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Wahlprüfsteine des sächsischen
Handwerks
zur Landtagswahl 2004
anlässlich des 5. Parlamentarischen Abends
am 16. März 2004
Das sächsische Handwerk - ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor
Am 19. September wird in Sachsen über die
Zusammensetzung des Landtages entschieden. Der Sächsische Handwerkstag nimmt
diese Wahl zum Anlass, die Forderungen des Handwerks an die Politik im
Freistaat zu formulieren. In Sachsen sind 51.000 Handwerksbetriebe tätig.
Damit beschäftigt der Wirtschaftszweig ca. 350.000 Menschen, also fast ein
Fünftel aller sächsischen Erwerbstätigen. Gegenwärtig befindet sich der
Wirtschaftszweig in einer kritischen Lage. Daher bedarf es eines
Kurswechsels, einer Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen. Das
Handwerk benötigt mehr Investitionen der öffentlichen Hand und Aufträge der
Bürger, dann wird es auch wieder verstärkt seine Rolle als „Ausbilder der
Nation“ und bedeutender Arbeitgeber wahrnehmen können. Auf dem Gebiet der
Ausbildung leistet das Handwerk einen ganz wichtigen Beitrag, um jungen
Menschen eine Perspektive in ihrer sächsischen Heimat zu geben. So erhalten
derzeit 30.000 junge Menschen eine zukunftsfähige Ausbildung im Handwerk. Um
die Leistungsfähigkeit des Handwerks im Freistaat weiter zu erhalten, bedarf
es dringender Reformen in der Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Unsere Forderungen an die Landespolitik, die im Bundesrat auch
Mitwirkungsrechte hat, sind:
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Die Finanzkraft der Kommunen
muss gestärkt werden, um Infrastrukturausbauten voranzutreiben und
Auftragspotenziale für den Mittelstand zu sichern. Die Konsolidierung
des Staatshaushaltes darf nicht über sinkende Zuweisungen zu Lasten der
Kommunen gehen. Eine hohe Investitionsquote im Landeshaushalt ist
auch weiterhin notwendig.
Die Sächsische Gemeindeordnung sollte um eine
echte Subsidiaritätsklausel erweitert werden. So kann die
wettbewerbswidrige wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
eingeschränkt werden. Dies gilt auch für die handwerklichen Tätigkeiten in
Justizvollzugsanstalten. Das Privatisierungspotenzial von Land und
Kommunen muss genutzt werden.
Das geltende Vergabegesetz im
Freistaat Sachsen bildet ein sehr gute Grundlage für die Vergabe von
Aufträgen im Sinne der Staatsregierung und der sächsischen Wirtschaft. Die
Grundsätze des Gesetzes müssen angewandt werden, das betrifft
auch Beteiligungen der öffentlichen Hand. Die Umsetzung der EU-Vorgaben
zum Vergaberecht muss sich an den Bedürfnissen von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) orientieren.
Das deutsche Einkommensteuerrecht
stellt sich in einem desolaten Zustand dar. Kein Bürger oder
Unternehmer vermag den Dschungel der Vorschriften zu durchblicken. Eine
grundlegende Reform der Steuerrechts mit flachen Tarifen und einer
überschaubaren Anzahl an Vorschriften steht mehr denn je auf der
Tagesordnung. Entsprechende Reforminitiativen sind zu unterstützen.
Die Reform der Erbschaftsteuer muss
sicherstellen, dass Betriebsvermögen von KMU nicht belastet werden.
Bei Weiterführung der Unternehmenstätigkeit sollte die Steuer degressiv
abgeschmolzen werden. Das Vermögensteuergesetz sollte abgeschafft
werden, da die ständigen Drohungen einer Wiederauflage Investitionen
verhindern.
Um Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen
und diese Auftragspotenziale für das Handwerk zu generieren, sollte die
Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive
Dienstleistungen das Ziel sein.
Für die Ende des Jahres 2004 auslaufende
Ist-Besteuerungsgrenze (Umsatzsteuer) in den neuen Bundesländern muss
dringend eine Anschlussregelung gefunden werden, die verhindert, dass
KMU mit einem Jahresumsatz unter 500.000 EUR in die Sollversteuerung
rutschen.
Um die Eigenkapitaldecke im
Mittelstand zu stärken, muss die Steuergesetzgebung neue Wege gehen. Ein
fiktiver Zinsabschlag auf das Eigenkapital kann die Innenfinanzierung
in den Unternehmen unterstützen. Einbehaltene Gewinne sollten in KMU
ermäßigt besteuert werden.
Die bedarfsgerechte Versorgung mit
Fremdkapital ist für eine Vielzahl von KMU die entscheidende
Voraussetzung für deren Fortbestehen. Die Instrumente der Landesförderbank
sollten an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst werden. Kleinteilige
Kredite zu günstigen Konditionen werden benötigt.
Aufgrund des Rückzugs der Privatbanken
verbleiben die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken vor Ort
oftmals als einzige Ansprechpartner in Finanzierungsfragen. Die sächsische
Sparkassenlandschaft muss neu geordnet werden, das Ziel müssen
leistungsfähige Institute mit dezentralen Entscheidungsstrukturen
für einen Wirtschaftsraum sein.
Mit Blick auf die Chancen des sich
erweiternden europäischen Binnenmarktes bedarf es weiterer
Vermarktungshilfen, um die Chancengleichheit der Handwerksunternehmen zu
sichern. Dazu zählen insbesondere die Fortführung der Messeförderung
für Auslandsauftritte, für Schlüsselmessen im Inland sowie die bewährten
Instrumente der Außenwirtschaftsförderung.
Das schlechte Zahlungsverhalten stellt
eine Existenzgefährdung für Handwerksbetriebe dar. Der Freistaat
Sachsen muss sich weiter dafür einsetzen, dass praktikable
gesetzliche Lösungen geschaffen werden.
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Der Faktor Arbeit darf nicht die
alleinige Basis für die Systeme der sozialen Sicherung
bleiben. Die eingeleiteten Reformen der Systeme werden das Problem nicht
lösen. Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung bedürfen einer
grundlegenden Reform, die auf mehr Eigenverantwortung der
Versicherten setzt. Auf der Ebene der Leistungserbringer ist eine klare
Abgrenzung zwischen Medizinern und Gesundheitshandwerkern
notwendig.
Der Kündigungsschutz verhindert die
Entstehung von neuen Beschäftigungsverhältnissen. Kleinbetriebe mit
weniger als 20 Beschäftigten müssen von der Anwendung des
Kündigungsschutzgesetzes ausgenommen werden.
Bildungspolitik
Die Ausbildungsplatzabgabe ist ein
kontraproduktives Instrument, um Ausbildungsplätze zu schaffen. Eine
solche Abgabe führt zu einem Mehr an Bürokratie und einer Schwächung des
dualen Systems. Das Handwerk erwartet, dass der Freistaat Sachsen im
Bundesrat den Plänen der Bundesregierung entgegentritt.
Die Ausbildungsreife der
Schulabgänger muss verbessert werden. Bundeseinheitliche Maßstäbe, die
sicherstellen, dass die Abgänger vergleichbare Abschlüsse aufweisen, sollten
nicht blockiert werden. Das Handwerk benötigt auch in Zukunft qualifizierten
Nachwuchs, die Betriebe können jedoch nicht länger der „Reparaturbetrieb“
für eine mangelhafte Bildungspolitik sein.
Das duale System hat sich bewährt und
sollte gestärkt werden. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein
fester Bestandteil des bewährten Ausbildungssystems und muss Priorität
genießen. Maßnahmen der Berufsorientierung sind verstärkt
durchzuführen.
Die Qualifizierung nimmt auch für
Berufstätige einen immer höheren Stellenwert ein. Die finanzielle
Förderung von berufsbegleitenden Fortbildungen bzw. Vollzeitmaßnahmen
ist auch weiterhin notwendig. Absolventen von Meisterkursen
sollte der ungehinderte Zugang zu Hochschulen ermöglicht
werden.
Infrastruktur
Sachsen als Transitland der
erweiterten Europäischen Union benötigt eine erstklassige Infrastruktur.
Die sächsischen Autobahnprojekte müssen zügig realisiert werden. Der
Fokus muss auf den grenzüberschreitenden Projekten liegen. Das
regionale Straßennetz muss grenzüberschreitend fortgeführt
werden.
Das Staatsstraßennetz muss als zweite
Säule neben den Bundesautobahnen verbessert werden. Ländliche Regionen
müssen besser an die Ballungsräume angebunden werden. Auch die in
der Diskussion befindliche A 16 von Westsachsen in Richtung Polen
muss realisiert werden.
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