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Positionspapier
des sächsischen Handwerks
für die Landtagsabgeordneten des Freistaates Sachsen
anlässlich des
Parlamentarischen Abends
am 8. November 2005 in Dresden
Das Handwerk – stabile Säule der Wirtschaft in Sachsen
Seit 15 Jahren erweist sich das Handwerk als eine stabile Säule der
Wirtschaft in Sachsen. Gab es zur Wende auf sächsischem Territorium
lediglich 31.000 Handwerksbetriebe, so sind es heute wieder rund 55.000.
Sachsen ist damit das Zentrum des Handwerks in den neuen Bundesländern.
Allein ein Drittel aller Handwerksbetriebe der neuen Länder sind im
Elbe-Freistaat ansässig. Mehr als 300.000 Menschen haben hier eine
Beschäftigung. Damit hat fast jeder sechste Erwerbstätige im Freistaat einen
Job im Handwerk. Nicht weniger beeindruckend ist die Bilanz in der
Berufsbildung: Mehr als 150.000 junge Leute wurden bislang im sächsischen
Handwerk für eine berufliche Laufbahn fit gemacht; mehr als 26.000 junge
Handwerkerinnen und Handwerker erwarben seit 1990 den Meistertitel. Nicht zu
übersehen ist allerdings, dass die politischen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für das Handwerk seit Jahren zu wünschen übrig lassen. Um
dies zu ändern und der seit Jahren schwachen Binnennachfrage endlich wieder
Auftrieb zu geben, sind aus Sicht des Handwerks zunächst einmal die
Politiker vor Ort gefordert, sowohl landespolitisch als auch – über den
Bundesrat – bundespolitisch die entsprechenden Weichen stellen zu helfen.
Forderungen von landespolitischer Bedeutung
Struktur- und Investitionsförderung sichern!
Für die Förderperiode 2007-2013 der
EU-Strukturfonds muss der gesamte
Freistaat die höchste Förderpriorität genießen. Die Mittel sollten vor allem
investiv eingesetzt werden. Die Wirtschaft sollte in den
Entscheidungsprozess der Mittelverwendung einbezogen werden. Die
Investitionszulage sollte auch über 2006 hinaus fortgeführt werden. Das
Kernstück der Investitionsförderung, die einzelbetriebliche Förderung im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, ist auf hohem Niveau fortzuschreiben.
Mittelstandsförderung fortführen - Zielgenauigkeit erhöhen!
Mit Blick auf den europäischen Binnenmarkt bedarf es weiterhin
Vermarktungshilfen, um Wettbewerbsnachteile von Handwerksunternehmen
auszugleichen. Dazu gehören die Fortführung der Messeförderung sowie die
bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung.
Infrastruktur ausbauen – Fläche nicht vernachlässigen!
Sachsen benötigt eine erstklassige Verkehrsinfrastruktur. Die geplanten
Autobahnprojekte müssen zügig realisiert werden. Darüber hinaus muss das
Staatsstraßennetz verdichtet werden. Ein Gesamtkonzept ist notwendig,
welches ländliche Regionen besser mit den Ballungsräumen verknüpft und die
grenzüberschreitenden Verkehrsanbindungen nach Polen und Tschechien
optimiert.
Unternehmensfinanzierung sicherstellen!
Der Zugang zur Finanzierung ist für kleinere und mittlere
Handwerksunternehmen eine Voraussetzung für das Fortbestehen, daher ist eine
funktionierende Finanzierungslandschaft in Sachsen notwendig. Die sächsische
Sparkassenlandschaft muss so gestaltet werden, dass leistungsfähige
Institute mit dezentralen Entscheidungsstrukturen in den Regionen bestehen.
Um neue Arbeitsplätze im Handwerk zu schaffen, muss die Versorgung mit
Förderdarlehen und Zuschüssen zur Wachstumsfinanzierung aufrecht erhalten
werden. Die Instrumente der Sächsischen Aufbaubank sollten besser an die
Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst werden. Stärker benötigt werden
kleinteilige Kredite zu günstigen Konditionen. Des Weiteren muss das
bewährte Bürgschaftssystem gestärkt werden.
Energiepreisspirale stoppen!
Die zuständigen Landesbehörden müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die
Preissteigerungen für Energie und Gas zu begrenzen. Alle geplanten
Preiserhöhungen der Versorgungsunternehmen müssen unter die Lupe genommen
werden, um die Gewinnmaximierung zu Lasten der Wirtschaft und der
Verbraucher zu verhindern.
Haushaltspolitik – Hohe Investitionsquote halten!
Die Finanzkraft der Kommunen
muss gestärkt werden, um
Infrastrukturausbauten voranzutreiben. Die Konsolidierung des
Staatshaushaltes darf nicht über sinkende Zuweisungen an die Kommunen gehen.
Eine hohe Investitionsquote im Landeshaushalt ist weiterhin notwendig. Die
Mittel aus dem Solidarpakt sind uneingeschränkt für Investitionen zu
verwenden.
Privatisierungspotenzial nutzen!
Die Sächsische Gemeindeordnung sollte um eine echte Subsidiaritätsklausel
erweitert werden, um die wettbewerbswidrige Betätigung der öffentlichen Hand
zu Lasten von Handwerk und Mittelstand einzuschränken. Kommunen sollten
wirtschaftliche Unternehmen nur dann unterhalten, wenn der Zweck nicht durch
einen privaten Dritten erfüllt werden kann.
Vergaberecht konsequent anwenden!
Das Sächsische Vergabegesetz bildet eine gute Grundlage für die
öffentliche Auftragsvergabe. Die Grundsätze des Gesetzes sind strikt
anzuwenden, auch bei Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Hand. Die
Leitlinien des sächsischen Vergaberechts müssen bei der Umsetzung von
EU-Vorgaben Einfluss finden.
Schulische Bildung auf ein höheres Niveau heben!
Die Ausbildungsreife von Schulabgängern muss verbessert werden – durch
ein anzustrebendes höheres Niveau bei der Vermittlung grundlegender
Kenntnisse und Fertigkeiten in den allgemeinbildenden Fächern. Ergänzt
werden müssen diese durch Schlüsselqualifikationen und Sozialkompetenz.
Die Berufsorientierung muss zügig an die Anforderungen der Praxis
angepasst werden. Es sind flächendeckende Pilotprojekte zu starten, um bei
der Vermittlung von wirtschaftlichen Zusammenhängen in der Schule mehr
Praxisbezug zu erreichen. Das Band zwischen Schule und Wirtschaft muss enger
werden.
Berufsbildung: Bewährtes fortführen – Neues wagen!
Das duale System in der Berufsausbildung hat sich bewährt und sollte
gestärkt werden. Kapazitäten zwischen Bildungseinrichtungen der Wirtschaft
und Berufsschulen müssen besser abgestimmt werden, Kooperationen
sind zu
initiieren.
Das Sächsische Hochschulgesetz sollte nach dem Vorbild anderer
Bundesländer so geändert werden, dass Absolventen von Meisterkursen der
Zugang zu einem Hochschulstudium frei steht. Außerdem sollten bereits
erworbene Qualifikationen der beruflichen Bildung im Rahmen des
Hochschulstudiums anerkannt werden.
Bürokratieabbau: Folgenabschätzung - Gesetze befristen!
Neue Rechtsvorschriften müssen mit einem Verfallsdatum
versehen werden,
um einem Wildwuchs von Vorschriften von vornherein Einhalt zu gebieten. Eine
Folgenabschätzung ist praktikabel, um die Auswirkungen von Gesetzen und
Rechtsverordnungen auf die Wirtschaft vor deren In-Kraft-Treten
abzuschätzen.
Forderungen von bundespolitischer Bedeutung
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senken!
Sämtliche Instrumente der aktiven
Arbeitsmarktpolitik (ABM, SAM, Ein-Euro-Jobs) sind auf den Prüfstand zu
stellen. Grundsätzlich darf keine Aktivität des zweiten Arbeitsmarktes
Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt entfalten. Instrumente, die sich als
ineffizient erwiesen haben, müssen aus dem Maßnahmekatalog gestrichen
werden. Die dadurch frei gesetzten Mittel müssen zu Beitragssenkungen
führen.
Arbeitsmarkt flexibilisieren!
Der geltende Kündigungsschutz verhindert die Entstehung neuer
Beschäftigungsverhältnisse. Kleinbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten
sollten von der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes befreit werden.
Steuerpolitik – Weichen auf Wachstum stellen!
Eine Erhöhung der Umsatzsteuer
wirkt sich negativ auf die Nachfrage nach
handwerklichen Dienstleistungen und Produkten aus. Der Schwarzarbeit wird
somit Auftrieb gegeben. Das Handwerk erwartet wachstumshemmende Wirkungen,
wenn die Mehrwertsteuererhöhung kommt. Die Umsatzgrenze zur Anwendung der
Ist-Versteuerung sollte auf eine Million Euro angehoben werden.
Dem deutschen Steuerrecht mangelt es an Transparenz. Eine grundlegende
Reform des Steuerrechts mit flachen Tarifen, Rechtsformneutralität zwischen
Kapital- und Personengesellschaften sowie einer überschaubaren Anzahl an
Vorschriften ist dringender denn je geboten. Wir unterstützen alle
diesbezüglichen Reforminitiativen.
Um die Eigenkapitaldecke im Mittelstand zu stärken, muss die
Steuergesetzgebung neue Wege gehen. Einbehaltene Gewinne sollten ermäßigt
besteuert werden.
Die geplante Reform der Erbschaftsteuer muss sicherstellen, dass
Betriebsvermögen nicht belastet werden. Im Falle der Fortführung eines
Unternehmens nach einem Eigentümerwechsel sollte die Steuer degressiv
abgeschmolzen werden.
Um Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen und Auftragspotenziale für das
Handwerk zu erschließen, sollte sich der Freistaat für die Ausweitung der
Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen auf das Bauhandwerk stark
machen.
Sozialsysteme reformieren – Lohnnebenkosten senken!
Im Zuge der demographischen Veränderungen kann der Faktor Arbeit nicht
länger alleinige Basis für die sozialen Sicherungssysteme bleiben. Die
bisherigen Reformen haben das System nicht stabilisiert. Gesundheits-,
Renten- und Pflegeversicherung bedürfen einer grundlegenden Reform, die auf
mehr Eigenverantwortung der Versicherten setzt. Auf der Ebene der
Leistungserbringer ist eine klare Angrenzung zwischen Medizinern und
Gesundheitshandwerkern notwendig.
Zahlungsverhalten endlich verbessern!
Das schlechte Zahlungsverhalten vor allem von privaten Auftraggebern
gefährdet zunehmend die Existenz von Handwerksbetrieben. Der Freistaat
Sachsen ist aufgerufen, sich auf Bundesebene mit größerem Nachdruck für
praktikable gesetzliche Lösungen einzusetzen.
Dresden, 8. November
2005 |