Positionspapier des sächsischen Handwerks

anlässlich des
Parlamentarischen Abends mit den sächsischen Bundestagsabgeordneten
am 5. April 2006 in Berlin

Forderungen des sächsischen Handwerks an die Bundestagsabgeordneten des Freistaates Sachsen

Im Freistaat Sachsen sind 55.000 Handwerksbetriebe tätig. Der Wirtschaftsbereich beschäftigt 320.000 Menschen, also ein Sechstel aller sächsischen Erwerbstätigen. Rund jeder zehnte Beschäftigte im sächsischen Handwerk ist ein Lehrling. Um die Leistungsfähigkeit des Handwerks zu erhalten bzw. zu verbessern, bedarf es konkreter politischer Aktivitäten. Auch im Jahr 2005 hat der Wirtschaftsbereich Handwerk sowohl Beschäftigte (3,6 %) als auch Umsatz (1,6 %) eingebüßt. Die Probleme der mittelständischen Betriebe des Handwerks sind seit langem bekannt, es stehen Lösungen aus. Das Handwerk benötigt dringend bessere Rahmenbedingungen, das Wachstumspaket wird nicht ausreichen, um den Trend zu stoppen. Vielmehr bedarf es langfristig einer tragfähigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, vor allem für den Binnenmarkt und für Beschäftigung. Der Sächsische Handwerkstag - als Dachorganisation des Handwerks – fordert die Bundestagsabgeordneten des Freistaates Sachsen auf, sich intensiver für die Lösung der anstehenden Probleme einzusetzen. Unsere Positionen sind im Einzelnen:

Steuerpolitik – Das Richtige tun – das Falsche unterlassen!

Das deutsche Steuerrecht ist mit seiner Vielzahl von Regelungen nicht mehr durchschaubar. Neben einer Vereinfachung müssen wachstumsfördernde Maßnahmen im Mittelpunkt der umzusetzenden Maßnahmen stehen.

  • Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wirkt sich negativ auf die Nachfrage nach handwerklichen Dienstleistungen und Produkten aus. Der Schwarzarbeit wird somit Auftrieb gegeben. Das Handwerk erwartet wachstumshemmende Wirkungen durch die Mehrwertsteuererhöhung und lehnt sie deshalb ab.
  • Eine Reform der Unternehmensbesteuerung muss in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Eine grundlegende Reform des Steuerrechts mit flachen Tarifen, Rechtsformneutralität zwischen Kapital- und Personengesellschaften sowie einer überschaubaren Anzahl an Vorschriften ist dringender denn je geboten. Wir unterstützen die diesbezüglichen Reforminitiativen.
  • Die Reform der Erbschaftsteuer muss sicherstellen, dass Betriebsvermögen nicht belastet werden. Im Falle der Fortführung eines Unternehmens nach einem Eigentümerwechsel sollte die Steuer über 10 Jahre degressiv abgeschmolzen werden. Die Betriebsgrundstücke von Einzelunternehmen sind unabhängig vom Nutzungsanteil in die Begünstigung einzubeziehen.

Sozialsysteme reformieren – Faktor Arbeit entlasten!

Im Zuge der demographischen Veränderungen kann der Faktor Arbeit nicht länger alleinige Basis für die sozialen Sicherungssysteme bleiben. Die bisherigen Reformen haben das System nicht stabilisiert. Trotz gegenteiliger Beteuerungen verharrt der Gesamtsozialversicherungsbeitrag mit aktuell 42 % über der 40 %-Marke. Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung bedürfen einer grundlegenden Reform, die auf mehr Eigenverantwortung der Versicherten setzt.

  • Versicherungsfremde Leistungen müssen aus der Rentenversicherung ausgegliedert werden, um den Beitragsatz spürbar zu senken.
  • Die Krankenversicherungsbeiträge müssen mittelfristig von der Lohnhöhe entkoppelt werden. Die Finanzierung dieses Zweiges der Sozialversicherung ist zu reformieren. Krankengeld, Zahnbehandlung und private Unfälle gehören auf den Prüfstand.
  • Die Pflegeversicherung ist umzustellen auf ein kapitalgedecktes System und in die individuelle Verantwortung des Einzelnen zu geben.
  • Die Reform der Berufsgenossenschaften ist zügig umzusetzen.
  • Die Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollten für Beitragssenkungen in den Sozialabgaben eingesetzt werden.

Arbeitsmarkt flexibilisieren – Aktive Arbeitsmarktpolitik nur im Notfall!

Das Arbeitsrecht bedarf einer raschen Flexibilisierung. Jegliche staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt führen nachweislich zu einer weiteren Verfestigung der Sockelarbeitslosigkeit und sind zu unterlassen.

  • Neue Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte setzen eine Öffnung des Niedriglohnsektors voraus. Kombilohnmodelle oder ein Mindestlohn müssen sorgfältig konzipiert und in ihrer Wirkung abgewogen werden.
  • Sämtliche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Strukturanpassungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs) sind auf den Prüfstand zu stellen. Grundsätzlich darf keine Aktivität des zweiten Arbeitsmarktes Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt entfalten. Instrumente, die sich als ineffizient erwiesen haben, müssen aus dem Maßnahmekatalog gestrichen werden.
  • Das Kündigungsschutzgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz sollten in Kleinbetrieben (weniger als 20 Mitarbeiter) keine Anwendung finden.
  • Die umfangreichen Arbeitsschutzbestimmungen sollten vereinfacht und zusammengefasst werden.

Entbürokratisierung voranbringen – EU-Gesetzgebung aktiv gestalten!

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen von bürokratischen Pflichten entlastet werden. Auf die Ausgestaltung von EU-Normen ist so Einfluss zu nehmen, dass sächsische (deutsche) Interessen berücksichtigt werden.

  • Alle neuen Gesetze sollten – wenn möglich – mit einem Verfallsdatum versehen werden, um deren Notwendigkeit und Praktikabilität zu überprüfen.
  • Bei Gesetzgebungsverfahren sollte eine Gesetzesfolgenabschätzung auf den Mittelstand installiert werden.
  • Meisterabschlüsse sind bei der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie in nationales Recht aufzuwerten.
  • Bei der zur Abstimmung stehenden Richtlinie über die Portabilität von Zusatzrentenansprüchen ist darauf zu achten, dass für KMU keine bürokratischen Mehrbelastungen entstehen.
  • Die Umsetzung der Anti- Diskriminierungsrichtlinie in deutsches Recht muss ohne zusätzliche Aspekte erfolgen.

Bildungswesen verbessern – einheitliche Standards sichern!

Das gesamte Bildungssystem muss verbessert werden, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Die Ausbildungsreife der Schulabgänger muss dringend verbessert werden. Der Praxisbezug der Schule ist zu erhöhen.

  • Schulabgänger müssen über grundlegende Kenntnisse sowie Schlüsselqualifikationen und Sozialkompetenz verfügen.
  • Die Berufsorientierung ist an die Anforderungen der Praxis anzupassen. Das Band zwischen Schule und Wirtschaft muss enger werden.
  • Die duale Berufsausbildung hat sich grundsätzlich bewährt. Die Stufenausbildung sollte gestärkt werden, um einen besseren Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung für leistungsschwächere Schüler zu ermöglichen.
  • Die Föderalismusreform muss gewährleisten, dass im Schulbereich Chancengleichheit für die Schulabgänger besteht.

Faire Wettbewerbsbedingungen für das Bauhandwerk schaffen – Zahlungsmoral verbessern!

Eine Vielzahl von Baubetrieben kann seine Forderungen nur zu spät oder gar nicht eintreiben. Öffentliche Leistungen sollten vorrangig von Unternehmen vor Ort ausgeführt werden.

  • Das Zahlungsverhalten vor allem von privaten Auftraggebern gefährdet zunehmend die Existenz von Handwerksbetrieben. Der Bundestag sollte sich schnellstmöglich positiv zu dem Gesetzentwurf des Forderungssicherungsgesetzes des Bundesrates positionieren.
  • Die Fortentwicklung und Zusammenfassung des deutschen Vergaberechts muss unter mittelstandpolitischen Zielsetzungen erfolgen. Da die europäischen Regelungen zahlreiche hinderliche Aspekte enthalten (vergabefremde Kriterien, bürokratische Zusatzlasten) sind nur diejenigen Grundsätze in das deutsche Vergaberecht zu übernehmen, die zwingend vorgeschrieben sind.

Dresden, 5. April 2006