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Positionspapier des sächsischen
Handwerks für die Landtagsabgeordneten des Freistaates Sachsen
anlässlich des
Parlamentarischen Abends
am 12. September 2006 in Dresden
Forderungen des
sächsischen Handwerks an die Bundestagsabgeordneten des Freistaates
Sachsen
Das Handwerk
ist mit über 56.000 Unternehmen eine wichtige Säule der Wirtschaft
im Freistaat. Mit 320.000 Arbeits- und 25.000 Ausbildungsplätzen ist
das Handwerk der Motor für Beschäftigung und Ausbildung. Mehr als
26.000 junge Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erwarben
seit 1990 den Großen Befähigungsnachweis. Auch wenn das Handwerk
derzeit von der konjunkturellen Belebung profitiert, bedarf es
grundlegender Reformen, um die strukturellen Probleme in Deutschland
und in Sachsen zu lösen und die Rahmenbedingungen zur Entwicklung
des Handwerks zu verbessern. Um nachhaltig Wachstum und
Beschäftigung zu sichern, sind aus Sicht des Handwerks zunächst
einmal die Politiker vor Ort gefordert, sowohl landespolitisch als
auch auf Bundesebene – über den Bundesrat – die Weichen zu stellen.
Forderungen auf
Landesebene
Struktur- und
Investitionsförderung sichern!
Mit der Gestaltung der Operationellen
Programme für die neue Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 auf
Landesebene unter Einbindung der Wirtschaft muss es gelingen, mit
dem Einsatz der EU-Strukturfondsmittel eine strikt
wachstumsorientierte Strategie zu verfolgen und den
Wirtschaftsbereich Handwerk zu stärken. Schlüsselthemen sind dabei
Innovationen, Investitionen, Markterschließung und die Entwicklung
des Humankapitals.
Mittelstandsförderung
fortführen!
Die Schwerpunkte der Neugestaltung
der Mittelstandsrichtlinien in Sachsen sind unter Berücksichtigung
der vorherrschenden kleinteiligen Wirtschaftsstruktur zu richten auf
die Messe- und Außenwirtschaftsförderung sowie die Fortführung des
bewährten organisationseigenen Beratungswesens der Kammern und
Verbände.
Infrastrukturausbau – Fläche
nicht vernachlässigen!
Sachsen benötigt eine erstklassige
Verkehrsinfrastruktur. Geplante Autobahn- und
Schienenverkehrsprojekte sind zügig zu realisieren. In den
Ballungsräumen ist der erreichte Stand der Verkehrsinfrastruktur
bereits überwiegend positiv zu bewerten. Vor allem bei den
Verkehrsanbindungen von Standorten in peripheren Gebieten sind
weitere Verbesserungen dringend erforderlich. Der besonders
kritischen Lage in den Grenzregionen ist durch die Aufstellung eines
Masterplans Rechnung zu tragen. Es ist eine klare Prioritätensetzung
erforderlich.
Hohe Investitionsquote im
Doppelhaushalt 07/08 halten!
Die Finanzkraft der Kommunen muss
gestärkt werden, um die Investitionstätigkeit zu sichern. Eine hohe
Investitionsquote im Landeshaushalt 2007/2008 ist anzupeilen. Die
Mittel aus dem Solidarpakt sind uneingeschränkt für Investitionen zu
verwenden.
Privatisierungspotenzial
nutzen!
Die Gemeindeordnung sollte um eine
echte Subsidiaritätsklausel erweitert werden, um die
wettbewerbswidrige Betätigung der öffentlichen Hand einzuschränken.
Kommunen sollten wirtschaftliche Unternehmen nur dann unterhalten,
wenn der Zweck nicht durch einen privaten Dritten erfüllt werden
kann. Das Privatisierungspotenzial von Land und Kommunen muss
genutzt und die Möglichkeiten der Kommunalaufsicht ausgeschöpft
werden.
Leistungsfähigkeit durch
Verwaltungs- und Funktionalreform erhöhen!
Die aufgrund demografischer
Veränderungen notwendige Verwaltungs-, Funktional- und
Kreisgebietsreform muss die Anforderungen der Wirtschaft an
staatliche und kommunale Verwaltung berücksichtigen. Die Zuschnitte
der Landkreise sollte zukunftsfähig gestaltet und die Auswirkungen
auf handwerkliche Organisationsstrukturen nicht außer Acht gelassen
werden.
Vergaberecht konsequent
anwenden!
Das Vergabegesetz in Sachsen bildet
eine gute Grundlage in der Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe.
Wert zu legen ist auf eine durchgängige Anwendung der Grundsätze des
Gesetzes; dazu bedarf es einer intensiveren Schulung der
Verantwortlichen in den Kommunen. Nicht das billigste, sondern das
tatsächlich wirtschaftlichste Angebot soll Berücksichtigung finden.
Im Rahmen der Überarbeitung des Vergaberechtes insgesamt sollte
Einfluss auf den Bestand und die Weiterentwicklung von
Landesregelungen genommen werden. Die Novellierung des Sächsischen
Vergabegesetzes soll sich an den Erfordernissen der
Handwerkswirtschaft orientieren.
Energiepreiserhöhungen
begrenzen!
Die Landesbehörden müssen alle
Möglichkeiten nutzen, um die Preissteigerungen für Energie und Gas
zu begrenzen. Alle geplanten Erhöhungen der Versorgungsunternehmen
müssen unter die Lupe genommen werden, um die Gewinnmaximierung zu
Lasten der Wirtschaft und der Verbraucher zu verhindern.
Dualem System den Vorzug geben!
Das duale System in der
Berufsausbildung hat sich bewährt und sollte in Verbindung mit der
überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung Priorität genießen. Die
Kapazitäten in der Berufausbildung müssen stärker vernetzt werden
unter Einbindung der Bildungseinrichtungen der Wirtschaft.
Bildungssystem durchlässiger
machen!
Das Sächsische Hochschulgesetz sollte
nach dem Vorbild anderer Bundesländer so geändert werden, dass
Absolventen von Meisterkursen der Zugang zu einem Hochschulstudium
offen steht. Außerdem sollten bereits erworbene Qualifikationen der
beruflichen Bildung im Rahmen des Hochschulstudiums anerkannt
werden.
Forderungen von
bundespolitischer Bedeutung
Dringende Reformvorhaben unter
Beachtung handwerksspezifischer Belange aus Sicht kleiner und
mittlerer Unternehmen sind vor allem:
Unternehmensteuer
mittelstandsfreundlich reformieren!
Das Handwerk unterstützt eine
Unternehmensteuerreform, welche die Tarife auf ein international
wettbewerbsfähiges Niveau absenkt. Allerdings: Eine Einbeziehung von
ertragsunabhängigen Elementen in die Bemessungsgrundlage ist
abzulehnen; dies zehrt an der Substanz der Unternehmen. Zur
Entlastung von Personenunternehmen sollte eine
Thesaurierungsrücklage im Einkommensteuerrecht geschaffen werden.
Erbschaftsteuer ohne
Mehrbelastungen reformieren!
Zur Sicherung des Erhaltes von
Unternehmen und Arbeitsplätzen muss die Reform der Erbschaftsteuer
sicherstellen, dass Betriebsvermögen von kleinen und mittleren
Unternehmen nicht belastet werden. Im Falle der Fortführung eines
Unternehmens nach einem Eigentümerwechsel sollte die Steuer
degressiv abgeschmolzen werden. Eine starre Kopplung an den Erhalt
von Arbeitsplätzen wird nicht für praktikabel gehalten. Der
derzeitige Diskussionsstand auf Bundesebene verkehrt das Anliegen in
das Gegenteil.
Kontra Schwarzarbeit -
Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen ausbauen!
Um Schwarzarbeit wirksamer zu
bekämpfen und derartige Auftragspotenziale für das Handwerk zu
erschließen, sollte sich der Freistaat auf der Bundesebene für die
Ausweitung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (Erhaltungs-,
Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen) und haushaltsnahen
Dienstleistungen stark machen. Der Steuerbonus sollte auf 4.000 EUR
bzw. der Satz auf 25 % pro Jahr erhöht werden (bisher 20 % von max.
3.000 EUR – also bis 600 EUR Ersparnis), um die schädliche Wirkung
der Mehrwertsteuererhöhung partiell zu kompensieren.
Gesundheitswesen zukunftsfähig
machen!
Im Zuge der demographischen
Veränderungen kann der Faktor Arbeit nicht länger alleinige Basis
für die sozialen Sicherungssysteme bleiben. Die bisherigen
Teilreformen haben das System nicht nachhaltig stabilisiert.
Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung bedürfen einer
grundlegenden Reform, die auf mehr Eigenverantwortung der
Versicherten setzt. Der vorliegende Entwurf zur Gesundheitsreform
vernachlässigt die Ausgabenseite völlig. Zudem drohen durch den
vorgesehenen Gesundheitsfonds turnusmäßige Beitragserhöhungen. Die
gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Beitragssatzes führt nicht
zu mehr, sondern zu weniger Wettbewerb zwischen den Krankenkassen
und wird deshalb abgelehnt.
Lohnzusatzkosten -
Arbeitslosenversicherung - senken!
Die Agenturen für Arbeit sollen sich auf
ihre Kernaufgaben konzentrieren, um Übergriffe der Instrumente der
aktiven Arbeitsmarktpolitik (wie ABM und 1-Euro-Jobs) auf den ersten
Arbeitsmarkt zu verhindern. Der Überschuss der Bundesagentur für
Arbeit sollte zu einer größeren als der geplanten
Beitragssatzsenkung bereits für das Jahr 2007 führen.
Gebührenpflicht für internetfähige
PCs stoppen!
Die ab dem 1. Januar greifende
Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (PC) belastet
die Betriebe des Handwerks. Deshalb sollte das entsprechende
Moratorium im Rundfunkgebührenstaatsvertrag über den 31.12 2006
hinaus verlängert werden. Bei den Verhandlungen zum neuen
Rundfunkgebührenstaatsvertrag sollte über neue Finanzierungswege
nachgedacht werden, die nicht zu Lasten der Wirtschaft ausfallen.
Forderungssicherungsgesetz endlich
beschließen!
Seit vielen Jahren werden die dringend
erforderlichen Nachbesserungen des ineffizienten Gesetzes über die
Beschleunigung fälliger Zahlungen diskutiert. Das Handwerk fordert,
dass sich Sachsen auf Bundesebene weiterhin für die Inkraftsetzung
einer wirksamen gesetzlichen Regelung einsetzt, die zu einer
Verbesserung des Zahlungsverhaltens gegenüber Handwerksbetrieben
führt. Der Eigentumsvorbehalt bzw. andere Formen der Absicherung der
Forderungen der Betriebe sollten in sinnvoller Gestaltung Eingang in
den Gesetzesentwurf finden.
Arbeitsmarkt flexibilisieren!
Der bislang geltende, gesetzlich
geregelte Kündigungsschutz verhindert die Entstehung neuer
Beschäftigungsverhältnisse in Mittelstand und Handwerk. Daher
fordert das Handwerk, Kleinbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten
von der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu befreien und
Kündigungsfristen für Langzeitbeschäftigte zu verkürzen, um die
notwendige Flexibilität für die Betriebe zu sichern.
EU-Regelungen mit Augenmaß -
Bürokratieabbau!
Das zur Verabschiedung anstehende
Verbraucherinformationsgesetz ist ein weiteres Beispiel für
Bürokratieerweiterung statt Abbau und Kostenbelastung für die KMU
und Handwerksbetriebe. Auch bei Verbraucherschutz gilt Augenmaß. Der
Freistaat sollte die Beachtung dieser Grundsätze stets gegenüber dem
Bund einfordern. Regelungen sollten generell befristet in Kraft
gesetzt bzw. mit Verfallsdatum versehen werden.
Dresden,
12. September 2006 |