PresseinformationDresden, 22. Februar 1999
Sächsische Gesetzesinitiative für bessere Zahlungsmoral rasch
umsetzen!
Sächsischer Handwerkstag: Forderungsverluste in Baubranche beängstigend
angewachsen
Der Sächsische Handwerkstag appelliert an alle politischen Kräfte in
Deutschland, sich mit Nachdruck für eine rasche Umsetzung der sächsischen
Gesetzesinitiative stark zu machen, die auf eine spürbare Anhebung der Zahlungsmoral im
Geschäftsalltag zielt. "Nachdem Sachsen auf diesem Gebiet bundesweit eine auch
öffentlich viel beachtete Vorreiterrolle übernommen hat, ist nunmehr die Politik in Bonn
am Zuge", sagte der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Wolfgang Rühlig, am
Montag vor Journalisten in Dresden. Der von großer Sachkompetenz getragene Gesetzentwurf,
der im wesentlichen auch die Zustimmung der anderen ostdeutschen Justizminister gefunden
hat, dürfe nunmehr auf höchster politischer Ebene nicht "zerredet" werden.
Laut Rühlig macht sich unverzügliches politisches Handeln vor allem deshalb
erforderlich, weil "sowohl die Zahl der säumigen Auftraggeber als auch der erreichte
Umfang an Forderungsverlusten im Bau- und Ausbaugewerbe insbesondere seit Mitte der 90er
Jahre beängstigend angewachsen ist". Nach Erhebungen in dieser Branche mußten
1997/98 sachsenweit zwischen 2 und 3 % aller Forderungen aus Bauleistungen endgültig
abgeschrieben werden. "Im Klartext bedeutet dies, daß im Freistaat Sachsen jedes
Jahr Bauleistungen im Gesamtwert von rund 600 Millionen Mark erbracht werden, die niemand
bezahlt", so der Präsident.
Insgesamt kämen etwa 4 Milliarden Mark zusammen, die erst nach Mahnungen und
mit einem Zeitverzug von durchschnittlich sechs Monaten ausgeglichen werden. Denn im
Durchschnitt würden ein Fünftel aller Forderungen für strittig erklärt.
Nach Auffassung des Sächsischen Handwerkstages ist eine gesetzgeberische
Lösung dieses Problems vor allem für handwerkliche Bauunternehmen von
"existentieller Bedeutung", die nur über eine sehr dünne Eigenkapitaldecke
verfügen.
Wie die Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung in ihrem Herbstbericht
1998 mitteilte, verfügt mit 50,9 % mehr als die Hälfte der ostdeutschen Baubetriebe
über eine existenzbedrohende Eigenkapitalausstattung von weniger als 10 % im Verhältnis
zur Bilanzsumme. Rühlig fügte hinzu, daß bei Forderungsausfällen in größerem Umfang
eigenkapitalseitig schwach ausgestattete Unternehmen oft sehr schnell selbst zu Schuldnern
werden, da sie ihrerseits in Anspruch genommene Zulieferungen und Dienstleistungen nicht
fristgerecht bezahlen könnten.
Vor diesem Hintergrund nannte es der Präsident begrüßenswert, daß durch die
nun angestrebten Gesetzesänderungen nachhaltiger als bisher "rechtschaffene
mittelständische Baubetriebe" als Gläubiger vor unseriösen Auftraggebern
geschützt werden sollen. Dies betreffe vor allem die ins BGB aufzunehmende Vorschrift,
wonach ein Bauherr die Abnahme eines Bauwerks künftig nur noch bei wesentlichen Mängeln
verweigern dürfe. Des weiteren sei vorgesehen, die gesetzlichen Zinsen für nicht
bezahlte Bauleistungen auf 8 % über dem Basiszinssatz anzuheben. Bisher sieht das Gesetz
als Sanktion für säumige Zahler lediglich Verzugszinsen in Höhe von 4 oder 5 % vor.
Rühlig betonte, daß diese Maßnahmen letztlich durch die Richterschaft unterstützt und
entsprechende Verfahren schneller als bislang üblich abgewickelt werden müssen.
Mit 10.833 Betrieben in Sachsen sind derzeit rund ein Viertel aller
vollhandwerklichen Unternehmen im Bau- und Ausbaugewerbe angesiedelt.