Wahlprüfsteine des sächsischen Handwerks
zur Landtagswahl 2004

anlässlich des 5. Parlamentarischen Abends
am 16. März 2004

Das sächsische Handwerk - ein wichtiger Wirtschaftsfaktor

Am 19. September wird in Sachsen über die Zusammensetzung des Landtages entschieden. Der Sächsische Handwerkstag nimmt diese Wahl zum Anlass, die Forderungen des Handwerks an die Politik im Freistaat zu formulieren. In Sachsen sind 51.000 Handwerksbetriebe tätig. Damit beschäftigt der Wirtschaftszweig ca. 350.000 Menschen, also fast ein Fünftel aller sächsischen Erwerbstätigen. Gegenwärtig befindet sich der Wirtschaftszweig in einer kritischen Lage. Daher bedarf es eines Kurswechsels, einer Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen. Das Handwerk benötigt mehr Investitionen der öffentlichen Hand und Aufträge der Bürger, dann wird es auch wieder verstärkt seine Rolle als „Ausbilder der Nation“ und bedeutender Arbeitgeber wahrnehmen können. Auf dem Gebiet der Ausbildung leistet das Handwerk einen ganz wichtigen Beitrag, um jungen Menschen eine Perspektive in ihrer sächsischen Heimat zu geben. So erhalten derzeit 30.000 junge Menschen eine zukunftsfähige Ausbildung im Handwerk. Um die Leistungsfähigkeit des Handwerks im Freistaat weiter zu erhalten, bedarf es dringender Reformen in der Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Unsere Forderungen an die Landespolitik, die im Bundesrat auch Mitwirkungsrechte hat, sind:

Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die Finanzkraft der Kommunen muss gestärkt werden, um Infrastrukturausbauten voranzutreiben und Auftragspotenziale für den Mittelstand zu sichern. Die Konsolidierung des Staatshaushaltes darf nicht über sinkende Zuweisungen zu Lasten der Kommunen gehen. Eine hohe Investitionsquote im Landeshaushalt ist auch weiterhin notwendig.

Die Sächsische Gemeindeordnung sollte um eine echte Subsidiaritätsklausel erweitert werden. So kann die wettbewerbswidrige wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand eingeschränkt werden. Dies gilt auch für die handwerklichen Tätigkeiten in Justizvollzugsanstalten. Das Privatisierungspotenzial von Land und Kommunen muss genutzt werden.

Das geltende Vergabegesetz im Freistaat Sachsen bildet ein sehr gute Grundlage für die Vergabe von Aufträgen im Sinne der Staatsregierung und der sächsischen Wirtschaft. Die Grundsätze des Gesetzes müssen angewandt werden, das betrifft auch Beteiligungen der öffentlichen Hand. Die Umsetzung der EU-Vorgaben zum Vergaberecht muss sich an den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) orientieren.

Das deutsche Einkommensteuerrecht stellt sich in einem desolaten Zustand dar. Kein Bürger oder Unternehmer vermag den Dschungel der Vorschriften zu durchblicken. Eine grundlegende Reform der Steuerrechts mit flachen Tarifen und einer überschaubaren Anzahl an Vorschriften steht mehr denn je auf der Tagesordnung. Entsprechende Reforminitiativen sind zu unterstützen.

Die Reform der Erbschaftsteuer muss sicherstellen, dass Betriebsvermögen von KMU nicht belastet werden. Bei Weiterführung der Unternehmenstätigkeit sollte die Steuer degressiv abgeschmolzen werden. Das Vermögensteuergesetz sollte abgeschafft werden, da die ständigen Drohungen einer Wiederauflage Investitionen verhindern.

Um Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen und diese Auftragspotenziale für das Handwerk zu generieren, sollte die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen das Ziel sein.

Für die Ende des Jahres 2004 auslaufende Ist-Besteuerungsgrenze (Umsatzsteuer) in den neuen Bundesländern muss dringend eine Anschlussregelung gefunden werden, die verhindert, dass KMU mit einem Jahresumsatz unter 500.000 EUR in die Sollversteuerung rutschen.

Um die Eigenkapitaldecke im Mittelstand zu stärken, muss die Steuergesetzgebung neue Wege gehen. Ein fiktiver Zinsabschlag auf das Eigenkapital kann die Innenfinanzierung in den Unternehmen unterstützen. Einbehaltene Gewinne sollten in KMU ermäßigt besteuert werden.

Die bedarfsgerechte Versorgung mit Fremdkapital ist für eine Vielzahl von KMU die entscheidende Voraussetzung für deren Fortbestehen. Die Instrumente der Landesförderbank sollten an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst werden. Kleinteilige Kredite zu günstigen Konditionen werden benötigt.

Aufgrund des Rückzugs der Privatbanken verbleiben die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken vor Ort oftmals als einzige Ansprechpartner in Finanzierungsfragen. Die sächsische Sparkassenlandschaft muss neu geordnet werden, das Ziel müssen leistungsfähige Institute mit dezentralen Entscheidungsstrukturen für einen Wirtschaftsraum sein.

Mit Blick auf die Chancen des sich erweiternden europäischen Binnenmarktes bedarf es weiterer Vermarktungshilfen, um die Chancengleichheit der Handwerksunternehmen zu sichern. Dazu zählen insbesondere die Fortführung der Messeförderung für Auslandsauftritte, für Schlüsselmessen im Inland sowie die bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung.

Das schlechte Zahlungsverhalten stellt eine Existenzgefährdung für Handwerksbetriebe dar. Der Freistaat Sachsen muss sich weiter dafür einsetzen, dass praktikable gesetzliche Lösungen geschaffen werden.

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Der Faktor Arbeit darf nicht die alleinige Basis für die Systeme der sozialen Sicherung bleiben. Die eingeleiteten Reformen der Systeme werden das Problem nicht lösen. Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung bedürfen einer grundlegenden Reform, die auf mehr Eigenverantwortung der Versicherten setzt. Auf der Ebene der Leistungserbringer ist eine klare Abgrenzung zwischen Medizinern und Gesundheitshandwerkern notwendig.

Der Kündigungsschutz verhindert die Entstehung von neuen Beschäftigungsverhältnissen. Kleinbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten müssen von der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ausgenommen werden.

Bildungspolitik

Die Ausbildungsplatzabgabe ist ein kontraproduktives Instrument, um Ausbildungsplätze zu schaffen. Eine solche Abgabe führt zu einem Mehr an Bürokratie und einer Schwächung des dualen Systems. Das Handwerk erwartet, dass der Freistaat Sachsen im Bundesrat den Plänen der Bundesregierung entgegentritt.

Die Ausbildungsreife der Schulabgänger muss verbessert werden. Bundeseinheitliche Maßstäbe, die sicherstellen, dass die Abgänger vergleichbare Abschlüsse aufweisen, sollten nicht blockiert werden. Das Handwerk benötigt auch in Zukunft qualifizierten Nachwuchs, die Betriebe können jedoch nicht länger der „Reparaturbetrieb“ für eine mangelhafte Bildungspolitik sein.

Das duale System hat sich bewährt und sollte gestärkt werden. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein fester Bestandteil des bewährten Ausbildungssystems und muss Priorität genießen. Maßnahmen der Berufsorientierung sind verstärkt durchzuführen.

Die Qualifizierung nimmt auch für Berufstätige einen immer höheren Stellenwert ein. Die finanzielle Förderung von berufsbegleitenden Fortbildungen bzw. Vollzeitmaßnahmen ist auch weiterhin notwendig. Absolventen von Meisterkursen sollte der ungehinderte Zugang zu Hochschulen ermöglicht werden.

Infrastruktur

Sachsen als Transitland der erweiterten Europäischen Union benötigt eine erstklassige Infrastruktur. Die sächsischen Autobahnprojekte müssen zügig realisiert werden. Der Fokus muss auf den grenzüberschreitenden Projekten liegen. Das regionale Straßennetz muss grenzüberschreitend fortgeführt werden.

Das Staatsstraßennetz muss als zweite Säule neben den Bundesautobahnen verbessert werden. Ländliche Regionen müssen besser an die Ballungsräume angebunden werden. Auch die in der Diskussion befindliche A 16 von Westsachsen in Richtung Polen muss realisiert werden.