| Presseinformation Dresden/Bonn, 22. April 1999
Handwerklicher Meisterbrief in Deutschland darf nicht
verwässert werden!
Arbeitsgespräch des Vorstandes des Sächsischen Handwerkstages mit
Sachsens Bundestagsabgeordneten in Bonn
Angesichts politischer Bestrebungen, die Bestimmungen zum
Erwerb des "Großen Befähigungsnachweises" (Meisterbrief) wesentlich zu
lockern, hat der Sächsische Handwerkstag vor einer ernsthaften Schwächung des
handwerklichen Mittelstandes in Deutschland gewarnt. Der Meisterbrief als ein nachweislich
erfolgreiches Instrument der Wirtschaftspolitik müsse "in seiner bisherigen Form
uneingeschränkt erhalten" bleiben, forderte Handwerkstag-Präsident Wolfgang Rühlig
am Donnerstag abend vor sächsischen Bundestagsabgeordneten in Bonn.
Rühlig betonte, daß der Meisterbrief maßgeblich zum Aufbau
sicherer Existenzen im Handwerk beigetragen habe. Dies belege vor allem die Entwicklung
des ostdeutschen Handwerks seit 1990. So erhöhte sich die Zahl der Handwerksbetriebe seit
der deutsch-deutschen Wiedervereinigung allein in Sachsen um rund 13.000 auf derzeit
annähernd 43.000. - Einschließlich der handwerksähnlichen Gewerbe gibt es im Freistaat
heute mehr als 51.000 Unternehmen im Handwerk. Parallel dazu stieg die Zahl der
Beschäftigten pro Handwerksunternehmen von durchschnittlich drei (im Jahr 1990) auf
mittlerweile zehn im Jahr 1998.
Darüber hinaus, so der Präsident, motiviere die
"einzigartige institutionalisierte Qualifizierung zum Unternehmer" mit dem
Ergebnis Meisterbrief in besonderer Weise zur Selbständigkeit. So habe Deutschlands
Handwerk im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren mit etwa 50 % von jährlich rund
40.000 Meisterabsolventen eine überdurchschnittliche Selbständigenquote. In Sachsen
erwarben seit 1992 jedes Jahr im Durchschnitt 2.225 junge Handwerkerinnen und Handwerker
den Meisterbrief. Volkswirtschaftlich bedeutsam ist Rühlig zufolge nicht minder, daß die
Insolvenzquote im Handwerk nur halb so hoch wie in anderen Wirtschaftsbereichen ist.
Hintergrund der Diskussion sind zunehmende Bestrebungen aus
den Reihen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, das
wirtschaftspolitisch bewährte Meisterprinzip als Voraussetzung zur Führung eines
vollhandwerklichen Gewerbes in Frage zu stellen. Laut Koalitionsvertrag ist es Ziel der
rot-grünen Bundesregierung, das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks
(Handwerksordnung)" so zu ändern, daß der Meisterbrief künftig auch "nach der
Existenzgründung berufsbegleitend" erworben werden kann.
Aus Sicht des Handwerks erübrigt sich eine solche Regelung
schon deshalb, weil die Handwerksordnung seit langem befristete Ausnahmebewilligungen
vorsieht, z.B. um Betriebsübernahmen durch Gesellen, Meisterfrauen oder Existenzgründer
aus der Arbeitslosigkeit heraus zu ermöglichen.
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
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Frank Wetzel,
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