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Positionspapier
des sächsischen Handwerks
anlässlich des
Parlamentarischen Abends mit den sächsischen Bundestagsabgeordneten
am 5. April 2006 in Berlin
Forderungen des sächsischen
Handwerks an
die Bundestagsabgeordneten des Freistaates Sachsen
Im Freistaat Sachsen sind 55.000
Handwerksbetriebe tätig. Der Wirtschaftsbereich beschäftigt 320.000
Menschen, also ein Sechstel aller sächsischen Erwerbstätigen. Rund jeder
zehnte Beschäftigte im sächsischen Handwerk ist ein Lehrling. Um die
Leistungsfähigkeit des Handwerks zu erhalten bzw. zu verbessern, bedarf es
konkreter politischer Aktivitäten. Auch im Jahr 2005 hat der
Wirtschaftsbereich Handwerk sowohl Beschäftigte (3,6 %) als auch Umsatz (1,6
%) eingebüßt. Die Probleme der mittelständischen Betriebe des Handwerks sind
seit langem bekannt, es stehen Lösungen aus. Das Handwerk benötigt dringend
bessere Rahmenbedingungen, das Wachstumspaket wird nicht ausreichen, um den
Trend zu stoppen. Vielmehr bedarf es langfristig einer tragfähigen
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, vor allem für den
Binnenmarkt und für Beschäftigung. Der Sächsische Handwerkstag - als
Dachorganisation des Handwerks – fordert die Bundestagsabgeordneten des
Freistaates Sachsen auf, sich intensiver für die Lösung der anstehenden
Probleme einzusetzen. Unsere Positionen sind im Einzelnen:
Steuerpolitik – Das Richtige
tun –
das Falsche unterlassen!
Das deutsche Steuerrecht ist mit seiner
Vielzahl von Regelungen nicht mehr durchschaubar. Neben einer Vereinfachung
müssen wachstumsfördernde Maßnahmen im Mittelpunkt der umzusetzenden
Maßnahmen stehen.
- Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wirkt sich
negativ auf die Nachfrage nach handwerklichen Dienstleistungen und
Produkten aus. Der Schwarzarbeit wird somit Auftrieb gegeben. Das Handwerk
erwartet wachstumshemmende Wirkungen durch die Mehrwertsteuererhöhung und
lehnt sie deshalb ab.
- Eine Reform der Unternehmensbesteuerung
muss in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Eine grundlegende
Reform des Steuerrechts mit flachen Tarifen, Rechtsformneutralität
zwischen Kapital- und Personengesellschaften sowie einer überschaubaren
Anzahl an Vorschriften ist dringender denn je geboten. Wir unterstützen
die diesbezüglichen Reforminitiativen.
- Die Reform der Erbschaftsteuer muss
sicherstellen, dass Betriebsvermögen nicht belastet werden. Im Falle der
Fortführung eines Unternehmens nach einem Eigentümerwechsel sollte die
Steuer über 10 Jahre degressiv abgeschmolzen werden. Die
Betriebsgrundstücke von Einzelunternehmen sind unabhängig vom
Nutzungsanteil in die Begünstigung einzubeziehen.
Sozialsysteme reformieren –
Faktor Arbeit entlasten!
Im Zuge der demographischen Veränderungen
kann der Faktor Arbeit nicht länger alleinige Basis für die sozialen
Sicherungssysteme bleiben. Die bisherigen Reformen haben das System nicht
stabilisiert. Trotz gegenteiliger Beteuerungen verharrt der
Gesamtsozialversicherungsbeitrag mit aktuell 42 % über der 40 %-Marke.
Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung bedürfen einer grundlegenden
Reform, die auf mehr Eigenverantwortung der Versicherten setzt.
- Versicherungsfremde Leistungen müssen aus
der Rentenversicherung ausgegliedert werden, um den Beitragsatz spürbar zu
senken.
- Die Krankenversicherungsbeiträge müssen
mittelfristig von der Lohnhöhe entkoppelt werden. Die Finanzierung dieses
Zweiges der Sozialversicherung ist zu reformieren. Krankengeld,
Zahnbehandlung und private Unfälle gehören auf den Prüfstand.
- Die Pflegeversicherung ist umzustellen auf
ein kapitalgedecktes System und in die individuelle Verantwortung des
Einzelnen zu geben.
- Die Reform der Berufsgenossenschaften ist
zügig umzusetzen.
- Die Mittel für Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik sollten für Beitragssenkungen in den Sozialabgaben
eingesetzt werden.
Arbeitsmarkt flexibilisieren
–
Aktive Arbeitsmarktpolitik nur im Notfall!
Das Arbeitsrecht bedarf einer raschen
Flexibilisierung. Jegliche staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt führen
nachweislich zu einer weiteren Verfestigung der Sockelarbeitslosigkeit und
sind zu unterlassen.
- Neue Beschäftigungschancen für
Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte setzen eine Öffnung des
Niedriglohnsektors voraus. Kombilohnmodelle oder ein Mindestlohn müssen
sorgfältig konzipiert und in ihrer Wirkung abgewogen werden.
- Sämtliche Instrumente der aktiven
Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
Strukturanpassungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs) sind auf den Prüfstand zu
stellen. Grundsätzlich darf keine Aktivität des zweiten Arbeitsmarktes
Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt entfalten. Instrumente, die sich als
ineffizient erwiesen haben, müssen aus dem Maßnahmekatalog gestrichen
werden.
- Das Kündigungsschutzgesetz und das
Teilzeit- und Befristungsgesetz sollten in Kleinbetrieben (weniger als 20
Mitarbeiter) keine Anwendung finden.
- Die umfangreichen
Arbeitsschutzbestimmungen sollten vereinfacht und zusammengefasst werden.
Entbürokratisierung
voranbringen –
EU-Gesetzgebung aktiv gestalten!
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen
von bürokratischen Pflichten entlastet werden. Auf die Ausgestaltung von
EU-Normen ist so Einfluss zu nehmen, dass sächsische (deutsche) Interessen
berücksichtigt werden.
- Alle neuen Gesetze sollten – wenn möglich
– mit einem Verfallsdatum versehen werden, um deren Notwendigkeit
und Praktikabilität zu überprüfen.
- Bei Gesetzgebungsverfahren sollte
eine Gesetzesfolgenabschätzung auf den Mittelstand installiert werden.
- Meisterabschlüsse sind bei der Umsetzung
der Berufsanerkennungsrichtlinie in nationales Recht aufzuwerten.
- Bei der zur Abstimmung stehenden
Richtlinie über die Portabilität von Zusatzrentenansprüchen ist
darauf zu achten, dass für KMU keine bürokratischen Mehrbelastungen
entstehen.
- Die Umsetzung der Anti-
Diskriminierungsrichtlinie in deutsches Recht muss ohne zusätzliche
Aspekte erfolgen.
Bildungswesen verbessern –
einheitliche Standards sichern!
Das gesamte Bildungssystem muss verbessert
werden, um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. Die
Ausbildungsreife der Schulabgänger muss dringend verbessert werden. Der
Praxisbezug der Schule ist zu erhöhen.
- Schulabgänger müssen über grundlegende
Kenntnisse sowie Schlüsselqualifikationen und Sozialkompetenz
verfügen.
- Die Berufsorientierung ist an die
Anforderungen der Praxis anzupassen. Das Band zwischen Schule und
Wirtschaft muss enger werden.
- Die duale Berufsausbildung hat sich
grundsätzlich bewährt. Die Stufenausbildung sollte gestärkt werden, um
einen besseren Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung für
leistungsschwächere Schüler zu ermöglichen.
- Die Föderalismusreform muss
gewährleisten, dass im Schulbereich Chancengleichheit für die
Schulabgänger besteht.
Faire
Wettbewerbsbedingungen für das Bauhandwerk schaffen – Zahlungsmoral
verbessern!
Eine Vielzahl von Baubetrieben kann seine
Forderungen nur zu spät oder gar nicht eintreiben. Öffentliche Leistungen
sollten vorrangig von Unternehmen vor Ort ausgeführt werden.
- Das Zahlungsverhalten vor allem von
privaten Auftraggebern gefährdet zunehmend die Existenz von
Handwerksbetrieben. Der Bundestag sollte sich schnellstmöglich positiv zu
dem Gesetzentwurf des Forderungssicherungsgesetzes des Bundesrates
positionieren.
- Die Fortentwicklung und Zusammenfassung
des deutschen Vergaberechts muss unter mittelstandpolitischen
Zielsetzungen erfolgen. Da die europäischen Regelungen zahlreiche
hinderliche Aspekte enthalten (vergabefremde Kriterien, bürokratische
Zusatzlasten) sind nur diejenigen Grundsätze in das deutsche Vergaberecht
zu übernehmen, die zwingend vorgeschrieben sind.
Dresden, 5. April 2006 |