Presseinformation
Dresden, 24. Juli 2003
„Meister-Bafög“ im sächsischen Handwerk stark gefragt
Sächsischer Handwerkstag: Run auf Fördermittel zur beruflichen Fortbildung
vor allem seit Gesetzesnovelle 2002
Die vom Gesetzgeber deutlich aufgewertete Förderung der
beruflichen Aufstiegsfortbildung („Meister-Bafög“) hat auch im sächsischen
Handwerk die Nachfrage nach höherwertiger beruflicher Qualifizierung
ansteigen lassen. Wie aus der jüngsten Fördermittel-Statistik für das
sächsische Handwerk hervorgeht, wurden seit dem In-Kraft-Treten der
Meister-Bafög-Novelle zu Jahresbeginn 2002 bis Ende Juni 2003 mehr als 6.500
Bewilligungsbescheide erteilt. Unter den alten Bedingungen des 1996
eingeführten Gesetzes waren im Verlauf von sechs Jahren lediglich rund
11.600 Bescheide erteilt worden.
Die Summe der zuerkannten Meister-Bafög-Darlehen belief
sich in den vergangenen 18 Monaten im sächsischen Handwerk auf rund 9,1
Millionen Euro, die der nicht rückzahlbaren Zuschüsse auf etwa 4,5 Millionen
Euro. Dabei bezieht sich das Gros der Anträge auf die Förderung von
Vollzeit-Fortbildungsmaßnahmen. Beansprucht werden die Mittel vor allem von
Installateuren und Heizungsbauern, Kfz-Technikern, Malern/Lackierern,
Elektrotechnikern und Friseuren, aber auch von Maurern, Tischlern und
Dachdeckern.
„Wir bewerten diesen Trend als sehr positiv, zumal wir im
sächsischen Handwerk in den nächsten acht bis zehn Jahren mit bis zu 10.000
Betriebsübergaben rechnen. Betriebsinhaber haben also mehr Chancen, einen
Nachfolger zu finden“, erklärte dazu Handwerkstag-Geschäftsführerin Sigrid
Zimmermann am Donnerstag in Dresden. „Durch mehr Gleichwertigkeit von
allgemeiner und beruflicher Bildung eröffnen sich aber auch jenen
Karrierechancen, die sich eine eigene Existenz aufbauen wollen.“ – Für die
Bearbeitung diesbezüglicher Anträge im Bereich des sächsischen Handwerks
zuständig sind die Handwerkskammer Dresden (für den Regierungsbezirk
Dresden) sowie die Handwerkskammer zu Leipzig (für die Regierungsbezirke
Chemnitz und Leipzig).
Im Unterschied zum ersten Meister-Bafög-Gesetz von 1996
gelten jetzt deutlich bessere Konditionen für angehende Handwerksmeister,
aber auch für Fachkräfte, die sich auf einen staatlich anerkannten
Fortbildungsabschluss z.B. als Industriemeister, Techniker,
Betriebsinformatiker oder Betriebswirt vorbereiten.
So werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nun auch bei
berufsbegleitenden Kursen durch einen Zuschuss von 35 Prozent ersetzt, der
nicht mehr zurückgezahlt werden muss.
Im Bereich des Handwerks sind auch das Meisterstück sowie die
Meistervorbereitungskurse in die Förderung einbezogen. Darüber hinaus
deutlich erleichtert ist jetzt der Weg in die Selbstständigkeit. Ein großer
Teil des Darlehens kann künftig erlassen werden, wenn nach Abschluss der
Fortbildung ein Unternehmen gegründet und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Bis Ende 2002 sind seit der deutsch-deutschen
Wiedervereinigung in Sachsen mehr als 25.000 junge Handwerkerinnen und
Handwerker zu Meisterehren gekommen, davon nahezu 1.600 allein im Jahr 2002.
– Seit 1990 erhöhte sich die Zahl der Handwerksbetriebe im Freistaat um rund
10.000 auf mehr als 40.000. Einschließlich der handwerksähnlichen Gewerbe
gibt es heute mehr als 50.000 Unternehmen im sächsischen Handwerk. Jeder
fünfte erwerbstätige Sachse hat einen Arbeitsplatz im Handwerk.
Pressekontakt:
Sächsischer Handwerkstag
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Frank Wetzel,
Telefon: 0351/4640 510
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