Positionspapier
des sächsischen Handwerks
für die Landtagsabgeordneten des Freistaates Sachsen

anlässlich des
Parlamentarischen Abends
am 8. November 2005 in Dresden

Das Handwerk – stabile Säule der Wirtschaft in Sachsen

Seit 15 Jahren erweist sich das Handwerk als eine stabile Säule der Wirtschaft in Sachsen. Gab es zur Wende auf sächsischem Territorium lediglich 31.000 Handwerksbetriebe, so sind es heute wieder rund 55.000. Sachsen ist damit das Zentrum des Handwerks in den neuen Bundesländern. Allein ein Drittel aller Handwerksbetriebe der neuen Länder sind im Elbe-Freistaat ansässig. Mehr als 300.000 Menschen haben hier eine Beschäftigung. Damit hat fast jeder sechste Erwerbstätige im Freistaat einen Job im Handwerk. Nicht weniger beeindruckend ist die Bilanz in der Berufsbildung: Mehr als 150.000 junge Leute wurden bislang im sächsischen Handwerk für eine berufliche Laufbahn fit gemacht; mehr als 26.000 junge Handwerkerinnen und Handwerker erwarben seit 1990 den Meistertitel. Nicht zu übersehen ist allerdings, dass die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Handwerk seit Jahren zu wünschen übrig lassen. Um dies zu ändern und der seit Jahren schwachen Binnennachfrage endlich wieder Auftrieb zu geben, sind aus Sicht des Handwerks zunächst einmal die Politiker vor Ort gefordert, sowohl landespolitisch als auch – über den Bundesrat – bundespolitisch die entsprechenden Weichen stellen zu helfen.

Forderungen von landespolitischer Bedeutung

Struktur- und Investitionsförderung sichern!
Für die Förderperiode 2007-2013 der EU-Strukturfonds muss der gesamte Freistaat die höchste Förderpriorität genießen. Die Mittel sollten vor allem investiv eingesetzt werden. Die Wirtschaft sollte in den Entscheidungsprozess der Mittelverwendung einbezogen werden. Die Investitionszulage sollte auch über 2006 hinaus fortgeführt werden. Das Kernstück der Investitionsförderung, die einzelbetriebliche Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, ist auf hohem Niveau fortzuschreiben.

Mittelstandsförderung fortführen - Zielgenauigkeit erhöhen!
Mit Blick auf den europäischen Binnenmarkt bedarf es weiterhin Vermarktungshilfen, um Wettbewerbsnachteile von Handwerksunternehmen auszugleichen. Dazu gehören die Fortführung der Messeförderung sowie die bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung.

Infrastruktur ausbauen – Fläche nicht vernachlässigen!
Sachsen benötigt eine erstklassige Verkehrsinfrastruktur. Die geplanten Autobahnprojekte müssen zügig realisiert werden. Darüber hinaus muss das Staatsstraßennetz verdichtet werden. Ein Gesamtkonzept ist notwendig, welches ländliche Regionen besser mit den Ballungsräumen verknüpft und die grenzüberschreitenden Verkehrsanbindungen nach Polen und Tschechien optimiert.

Unternehmensfinanzierung sicherstellen!
Der Zugang zur Finanzierung ist für kleinere und mittlere Handwerksunternehmen eine Voraussetzung für das Fortbestehen, daher ist eine funktionierende Finanzierungslandschaft in Sachsen notwendig. Die sächsische Sparkassenlandschaft muss so gestaltet werden, dass leistungsfähige Institute mit dezentralen Entscheidungsstrukturen in den Regionen bestehen.
Um neue Arbeitsplätze im Handwerk zu schaffen, muss die Versorgung mit Förderdarlehen und Zuschüssen zur Wachstumsfinanzierung aufrecht erhalten werden. Die Instrumente der Sächsischen Aufbaubank sollten besser an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst werden. Stärker benötigt werden kleinteilige Kredite zu günstigen Konditionen. Des Weiteren muss das bewährte Bürgschaftssystem gestärkt werden.

Energiepreisspirale stoppen!
Die zuständigen Landesbehörden müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die Preissteigerungen für Energie und Gas zu begrenzen. Alle geplanten Preiserhöhungen der Versorgungsunternehmen müssen unter die Lupe genommen werden, um die Gewinnmaximierung zu Lasten der Wirtschaft und der Verbraucher zu verhindern.

Haushaltspolitik – Hohe Investitionsquote halten!
Die Finanzkraft der Kommunen muss gestärkt werden, um Infrastrukturausbauten voranzutreiben. Die Konsolidierung des Staatshaushaltes darf nicht über sinkende Zuweisungen an die Kommunen gehen. Eine hohe Investitionsquote im Landeshaushalt ist weiterhin notwendig. Die Mittel aus dem Solidarpakt sind uneingeschränkt für Investitionen zu verwenden.

Privatisierungspotenzial nutzen!
Die Sächsische Gemeindeordnung sollte um eine echte Subsidiaritätsklausel erweitert werden, um die wettbewerbswidrige Betätigung der öffentlichen Hand zu Lasten von Handwerk und Mittelstand einzuschränken. Kommunen sollten wirtschaftliche Unternehmen nur dann unterhalten, wenn der Zweck nicht durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.

Vergaberecht konsequent anwenden!
Das Sächsische Vergabegesetz bildet eine gute Grundlage für die öffentliche Auftragsvergabe. Die Grundsätze des Gesetzes sind strikt anzuwenden, auch bei Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Hand. Die Leitlinien des sächsischen Vergaberechts müssen bei der Umsetzung von EU-Vorgaben Einfluss finden.

Schulische Bildung auf ein höheres Niveau heben!
Die Ausbildungsreife von Schulabgängern muss verbessert werden – durch ein anzustrebendes höheres Niveau bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten in den allgemeinbildenden Fächern. Ergänzt werden müssen diese durch Schlüsselqualifikationen und Sozialkompetenz.

Die Berufsorientierung muss zügig an die Anforderungen der Praxis angepasst werden. Es sind flächendeckende Pilotprojekte zu starten, um bei der Vermittlung von wirtschaftlichen Zusammenhängen in der Schule mehr Praxisbezug zu erreichen. Das Band zwischen Schule und Wirtschaft muss enger werden.

Berufsbildung: Bewährtes fortführen – Neues wagen!
Das duale System in der Berufsausbildung hat sich bewährt und sollte gestärkt werden. Kapazitäten zwischen Bildungseinrichtungen der Wirtschaft und Berufsschulen müssen besser abgestimmt werden, Kooperationen sind zu initiieren.

Das Sächsische Hochschulgesetz sollte nach dem Vorbild anderer Bundesländer so geändert werden, dass Absolventen von Meisterkursen der Zugang zu einem Hochschulstudium frei steht. Außerdem sollten bereits erworbene Qualifikationen der beruflichen Bildung im Rahmen des Hochschulstudiums anerkannt werden.

Bürokratieabbau: Folgenabschätzung - Gesetze befristen!

Neue Rechtsvorschriften müssen mit einem Verfallsdatum versehen werden, um einem Wildwuchs von Vorschriften von vornherein Einhalt zu gebieten. Eine Folgenabschätzung ist praktikabel, um die Auswirkungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen auf die Wirtschaft vor deren In-Kraft-Treten abzuschätzen.

 

Forderungen von bundespolitischer Bedeutung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senken!
S
ämtliche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ABM, SAM, Ein-Euro-Jobs) sind auf den Prüfstand zu stellen. Grundsätzlich darf keine Aktivität des zweiten Arbeitsmarktes Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt entfalten. Instrumente, die sich als ineffizient erwiesen haben, müssen aus dem Maßnahmekatalog gestrichen werden. Die dadurch frei gesetzten Mittel müssen zu Beitragssenkungen führen.

Arbeitsmarkt flexibilisieren!
Der geltende Kündigungsschutz verhindert die Entstehung neuer Beschäftigungsverhältnisse. Kleinbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten sollten von der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes befreit werden.

Steuerpolitik – Weichen auf Wachstum stellen!
Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wirkt sich negativ auf die Nachfrage nach handwerklichen Dienstleistungen und Produkten aus. Der Schwarzarbeit wird somit Auftrieb gegeben. Das Handwerk erwartet wachstumshemmende Wirkungen, wenn die Mehrwertsteuererhöhung kommt. Die Umsatzgrenze zur Anwendung der Ist-Versteuerung sollte auf eine Million Euro angehoben werden.

Dem deutschen Steuerrecht mangelt es an Transparenz. Eine grundlegende Reform des Steuerrechts mit flachen Tarifen, Rechtsformneutralität zwischen Kapital- und Personengesellschaften sowie einer überschaubaren Anzahl an Vorschriften ist dringender denn je geboten. Wir unterstützen alle diesbezüglichen Reforminitiativen.

Um die Eigenkapitaldecke im Mittelstand zu stärken, muss die Steuergesetzgebung neue Wege gehen. Einbehaltene Gewinne sollten ermäßigt besteuert werden.

Die geplante Reform der Erbschaftsteuer muss sicherstellen, dass Betriebsvermögen nicht belastet werden. Im Falle der Fortführung eines Unternehmens nach einem Eigentümerwechsel sollte die Steuer degressiv abgeschmolzen werden.

Um Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen und Auftragspotenziale für das Handwerk zu erschließen, sollte sich der Freistaat für die Ausweitung der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen auf das Bauhandwerk stark machen.

Sozialsysteme reformieren – Lohnnebenkosten senken!
Im Zuge der demographischen Veränderungen kann der Faktor Arbeit nicht länger alleinige Basis für die sozialen Sicherungssysteme bleiben. Die bisherigen Reformen haben das System nicht stabilisiert. Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung bedürfen einer grundlegenden Reform, die auf mehr Eigenverantwortung der Versicherten setzt. Auf der Ebene der Leistungserbringer ist eine klare Angrenzung zwischen Medizinern und Gesundheitshandwerkern notwendig.

Zahlungsverhalten endlich verbessern!
Das schlechte Zahlungsverhalten vor allem von privaten Auftraggebern gefährdet zunehmend die Existenz von Handwerksbetrieben. Der Freistaat Sachsen ist aufgerufen, sich auf Bundesebene mit größerem Nachdruck für praktikable gesetzliche Lösungen einzusetzen.

Dresden, 8. November 2005