft zu setzen.
  • Den Kommunen müssen mehr finanzielle Mittel und Finanzierungsmöglichkeiten (handwerks- und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung von Public-Private-Partnerships) an die Hand gegeben werden; die Konjunkturabhängigkeit der kommunalen Investitionen schadet der Wirtschaft.

Für mehr Nachhaltigkeit in der Bildungspolitik!

Von gut ausgebildeten Fachkräften hängt die Zukunft des sächsischen Mittelstandes wesentlich ab.

  • Die duale Berufsausbildung hat sich grundsätzlich bewährt. Die Stufenausbildung sollte gestärkt werden, um einen besseren Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung für leistungsschwächere Schüler zu ermöglichen.
  • Das Bildungssystem sollte durchlässiger gestaltet werden. Ein Berufslaufbahnkonzept mit erweiterten Möglichkeiten für Absolventen von Meisterkursen wird benötigt (Hochschulzugang). Vor allem sollte sich berufliche Bildung am Qualifikationsbedarf der Betriebe orientieren!
  • Zielgenaue Vermittlung und effizienterer Fachkräfteeinsatz müssen beim verlängerten Ausbildungspakt auf der Tagesordnung stehen! Nur so lässt sich qualifikationsbedingte Arbeitslosigkeit nachhaltig vermindern!
Berlin, 25. April 2007