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Positionspapier des sächsischen
Handwerks für die Bundestagsabgeordneten des Freistaates Sachsen
anlässlich des
Parlamentarischen Abends
am 25. April 2007 in Berlin
Forderungen des
sächsischen Handwerks an die Bundestagsabgeordneten des Freistaates
Sachsen
Im Freistaat Sachsen sind 57.000
Handwerksbetriebe tätig. Der Wirtschaftsbereich beschäftigt 330.000
Menschen, also ein Sechstel aller sächsischen Erwerbstätigen. Trotz
günstiger konjunktureller Rahmenbedingungen bestehen nach wie vor
strukturelle Probleme, die nur teilweise gelöst sind. Um die
Leistungsfähigkeit des Handwerks zu erhalten bzw. zu verbessern,
bedarf es konkreter politischer Aktivitäten. Unternehmens- und
Erbschaftsteuerreform, Bürokratieabbau oder Gesundheitsreform: Wir
haben es mit einem breiten Spektrum an Reformmaßnahmen zu tun, die
teilweise die Perspektiven für das sächsische Handwerk verbessern,
teilweise aber auch – mangels konkreter Umsetzung oder einfach
falscher Ausrichtung – verschlechtern. Deshalb fordert der
Sächsische Handwerkstag erneut die Bundestagsabgeordneten des
Freistaates auf, die Forderungen von Handwerk und Mittelstand in der
praktischen Politik zu berücksichtigen.
Steuerpolitik
mittelstandsfreundlich gestalten!
Das sächsische Handwerk unterstützt
entschieden die Unternehmenssteuerreform und benötigt sowohl
kurzfristige als auch nachhaltige Impulse. Maßgeblich sind dabei die
Teilregelungen:
- Einbehaltene
Unternehmensgewinne, die investiert werden, sollten ermäßigt
besteuert werden, um Investitionen und Eigenkapitalbildung zu
stärken.
- Aber: Diese Regelung muss für
alle sinnvoll sein. Insbesondere bei der Thesaurierungsrücklage
besteht die Gefahr, dass die Belastung für kleine Unternehmen
durch die hohe Nachbesteuerung im Entnahmefall sogar noch
steigt!
- Der Steuerbonus auf
Handwerksleistungen sollte angehoben werden. Dies trägt nicht
zuletzt der höheren Mehrwertsteuerbelastung für
Handwerkerleistungen Rechnung und führt zu einer Verringerung
von Schwarzarbeit!
- Klarheit bei der
Erbschaftsteuer: Für eine mittelstandsfreundliche Regelung wird
ein transparentes Bewertungsrecht sowie eine Stundungsklausel
benötigt, die die Steuerlast für die Unternehmen im Falle der
Betriebsübergabe signifikant reduziert.
Struktur- und
Investitionsförderung sichern!
Sachsens Handwerk und Mittelstand
benötigen im Hinblick auf geografische Lage und strukturelle
Defizite ein Investitionen anregendes Wirtschaftsklima.
- Das Kernstück der
Investitionsförderung – die einzelbetriebliche Förderung im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe – ist auf höchstmöglichem Niveau
fortzuschreiben.
- Die Bundesförderung sollte die
europäische Förderkulisse verstärken und sinnvoll ergänzen! Dies
gilt insbesondere für solche Regionen, die seit 2007 eine
geringere Förderung aus EU-Mitteln erhalten!
- Fördermittel sollten stärker in
diejenige Länder fließen, die – wie Sachsen – ein hohes
Kofinanzierungspotenzial besitzen. Auf diese Weise wird eine
effiziente Mittelnutzung gewährleistet.
Lohnnebenkosten deutlich senken!
Die hohen Lohnnebenkosten müssen weiter verringert werden. Die
jüngsten Senkungen des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung
können nicht über die misslungene Gesundheitsreform hinwegtäuschen,
die zu einer tendenziellen Erhöhung der Kosten des Faktors Arbeit
führt. Eine Reform der sozialen Sicherungssysteme muss darüber
hinaus umfassend sein:
- Beitragssenkungen in einem Bereich
(Arbeitslosenversicherung) sollten nicht durch strukturell
bedingte Steigerungen in anderen Bereichen
(Krankenkassenbeiträge) konterkariert werden!
- Die Krankenversicherungsbeiträge müssen von der Lohnhöhe
entkoppelt werden. In Anbetracht der nun beschlossenen, aber als
völlig unzureichenden Gesundheitsreform wird diese Entkopplung
nicht geleistet. Der Anpassungsdruck bleibt folglich bestehen.
- Der Leistungskatalog der Gesetzliche Krankenversicherung ist
stärker auf Basisleistungen auszurichten.
- Die Private Krankenversicherung darf nicht geschwächt,
insbesondere Neuzugänge dürfen nicht erschwert werden!
- Die Pflegeversicherung ist umzustellen auf ein
kapitalgedecktes System und in die individuelle Verantwortung
des Einzelnen zu geben.
- Die Reform der Berufsgenossenschaften ist zügig umzusetzen.
Dies gilt insbesondere für die Unfallversicherung. Hier kommt es
auch auf konkrete inhaltliche Regelungen an: Der
Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung muss
beschränkt werden: So sollten Wegeunfälle aus der Versicherung
gänzlich herausgenommen werden
Bürokratie konsequent abbauen!
Bürokratielasten stellen einen wesentlichen Kostenfaktor für das
Handwerk dar – sowohl in monetärer als auch zeitlicher Hinsicht.
Schätzungen gehen von bis zu 50 Mrd. Euro volkswirtschaftlichem
Verlust jährlich aus. Hier ist großes Einsparpotenzial vorhanden,
welches jedoch durch Gesetze entsprechend verankert werden muss:
- Mit Hilfe des Standardkostenmodells wird das
Einsparpotenzial im Bereich Bürokratie auf 25 Prozent geschätzt:
Ausfindig zu machen sind weitere Einsparmöglichkeiten, die über
einfache Informationspflichten hinausgehen und die gesamte
Bandbreite bürokratischer Kostenfaktoren ins Visier nehmen.
- Das zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II), zu
Maßnahmen im Bürokratieabbau (im Wesentlichen in den Bereichen
Auskunfts- und Berichtspflichten) ist zu begrüßen. Dennoch kann
dies für nachhaltigen Bürokratieabbau nur der erste Schritt
sein!
- Sämtliche Maßnahmen sollten auf EU-Ebene zusammengeführt und
auch von dort konsequent weiterentwickelt werden.
Infrastruktur zügig verbessern!
Die geographische Lage Sachsens als Standortvorteil zu nutzen
bedarf einer erstklassigen Infrastruktur:
- Sachsen darf bei Verkehrsprojekten nicht das Nachsehen
haben! Hier ist insbesondere die vom Bundesverkehrsminister
geplante Mittelkürzung für dingend benötigte Verkehrsprojekte
nicht hinnehmbar. Die Qualität der Infrastruktur ist essenziell
für die Entwicklung einer Region.
- Die Finanzierung der grenzüberschreitenden
Verkehrsverbindungen nach Böhmen und Niederschlesien ist zügig
sicherzustellen.
- Die A72 zwischen Chemnitz und Leipzig ist aufgrund ihrer
infrastrukturellen Bedeutung zügig fertig zu stellen.
Arbeitsmarkt flexibel gestalten!
Das Arbeitsrecht bedarf einer raschen Flexibilisierung:
- Das Kündigungsschutzgesetz und das Teilzeit- und
Befristungsgesetz sollten in Kleinbetrieben (weniger als 20
Mitarbeiter) keine Anwendung finden.
- Mindestlöhne sind keine Lösung: sie gefährden Arbeitsplätze
und sollten nicht Grundlage einer sozialpolitisch motivierten
Arbeitsmarktpolitik sein!
- Handwerk ist gegen einen Dritten Arbeitsmarkt! Die geringen
Vermittlungserfolge des Zweiten Arbeitsmarktes sprechen diesem
Ansatz jede Legitimität ab. Eher wären weitere
Verdrängungseffekte zu erwarten. Hauptziel arbeitspolitisch
motivierter Maßnahmen muss die Integration in den ersten
Arbeitsmarkt bleiben!
Zahlungsmoral verbessern – Liquidität sichern!
Die schlechte Zahlungsmoral und Insolvenzen von Auftraggebern
bedrohen die Existenz von Unternehmen des Handwerks.
- Ein wirksames und praktikables Forderungssicherungsgesetz,
das Auftraggeber und Auftragnehmer auf gleicher Augenhöhe
behandelt, ist endlich in Kraft zu setzen.
- Den Kommunen müssen mehr finanzielle Mittel und
Finanzierungsmöglichkeiten (handwerks- und
mittelstandsfreundliche Ausgestaltung von
Public-Private-Partnerships) an die Hand gegeben werden; die
Konjunkturabhängigkeit der kommunalen Investitionen schadet der
Wirtschaft.
Für mehr Nachhaltigkeit in der Bildungspolitik!
Von gut ausgebildeten Fachkräften hängt die Zukunft des
sächsischen Mittelstandes wesentlich ab.
- Die duale Berufsausbildung hat sich grundsätzlich bewährt.
Die Stufenausbildung sollte gestärkt werden, um einen besseren
Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung für
leistungsschwächere Schüler zu ermöglichen.
- Das Bildungssystem sollte durchlässiger gestaltet werden.
Ein Berufslaufbahnkonzept mit erweiterten Möglichkeiten für
Absolventen von Meisterkursen wird benötigt (Hochschulzugang).
Vor allem sollte sich berufliche Bildung am Qualifikationsbedarf
der Betriebe orientieren!
- Zielgenaue Vermittlung und effizienterer Fachkräfteeinsatz
müssen beim verlängerten Ausbildungspakt auf der Tagesordnung
stehen! Nur so lässt sich qualifikationsbedingte
Arbeitslosigkeit nachhaltig vermindern!
Berlin,
25. April 2007 |